Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Heizungsförderung KfW-Programmnummer 422, 458, 459, 522
Achtung: Zwischen 8.7. und 21.7.2026 keine Antragstellung möglich, neue Förderkonditionen ab 21.7.2026
Gefördert werden der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
422 Kommunen Wohn- und Nichtwohngebäude
458 Privatpersonen, Wohngebäude
459 Unternehmen, Wohngebäude
522 (kommunale) Unternehmen, Nichtwohngebäude
Voraussetzung: Es handelt sich um ein Bestandsgebäude und die Energieeffizienz und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes werden erhöht.
Die Erstellung einer Bestätigung zur Antragstellung (BzA) durch Fachunternehmer oder Energieeffizienz-Experten ist erforderlich.
Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösende Bindung (Zu- bzw. Absage)
Gefördert werden
Solarthermische Anlagen
Biomasseheizungen
Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
Brennstoffzellenheizung
Wasserstofffähige Heizungen
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes mit einem Anteil von mind. 65%
erneuerbarer EnergienAnschluss an ein Gebäudenetz
Anschluss an ein Wärmenetz
Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
Fachplanung und Baubegleitung
Förderkonditionen
ab 21.7.2026
Der Förderzuschuss beträgt 30% der förderfähigen Kosten.
Im 1. Quartal 2027 wird eine Wertschöpfungsbonus eingeführt:
Grundförderung: 15% der förderfähigen Kosten
Wertschöfpungsbonus: 15% Herstellung von Wärmepumpen aus der EU
Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser oder Wohnungen können weitere Boni (Klimageschwindigkeits-oder Einkommensbonus) in Anspruch nehmen.
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben
Wohngebäude
28.000 Euro für die erste Wohneinheit
15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohnung sinkt ab dem 1.2.2027 halbjährlich um 750 Euro fortlaufend jeweils zum 1.2. und 1.8. eines jeden Jahres
Nichtwohngebäude
28.000 Euro - bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche
197 Euro - bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche
118 Euro - 400 bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche
79 Euro - ab größer als 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche
Der Förderhöchstbetrag sinkt ab dem 1.2.2027 halbjährlich fortlaufend jeweils zum 1.2. und 1.8. eines jeden Jahres um
750 Euro - bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche
3 Euro - bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche
2 Euro - 400 bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche
1 Euro - ab größer als 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraß 5-9
60325 Frankfurt a.M.
Programm 422 Telefon: 0800 539 9008
Programm 458, 459 und 522 Telefon: 0800 539 9013
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Einzelprogramme
www.kfw.de/Programmnummer