Zum Inhalt springen

Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 299

Neue Förderstufe Effizienzgebäude 55 ab 16.12.2025

Neubau und Ersterwerb

  • Effizienzgebäude 55

    Effizienzgebäude 55 mit einer Wärmeerzeugung ohne Einsatz fossiler Brennstoffe

    Voraussetzung: Baumaßnahmen noch nicht begonnen aber Baugenehmigung/Bauanzeige vorhanden

    Antragstellung ab 16.12.2025 möglich

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude
    Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt und keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist.

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
    Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt, keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist und zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM verfügt.

Förderkonditionen

Zinsgünstiger Kredit

Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Kredithöhe bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro je Vorhaben

Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Kredithöhe bis zu 3.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro je Vorhaben

www.kfw.de

Logo Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-­9
60325 Frankfurt am Main
infocenterkfw.de

Telefon: 0800 539 9001
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

www.kfw.de