BMU - Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen

Fördergegenstand

  • Fokusberatung Klimaschutz
  • Energiemanagementsysteme
  • Umweltmanagementsysteme
  • Energiesparmodelle
  • Kommunale Netzwerke
  • Machbarkeitsstudien
  • Klimaschutzkoordination
  • Klimaschutzkonzepte - und management
  • Integrierte Vorreiterkonzepte
  • Umsetzungsmanagement
  • Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Signalanalgen
  • Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • klimafreundliche Mobilität
  • klimafreundliche Abfallwirtschaft
  • klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
  • klimafreundliche Trinkwasserversorgung
  • Energie- und Ressourceneffizienz in Rechenzentren
  • weitere investive Maßnahmen ( zentrale Warmwasserversorgung, Hocheffizienzpumpen in Schwimmbädern, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen in Verbindung mit Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation, Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung)

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Anträge über Projektträger: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG

Neue Richtlinie ab 1.1.2022
Gültig bis 31.12 2027

Förderkonditionen

Antragsteller*Innen: Je nach Modul Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) Verbünde von Kommunen, Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; für kommunale
Eigenbetriebe ohne eigene Rechts
persönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kinder-
tagesstätten und Schulen bzw. deren Träger, öffentliche, gemeinnützige und
religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger,–Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen,
öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Für investive Maßnahmen sind auch folgende Antragsteller*Innen zugelassen: kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft, Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus,
die im Vereinsregister eingetragen sind, Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger. Zuschüsse zwischen 20% und 65% der förderfähigen Kosten.

www.klimaschutz.de