Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 299
Eine Antragstellung ist erst ab in Kraft treten des Bundeshaushaltes 2024 möglich.
Neubau und Ersterwerb
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt und keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist. - Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt, keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist und zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM verfügt.
Förderkonditionen
Zinsgünstiger Kredit
Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Kredithöhe bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro je Vorhaben
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Kredithöhe bis zu 3.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro je Vorhaben