Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Éinzelmaßnahmen Ergänzungskredit KfW-Programm 358, 359, 523)

Ergänzungskredit zur Förderung bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung

Förderkonditionen

Zinsgünstiger Kredit

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben

Wohngebäude
120.000 Euro je Wohneinheit

Nichtwohngebäude
500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Millionen Euro je Vorhaben

Antragstellung

Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359) - voraussichtlich ab 27.02 2024
Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523) - voraussichtlich ab August 2024

(www.kfw.de