Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Éinzelmaßnahmen Ergänzungskredit KfW-Programm 358, 359, 523)
Ergänzungskredit zur Förderung bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung
Förderkonditionen
Zinsgünstiger Kredit
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben
Wohngebäude
120.000 Euro je Wohneinheit
Nichtwohngebäude
500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Millionen Euro je Vorhaben
Antragstellung
Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359) - voraussichtlich ab 27.02 2024
Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523) - voraussichtlich ab August 2024