BMWK - Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Modul 2 Förderung von CCU und CCS
Fördergegenstand
Förderung von Maßnahmen zur Abscheidung und Transport sowie zur Speicherung von schwer oder nicht vermeidbaren Kohlenstoffdioxidemissionen
Förderkonditionen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO) bis 30 Mio. Euro
Förderzuschuss bis zu 30% der förderfähigen Kosten
Teilmodul 2: Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, AGVO)
Industrielle Forschung: Förderung bis zu 35 Millionen Euro
Förderzuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten
Experimentelle Forschung: Förderung bis zu 25 Millionen Euro
Förderzuschuss bis zu 25% der förderfähigen Kosten
Durchführbarkeitsstudien: Förderung bis zu 8,25 Millionen Euro
Förderzuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten
Antragsverfahren
Zweistufiges Antragsverfahren
Stufe 1: Einreichung der Skizzen
Stufe 2: Abgabe Förderantrag
Förderaufruf 1: Einreichung der Skizzen bis 30.11.2024