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Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude) - Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen (BEG EM), KfW-Programm 523

Gefördert werden Einzelmaßnahmen, für die nach dem 1. Januar 2024 bereits ein Zuschuss im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" BEG EM bewilligt wurde.

Anträge können ab dem 27.8.2024 gestellt werden.

Förderkonditionen

Zinsgünstiges Darlehen

Die Kredithöhe wird auf Basis des bestehenden Zuschussbewilligung/Förderzusage ermittelt.
500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Millionen Euro je Vorhaben

kfw.de/523

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