Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Kommune
Wohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 498
Nichtwohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 499
Eine Antragstellung ist erst ab in Kraft treten des Bundeshaushaltes 2024 möglich.
Neubau und Ersterwerb
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt und keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist. - Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt, keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist und zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM verfügt.
Förderkonditionen
Zinsgünstiger Kredit
Klimafreundliches Wohngebäude
5% Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
12,5% Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit
Klimafreundliches Nichtwohngebäude
5% Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro je Vorhaben
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
12,5% auf bis zu 3.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro je Vorhaben