BMU - Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen
Fördergegenstand
- Fokusberatung Klimaschutz
- Energiemanagementsysteme
- Umweltmanagementsysteme
- Energiesparmodelle
- Kommunale Netzwerke
- Machbarkeitsstudien
- Klimaschutzkoordination
- Klimaschutzkonzepte - und management
- Integrierte Vorreiterkonzepte
- Umsetzungsmanagement
- Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Signalanalgen
- Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
- Raumlufttechnische Anlagen
- klimafreundliche Mobilität
- klimafreundliche Abfallwirtschaft
- klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
- klimafreundliche Trinkwasserversorgung
- Energie- und Ressourceneffizienz in Rechenzentren
- weitere investive Maßnahmen ( zentrale Warmwasserversorgung, Hocheffizienzpumpen in Schwimmbädern, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen in Verbindung mit Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation, Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung)
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Anträge über Projektträger: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG
Neue Richtlinie ab 1.1.2022
Gültig bis 31.12 2027
Förderkonditionen
Antragsteller*Innen: Je nach Modul Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) Verbünde von Kommunen, Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; für kommunale
Eigenbetriebe ohne eigene Rechts
persönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kinder-
tagesstätten und Schulen bzw. deren Träger, öffentliche, gemeinnützige und
religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger,–Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen,
öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Für investive Maßnahmen sind auch folgende Antragsteller*Innen zugelassen: kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft, Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus,
die im Vereinsregister eingetragen sind, Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger. Zuschüsse zwischen 20% und 65% der förderfähigen Kosten.