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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Heizungsförderung KfW-Programmnummer 422, 458, 459, 522

Achtung: Zwischen 8.7. und 21.7.2026 keine Antragstellung möglich, neue Förderkonditionen ab 21.7.2026

Gefördert werden der Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz.

422 Kommunen Wohn- und Nichtwohngebäude
458 Privatpersonen, Wohngebäude
459 Unternehmen, Wohngebäude
522 (kommunale) Unternehmen, Nichtwohngebäude

Voraussetzung: Es handelt sich um ein Bestandsgebäude und die Energieeffizienz und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes werden erhöht.
Die Erstellung einer Bestätigung zur Antragstellung (BzA) durch Fachunternehmer oder Energieeffizienz-Experten ist erforderlich.
Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösende Bindung (Zu- bzw. Absage)

Gefördert werden

  • Solarthermische Anlagen

  • Biomasseheizungen

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen

  • Brennstoffzellenheizung

  • Wasserstofffähige Heizungen

  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes mit einem Anteil von mind. 65%
    erneuerbarer Energien

  • Anschluss an ein Gebäudenetz

  • Anschluss an ein Wärmenetz

  • Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt

  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderkonditionen

ab 21.7.2026

Der Förderzuschuss beträgt 30% der förderfähigen Kosten.
Im 1. Quartal 2027 wird eine Wertschöpfungsbonus eingeführt:
Grundförderung: 15% der förderfähigen Kosten
Wertschöfpungsbonus: 15% Herstellung von Wärmepumpen aus der EU
Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser oder Wohnungen können weitere Boni (Klimageschwindigkeits-oder Einkommensbonus) in Anspruch nehmen.

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben
Wohngebäude
28.000 Euro für die erste Wohneinheit
15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohnung sinkt ab dem 1.2.2027 halbjährlich um 750 Euro fortlaufend jeweils zum 1.2. und 1.8. eines jeden Jahres

Nichtwohngebäude
28.000 Euro - bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche
197 Euro - bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche
118 Euro - 400 bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche
79 Euro - ab größer als 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche

Der Förderhöchstbetrag sinkt ab dem 1.2.2027 halbjährlich fortlaufend jeweils zum 1.2. und 1.8. eines jeden Jahres um

750 Euro - bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche
3 Euro - bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche
2 Euro - 400 bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche
1 Euro - ab größer als 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche

Logo Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraß 5-9
60325 Frankfurt a.M.

Programm 422 Telefon: 0800 539 9008
Programm 458, 459 und 522 Telefon: 0800 539 9013

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Einzelprogramme
www.kfw.de/Programmnummer

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