Förderung für Unternehmen im Land Bremen

Wer sein Unternehmen energieeffizient und klimafreundlich ausrichten möchte, kann eine Vielzahl an von Bundes- und Landesförderungen nutzen. Je nach Größe Ihres Unternehmens, Standort und den zu fördernden Gegenstand (bspw. Gebäudesanierung, Mobilität, Energietechnik) kommen unterschiedliche Programme für Sie infrage. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aktueller Förderungen (Zuschüsse, Darlehen/Kredite) für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen entnehmen Sie den Webseiten der verlinkten Fördermittelgebern. Bitte beachten Sie, dass wir kurzfristige Förderprogramme an dieser Stelle nicht berücksichtigen können. Unter "Förderart" finden Sie zusätzlich seit kurzem ausgelaufene Förderprogramme.

Die Fördermittelübersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert (Stand: Juni 2024). Dennoch können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG - NWG)

KfW-Förderung - Darlehen mit Tilgungszuschuss für die Sanierung, den Neubau und die Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Modernisierung von Nichtwohngebäuden.
Neubauförderung ab 1.3.2023 über Bundesförderung effiziente Gebäude, Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) 299 und 499

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Zuschuss Kommunen (KfW 464)

KfW-Förderung - Förderzuschuss für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden für Kommunen und kommunale Zweckverbände
Neubauförderung seit 1.3.2023 über
BEG Klimafreundlicher Neubau (KFN) Programmnummer 498, 499

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)

KfW-Förderung - Darlehen mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.
Neubauförderung seit 1.3.2023 über
BEG Klimafreundlicher Neubau (KFN) Programmnummer 298

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BMU - Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen 2022

BMU Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen Laufzeit 2022-2027

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BMU - Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Programmlaufzeit 01.01.2020 - 31.12.2022. BMU-Förderung von kommunalen Klimaschutz-Modellprojekten in Form von modellhaften investiven Projekten.

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BMU - Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr

Programmlaufzeit 01.03.2020 - 31.10.2023. BMU-Förderung für Klimaschutz durch Radverkehr in Form von modellhaften, investitiven Projekten zur Verbesserung der Radverkehrssituation.

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BMU - Mikro-Depot-Richtlinie

Programmlaufzeit 01.03.2021 - 30.06.2024. BMU-Förderung Investitionen in die modellhafte Errichtung von Mikro-Depots zur klimafreundlichen Gestaltung der gewerblichen Nahmobilität.

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BMVI - Förderrichtlinie Elektromobilität

BMVI-Förderung für Elektromobilität hinsichtlich Konzepte, Ladeinfrastruktur, Fahrzeugflottenumstellung, sowie Forschung & Entwicklung.

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BMWK - Wettbewerb Energieeffizienz für Unternehmen Nachfolge des Wettbewerbes STEP up!

BMWi-Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

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BMWK - Forschungsförderung „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“

BMWi-Forschungsförderung für umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgungsprojekte.

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BMWK - Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil

Elektromobilität im Gesundheits- und Sozialwesen
keine Antragstellung möglich

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (KfW 358, 359, 523)

KfW-Förderung - Ergänzungsdarlehen für bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Heizungsförderung (KfW 422, 458, 459, 522)

Zuschuss zum Einsatz von effizienten Heizungstechnik

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Kommune (KfW 498, 499)

Eine Antragstellung ist erst ab in Kraft treten des Bundeshaushaltes 2024 möglich.
KfW-Förderung -Zuschuss für den klimafreundlichen Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden Kommunen

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude Klimafreundlicher Neubau (KfW 299)

Eine Antragstellung ist erst ab in Kraft treten des Bundeshaushaltes 2024 möglich.
KfW-Förderung - Darlehen für den klimafreundlichen Neubau eines Nichtwohngebäudes

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