Förderung für Unternehmen im Land Bremen

Wer sein Unternehmen energieeffizient und klimafreundlich ausrichten möchte, kann eine Vielzahl an von Bundes- und Landesförderungen nutzen. Je nach Größe Ihres Unternehmens, Standort und den zu fördernden Gegenstand (bspw. Gebäudesanierung, Mobilität, Energietechnik) kommen unterschiedliche Programme für Sie infrage. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aktueller Förderungen (Zuschüsse, Darlehen/Kredite) für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen entnehmen Sie den Webseiten der verlinkten Fördermittelgebern. Bitte beachten Sie, dass wir kurzfristige Förderprogramme an dieser Stelle nicht berücksichtigen können. Unter "Förderart" finden Sie zusätzlich seit kurzem ausgelaufene Förderprogramme.

Die Fördermittelübersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert (Stand: Juni 2024). Dennoch können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

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BAFA - Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)

Fördergegenstand

Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen
Voraussetzung Ausrichtung der Versorgung von mindestens 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten und treibhausgasneutraler Betrieb bis 2045

Richtlinie August 2022

Förderkonditionen

Förderzuschuss
Fördermodul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien:,
Förderquote bis 50% der förderfähigen Kosten maximal 2.000.000 Euro
Fördermodul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, die mindestens zu 75 Prozent aus erneuerbaren Energien bzw. Abwärme gespeist werden
Förderquote bis 40% der förderfähigen Kosten maximal 100 Mio. Euro (begrenzt auf Wirtschaftlichkeitslücke)
Fördermodul 3: Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen wie z.B. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss an EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme, Wärmeübergabestationen
Förderquote bis 40% der förderfähigen Kosten maximal 100 Mio. Euro je Antrag (begrenzt auf Wirtschaftlichkeitslücke)
Fördermodul 4: Betriebskostenförderung
Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, sofern diese über Modul 2 oder Modul 3 gefördert wurden. Die Förderhöhe ist technologieabhängig.

bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/waermenetze_node.html text: www.bafa.de)

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Referat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler
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Allgemeine Fragen:
Tel.: 06196 908-1026

Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html text: www.bafa.de)

BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 6

Achtung: Neue Förderrichtlinie (Februar 2024)

Fördergegenstand

Alternativ zum Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW-Programm 295
Förderung von Konzepten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst - und kleinen Unternehmen

  • Austausch von fossilbetriebenen Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
  • Umrüstung von fossilbetriebenen Anlagen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind

Förderkonditionen

Technische Anforderungen gemäß der Richtlinie
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Förderung gemäß der De-minimis Verordnung

Zuschusshöhe:

Modul 6: bis 33%, maximal 200.000 Euro, der förderfähigen Kosten

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13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag & Freitag:
9:00 Uhr - 11:00 Uhr

bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul5_Transformationskonzepte/modul5_transformationskonzepte_node.html

BAFA - E-Lastenfahrräder

Fördergegenstand

Gefördert wird die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanahänger mit elektrischer Antriebsunterstützung.

  • max. Tretunterstützung von 25km/h,
  • Nutzlast von mind. 120kg,
  • es muss serienmäßig und fabrikneu sein,
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad.

Förderkonditionen

Förderfähig sind 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500€ je E-Lastenfahrrad, bzw. Anhänger.

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BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Modul 3

Fördergegenstand

Modul 3: Contracting - Orientierungsberatung

Förderkonditionen

Modul 3: Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro netto, beträgt die Förderung 80% - jedoch max. 7.000 Euro.
Bei mehr als 300.000 Euro jährlichen Energiekosten netto beträgt die Förderung 80% - jedoch max. 10.000 Euro .

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Montag & Mittwoch:
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag & Freitag:
9:00 Uhr - 11:00 Uhr

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BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Modul 1

Fördergegenstand

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Förderkonditionen

Modul 1: Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro netto, beträgt die Förderung 80% - jedoch max. 1.200 Euro.
Bei mehr als 10.000 Euro jährlichen Energiekosten netto beträgt die Förderung 80% - jedoch max. 6.000 Euro .

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Dienstag, Donnerstag & Freitag:
9:00 Uhr - 11:00 Uhr

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BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Fördergegenstand

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Förderkonditionen

Modul 2: Die Förderhöhe beträgt 80% der förderfähigen Kosten, maximal 80.000 Euro
Die Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

Nettogrundfläche unter 200 m²: Zuschuss maximal 1.700 Euro
Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: Zuschuss maximal 5.000 Euro
Nettogrundfläche mehr als 500 m²: Zuschuss maximal 8.000 Euro

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Dienstag, Donnerstag & Freitag:
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BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 1 bis 4

Achtung: Neue Förderrichtlinie (Februar 2024)

Fördergegenstand

Alternativ zum Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW-Programm 295
Förderung von Konzepten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Modulen:

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für den Transport von Flüssigkeiten
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager, die zu Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden. Die erschlossene Abwärme muss innerbetrieblich genutzt werden.
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung, Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden.
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie,
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von

  • Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines
    Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software).
  • Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem.
  • Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt.

Modul 4 (Basisförderung): Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Nachweis der Einsparung von 15% der Endenergie

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
  • Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • Elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Modul 4 (Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus): Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • Maßnahmen zur Nutzung von Prozesswärme
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und /oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers eine erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen

Die Erstellung eines Einsparkonzeptes ist erforderlich.
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternehmen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.

Förderkonditionen

Technische Anforderungen gemäß der Richtlinie Querschnittstechnologien
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Förderzuschuss nach „De-minimis“ und AGVO: Endenergie-Einsparung 25%-35%:

Zuschusshöhe:
Modul 1: bis 25% der förderfähigen Kosten (KU), 20% der förderfähigen Kosten (MU), maximaler Zuschuss 200.000 Euro
Modul 2: bis 60% der förderfähigen Kosten (KU), 50% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 40% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 20 Mio. EURO
Modul 3: bis 45% der förderfähigen Kosten (KU), 35% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 25% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 20 Mio. Euro
Modul 4 (Basisförderung): 15% der förderfähigen Kosten (KU) , 10% der förderfähigen Kosten (MU) maximaler Zuschuss 20 Mio. Euro
Modul 4 (Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus): 45% der förderfähigen Kosten (KU) , 35% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 25% (andere Unternehmen)
zusätzlich Dekarbonisierungsbonus für ausgewählte Maßnahmen:10% der förderfähigen Kosten
maximaler Zuschuss 20 Mio. Euro

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13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag & Freitag:
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BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Modul 5

Fördergegenstand

Alternativ zum Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW-Programm 295
Förderung von Konzepten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen

Modul 5: Transformationskonzepte

  • Formulierung eines CO₂-Neutralitätsziele bis spätestens 2045
  • Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
  • Erstellung des Transformationskonzeptes inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzkonzept)

Förderkonditionen

Technische Anforderungen gemäß der Richtlinie Querschnittstechnologien
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Förderzuschuss nach „De-minimis“ und AGVO: Endenergie-Einsparung 25%-35%:

Zuschusshöhe:

Modul 5: 60% der förderfähigen Kosten (KU), 50% der förderfähigen Kosten (MU), 40% der förderfähigen Kosten (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss 60.000 Euro je Konzept
Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind, erhöht sich der Förderzuschuss um 10%, maximaler Förderzuschuss 90.000 Euro

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Montag & Mittwoch:
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag & Freitag:
9:00 Uhr - 11.00 Uhr

bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul5_Transformationskonzepte/modul5_transformationskonzepte_node.html

Projektträger:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Transformationskonzepte
Steinplatz 1
10623 Berlin

Tel.: 030 310078-5555
E-Mail: transformation-eew@vdivde-it.de
wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Transformationsplan/Foerderrrahmen/foerderrahmen.html

BAFA - Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)

Achtung: Neue Richtlinie seit 1.3.2024

Fördergegenstand

stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden

  • Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte-und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
  • Installation von Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
  • Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- und Freikühler
  • Installation von Komponenten und Systemen wie Tiefkühlstufen, Luft- und Rückkühlern, thermische Speicher usw.
  • Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind u.a. auch Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung und Art der eingesetzten Technologie und Neuerrichtung, Teil- oder Vollsanierung.
Die maximale Förderhöhe beträgt insgesamt
200.000 Euro sowie maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.

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Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik
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Tel.: 06196 908-1249
Mail: kki@bafa.bund.de

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BAFA - Zuschläge für Wärme- und Kältenetze nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Fördergegenstand

Neu- oder Ausbau von Wärme- und Kältenetze gemäß §6a KWKG
Zuschläge für Wärme- und Kältenetze, deren Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2020 und 31.12.2026 erfolgt.
Speisung der Netze überwiegend aus KW(K)K-Anlagen. Anschluss an das Netz für allgemeine Versorgung (Abnehmer*In außerhalb des Grundstückes bzw. Nichteigentümer*In)

Antragstellung über BAFA, Auszahlung durch Stromnetzbetreiber*In.

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind der/die Netzbetreiber*In.
Der Zuschuss beträgt maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn 75% der Wärme aus KWK-Anlagen oder einer Kombination von KWK-Anlage, erneuerbarer Energien oder industrieller Abwärme erfolgt.

Maximal 20 Millionen Euro je Projekt
Für die Berechnung des Zuschlages werden Gebühren erhoben.
Auszahlung über den/die Stromnetzbetreiber*In.

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Referat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung
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Tel.: 06196 908-2007 oder 06196 908-2383 oder 06196 908-2451 oder 06196 908 - 2100
Montag bis Donnerstag: 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 15.00 Uhr

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BAFA - Zuschläge für Wärme- und Kältespeicher nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Fördergegenstand

Neu- oder Ausbau von Speichern gemäß §6b KWKG Zuschläge für Speicher, die Inbetriebnahme bis 31.12.2026 erfolgt. Speisung der Speicher überwiegend aus KW(K)K-Anlagen. Anschluss an das Netz für allgemeine Versorgung

Für die Inbetriebnahmen endet die Frist der Antragstellung zum 01.07. des Folgejahres

Antragstellung über BAFA, Auszahlung durch Stromnetzbetreiber*In.

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind die Speicherbetreiber*Innen. Einmaliger Zuschlag

Speicher bis 50 m³ Wasseräquivalent Speichervolumen: Zuschlag: 250 Euro je m³ Wasseräquivalent Speichervolumen
Speicher größer 50 m³ Wasseräquivalent Speichervolumen: Zuschlag: 250 Euro je m³ Wasseräquivalent Speichervolumen, maximal 30% der förderfähigen Kosten und 10 Mio. Euro je Objekt

Für die Berechnung des Zuschlages werden Gebühren erhoben. Auszahlung über den/die Stromnetzbetreiber*In.

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BAFA - Zuschläge für KWK-Anlagen

Fördergegenstand

Zuschläge für Strom aus neuerrichteten, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
Auszug aus dem KWKG 2020

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind Anlagenbetreiber*Innen. Zuschläge richten sich nach Anlagengröße und Datum der Inbetriebnahme. Inbetriebnahme ab 1.1.2021-31.12.2026

Neuanlagen ab einer elektrischen Leistung von 500 kWel sind ausschreibungspflichtig.

Zuschläge bei Einspeisung in das öffentliche Netz:
bis 50 kWel : 8,0 Ct/kWh
bis 100 kWel: 6,0 Ct/kWh
bis 250 kWel: 5,0 Ct/kWh
bis 2 MWel: 4,4 Ct/kWh
über 2 MWel neue und modernisierte Anlagen: 3,4 Ct/kWh
über 2 MWel nachgerüstete Anlagen: 3,1 Ct/kWh

Zuschläge, wenn Strom nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird:
Neue Anlagen:
bis 50 kWel : 4,0 Ct/kWh
bis 100 kWel: 3,0 Ct/kWh

Modernisierte Anlagen:
bis 50 kWel : 4,0 Ct/kWh
bis 100 kWel: 3,0 Ct/kWh
bis 250 kWel: 2,0 Ct/kWh
bis 2 MWel: 1,5 Ct/kWh
über 2 MWel: 1,0 Ct/kWh

Nachgerüstete Anlagen:
bis 50 kWel : 5,41 Ct/kWh
bis 250 kWel: 4,0 Ct/kWh
bis 2 MWel: 2,4 Ct/kWh
über 2 MWel: 1,8 Ct/kWh

Der Zuschlag wird bei Neuanlagen für 30.000 Vollbenutzungsstunden gezahlt.
Bei modernisierten und nachgerüsteten Anlagen erfolgt eine Staffelung nach der Investition in Relation zu einer Neuerrichtung.
Modernisierte Anlagen:
6.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition von 10 % der Kosten für eine Neuerrichtung, frühestens zwei Jahre nach Aufnahme des Dauerbetriebes und die Anlage eine Dampfsammelschienen-KWK-Anlage Pel> 50 MW
15.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition von 25 % der Kosten für eine Neuerrichtung, frühestens fünf Jahre nach Aufnahme des Dauerbetriebes
6.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition von 50 % der Kosten für eine Neuerrichtung, frühestens zehn Jahre nach Aufnahme des Dauerbetriebes

Nachgerüstete Anlagen:
10.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition bis 25 % der Kosten für eine Neuerrichtung
15.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition bis 50 % der Kosten für eine Neuerrichtung
30.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition von mindestens 50 % der Kosten für eine Neuerrichtung

Ab 2021 sinken die zuschussfähigen Jahresvollbenutzungsstunden
Ab 2021 5.000 Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
Ab 2023 4.000 Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
Ab 2025 3.500 Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr

Bonus für innovative erneuerbare Wärme
für Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 10 MW in Kombination mit erneuerbaren Energien kann ein Zuschlag von 0,4 Ct/kWh Wärme bis 7,0 Ct/ kWh Wärme in Abhängigkeit des Anteils der erneuerbaren Energien gewährt werden.

Förderfähig sind nur Anlagen die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angemeldet sind.

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Referat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung
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Anlagen bis 2 MW
Tel.: 06196 908-1003
Anlagen über 2 MW
Tel.: 06196 908-2022, 06196 908-2670, 06196 908-2502

Montag, Mittwoch und Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr

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BAFA - Förderung unternehmerischen Know-hows

Fördergegenstand

u.a. Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Förderkonditionen

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den max. förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort des Unternehmens und der Unternehmensart.

Förderfähige Beratungskosten: max. 3.500 Euro
max. Zuschuss zwischen 1.750 - 2.800 Euro, 50% - 80% Fördersatz

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Referat 413 – Beratungsförderung
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Tel.: 06196 908-1570
Fax: 06196 908-1800

Montag - Freitag: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Wohngebäude) - Einzelmaßnahmen (BEG EM), BAFA

Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude im Bereichen der

  • Gebäudehülle
    Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, Erneuerung bzw. Aufbereitung von Vorhangfassaden, Austausch von Fenstern und Außentüren, -toren, Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
    Raumlufttechnische Anlagen, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (Klasse B nach DIN V 18599-11), Kältetechnik zur Raumkühlung, energieeffiziente Beleuchtung
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
    Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes mit einem Anteil von mind. 65% erneuerbarer Energien
    -Heizungsoptimierung
    Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vor-und Rücklauftemperaturen in Gebäudenetzen, Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung der Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern, Mess-, Steuer- und Regeltechnik
  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderkonditionen

Für Einzelmaßnahmen in Bereich

Fachplanung/ Baubegleitung mit bis zu 50%.

Förderfähige Kosten maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. maximal 600.000 Euro je Gebäude und Kalenderjahr

  • Förderzuschuss 15%: Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung, zzgl. iSFP-Bonus 5%
  • Förderzuschuss 30%: Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen

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"Bundesförderung für effiziente Gebäude
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65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude) - Einzelmaßnahmen (BEG EM), BAFA

Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Nichtwohngebäude im Bereichen der

  • Gebäudehülle
    Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, Erneuerung bzw. Aufbereitung von Vorhangfassaden, Austausch von Fenstern und Außentüren, -toren, Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
    Raumlufttechnische Anlagen, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (Klasse B nach DIN V 18599-11), Kältetechnik zur Raumkühlung, energieeffiziente Beleuchtung
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
    Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetze mind. 25
    -Heizungsoptimierung
    Nichtwohngebäude bis 1.000 m² beheizter Fläche
    Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vor-und Rücklauftemperaturen in Gebäudenetzen, Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung der Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern, Mess-, Steuer- und Regeltechnik
  • Fachplanung und Baubegleitung

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich.

Förderkonditionen

Förderfähige Kosten maximal 500 Euro pro m² Nettogrundflächen je Gebäude und Jahr entsprechend 5 Millionen Euro
Gebäudenetz max. 30.000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche
Gebäude größer 150 Quadratmeter Nettogrundfläche

bis 400 Quadratmeter: 200 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche
400 bis 1.000 Quadratmeter: 120 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche
über 1.000 Quadratmeter: 80 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche

Für Einzelmaßnahmen

Fachplanung/ Baubegleitung mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal 5 Euro je m² Nettogrundfläche entsprechend 20.000 Euro.

  • Förderzuschuss 15%: Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung
  • Förderzuschuss 30%: Errichtung, Erweiterung und Ausbau eines Gebäudenetzes
  • Zusätzlich ist ein Heizungstauschbonus von 10% und ein Bonus von 5% für effziente Wärmepumpen (Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich, Einsatz natürlicher Kältemittel)

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BAFA
"Bundesförderung für effiziente Gebäude Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611-615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG EG) KfW-Programm 263, Kommunen 264

  • Neubau von Effizienzgebäuden 40 (Nachhaltigkeits-Klasse)
    bis 28.2.2023 danach über
    BEG Klimafreundlicher Neubau (KFN) Programmnummer 299
    Kommunen 499
  • Sanierung im Bestand zu Effizienzgebäuden 40, 55, 70, Effizienzgebäude Denkmal (Erneuerbare-Energien Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse)
  • Einzelmaßnahmen im Bestand in Bereichen der Gebäudehülle, Anlagentechnik (+ Heizungstechnik), Mess-, Steuer-
    Regelungstechnik, Beleuchtungssysteme, Kältetechnik
  • Baubegleitung (nur mit Energieeffizienzexperte/in)"

Förderkonditionen

Neubau Tilgungszuschuss:

Effizienzgebäude 40 NK: 5% Tilgungszuschuss
maximal 500.000 Euro
Kredithöhe: 2.000 Euro je m² Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro

Sanierung Tilgungszuschuss:

Effizienzgebäude 40: 20% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 40 WPB: 30% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 40 EEK oder NK: 25% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 40 WPB EEK oder NK: 35% Tilgungszuschuss

Effizienzgebäude 55: 15% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 55 WPB: 25% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 55 EEK oder NK: 20% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 55 WPB EEK oder NK: 30% Tilgungszuschuss

Effizienzgebäude 70: 10% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 70 EEK oder NK: 15% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 70 WPB EEK: 25% Tilgungszuschuss (ab 23.2.2023)

Effizienzgebäude Denkmal: 5% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude Denkmal EEK oder NK: 10% Tilgungszuschuss

Baubegleitung ­

-für Effizienzgebäude 10€/m² NGF max. 40.000 Euro, Tilgungszuschuss 50%
-für Einzelmaßnahmen 5€/m² NGF max. 20.000 Euro

Nachhaltigkeitszertifizierung

-für Effizienzgebäude 10€/m² NGF max. 40.000 Euro, Tilgungszuschuss 50%

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Kommunen 464

  • Neubau oder Kauf seit 1.3.2023 BEG Klimafreundlicher Neubau (KFN) Programmnummer 498, 499
  • Sanierung im Bestand zu Effizienzgebäuden 40, 55, 70 und Effizienzgebäude Denkmal jeweils zusätzlich auch Erneuerbare-Energien Klasse (EEK) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NK) und Worst Performing Building (WPB) und serielle Sanierung (SerSan)
  • Baubegleitung (nur mit Energieeffizienzexperte/in)
  • Nachhaltigkeitszertifizierung

Förderkonditionen

Sanierung Förderzuschuss:

Förderfähige Kosten Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude) 2.000 Euro je m² Nettogrundfläche maximal 10 Millionen Euro, maximaler Zuschuss 4 Millionen Euro
bzw. bei Wohngebäuden (Effizienzhaus)120.000 Euro je Wohneinheit bzw. bei Effizienzhaus EEK 150.000 Euro je Wohneinheit

Effizienzgebäude/-haus 40: 35% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 40 EEK : 40% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 40 WPB: 45% Zuschuss
Effizienzhaus 40 SerSan: 50% Zuschuss
Effizienzhaus 40 WPB und SerSan: 55% Zuschuss
Effizienzhaus 40 WPB und SerSan und EEK: 60% Zuschuss

Effizienzgebäude/-haus 55: 30% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude/-haus 55 EEK oder NK : 35% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 55 WPB: 40% Zuschuss
Effizienzhaus 55 SerSan: 45% Zuschuss
Effizienzhaus 55 WPB und SerSan: 50% Zuschuss
Effizienzhaus 55 WPB und SerSan und EEK: 55% Zuschuss

Effizienzgebäude/-haus 70: 25% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 70 EEK oder NK: 30% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 70 WPB EEK: 40% Zuschuss

Effizienzhaus 85: 20% Zuschuss
Effizienzhaus 85 EEK: 25% Zuschuss

Effizienzgebäude/-haus Denkmal: 20% Zuschuss max. 2 Millionen Euro
Effizienzgebäude/-haus Denkmal EEK : 25% Zuschuss max. 2,5 Millionen Euro

Baubegleitung ­

-für Effizienzgebäude 10€/m² NGF max. 40.000 Euro, Förderzuschuss 50% maximal 20.000 Euro

Nachhaltigkeitszertifizierung

-für Effizienzgebäude 10€/m² NGF max. 40.000 Euro, Förderzuschuss 50% maximal 20.000 Euro

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) KfW-Programm 261,262

  • Neubau von Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits­-Klasse (NK) über
    BEG Klimafreundlicher Neubau (KFN) Programmnummer 298

  • Sanierung im Bestand zu Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Effizienzhaus Denkmal

  • Sanierung im Bestand zu Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Effizienzhaus Denkmal mit Erneuerbare-­Energien-­Klasse EEK

  • Baubegleitung (nur mit Energieeffizienzexperte/in)

Förderkonditionen

##Sanierung
Kredithöhe 120.000 Euro je Wohneinheit bei Effizienzhaus bzw. bei Erneuerbaren-Energien-Klasse 150.000 Euro je Wohneinheit

Tilgungszuschuss:

  • Effizienzhaus 40: 20% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 40 EEK: 25% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 40 WPB: 30% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 40 SerSan: 35% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 40 WPB und EEK: 35% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 40 SerSan und EEK: 40% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 40 WPB und SerSan: 40% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 40 WPB und SerSan und EEK: 45% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 55 : 15% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 55 EEK: 20% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 55 WPB: 25% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 55 SerSan: 30% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 55 WPB und EEK: 30% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 55 SerSan und EEK: 35% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 55 WPB und SerSan: 35% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 55 WPB und SerSan und EEK: 40% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 70: ­ 10% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 70 EEK: 15% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 70 WPB EEK: 25% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 85­: 5% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 85 EEK: 10% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus Denkmal: ­ 5% Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus Denkmal EEK:­ 10% Tilgungszuschuss

Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

-Baubegleitung Effizienzhaus:
Ein- und Zweifamilienhäuser: förderfähig sind Kosten bis 10.000€ je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss entsprechend 5.000 Euro
bei 3 und mehr Wohneinheiten: förderfähig sind Kosten bis 40.000€ je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben

  • Baubegleitung Einzelmaßnahmen:
    Ein- und Zweifamilienhäuser: förderfähig sind Kosten bis 5.000€ je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss entsprechend 2.500 Euro
    bei 3 und mehr Wohneinheiten: förderfähig sind Kosten bis 20.000€ je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss bis zu 1.000 Euro je Wohneinheit, maximal 10.000 Euro je Vorhaben

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BMU - Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen

Fördergegenstand

  • Fokusberatung Klimaschutz
  • Energiemanagementsysteme
  • Umweltmanagementsysteme
  • Energiesparmodelle
  • Kommunale Netzwerke
  • Machbarkeitsstudien
  • Klimaschutzkoordination
  • Klimaschutzkonzepte - und management
  • Integrierte Vorreiterkonzepte
  • Umsetzungsmanagement
  • Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Signalanalgen
  • Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • klimafreundliche Mobilität
  • klimafreundliche Abfallwirtschaft
  • klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
  • klimafreundliche Trinkwasserversorgung
  • Energie- und Ressourceneffizienz in Rechenzentren
  • weitere investive Maßnahmen ( zentrale Warmwasserversorgung, Hocheffizienzpumpen in Schwimmbädern, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen in Verbindung mit Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation, Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung)

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Anträge über Projektträger: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG

Neue Richtlinie ab 1.1.2022
Gültig bis 31.12 2027

Förderkonditionen

Antragsteller*Innen: Je nach Modul Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) Verbünde von Kommunen, Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; für kommunale
Eigenbetriebe ohne eigene Rechts
persönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kinder-
tagesstätten und Schulen bzw. deren Träger, öffentliche, gemeinnützige und
religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger,–Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen,
öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Für investive Maßnahmen sind auch folgende Antragsteller*Innen zugelassen: kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft, Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus,
die im Vereinsregister eingetragen sind, Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger. Zuschüsse zwischen 20% und 65% der förderfähigen Kosten.

www.klimaschutz.de

Förderlogo Nationale Klimaschutz Initiative
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Kontakt

ZUG
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstr. 69-71
10963 Berlin

Tel.: 030/700 181-880

Email: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org

Agentur für kommunalen Klimaschutz
Tel.: 030 39001 170

www.z-u-g.org

BMU - Förderaufruf Kommunale Klimaschutz- Modellprojekte

Fördergegenstand

Gefördert werden modellhafte investive Projekte in Kommunen und im kommunalen Umfeld, die einen weitreichenden Beitrag zum langfristigen Ziel der Dekarbonisierung leisten sowie begleitende Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Verstärkung der Ausstrahlwirkung. Handlungsfelder sind beispielsweise Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung, Energie- und Ressourceneffizienz, Verkehr und Smart-City

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Programmlaufzeit 01.01.2021 - 30.06.2024

Projektskizzen sind einzureichen

  1. März bis 30. April jeweils 2022, 2023 und 2024

Förderkonditionen

Förderfähige Modellprojekte sind Projekte von erheblicher finanzieller Dimension

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Ge-meinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25%Prozent kommunaler Beteiligung

Die Förderung erfolgt in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen in der Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Finanzschwache Kommunen erhalten einen Zuschuss bis 80% der förderfähigen Kosten.
Kosten mindestens 200.000 Euro je Vorhaben
Die Förderung ist nicht kumulierbar.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig.
1.Stufe – Einreichen der Projektskizzen
2. Stufe – Förderanträge, Maßnahmenumsetzung im Bewilligungszeitraum

Vom 1.9.2021 bis 31.12.2022 gilt eine erhöhte Förderquote von bis zu 80% bzw. bis 100% (finanzschwache Kommunen)

www.z-u-g.org

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ZUG
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstr. 69-71
10963 Berlin

Tel.: 030/72618 - 0220
Email nki-modellprojekte@z-u-g.org

www.z-u-g.org

BMU - Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr

Fördergegenstand

Gefördert werden modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten. Durch ihren Vorbildcharakter regen die Förderprojekte bundesweit zur Nachahmung an. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteur*Innen realisiert werden.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Anträge über ZUG gGmbH

Programmlaufzeit: 1.9.2021 - 31.10.2024

Einreichungszeitraum:
2022, 2023 und 2024 jeweils
1.3.- 30.4. und 1.9. - 31.10.

Förderkonditionen

Zweistufiges Antragsverfahren
Einreichung von Projektskizzen vor Beginn der Maßnahme. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 3 Jahre. Voraussetzung für die Förderung ist ein angemessener Eigenanteil von mind. 10 % , bei Unternehmen mind. 50%

(link: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr text: z-u-g.org

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Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Stresemannstraße 69
10963 Berlin

Tel.: 030/72618 -0100
Email: nki-radverkehr@z-u-g.org

www.z-u-g.org

BMU - Mikro-Depot-Richtlinie

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Nutzbarmachung von Räumen und Flächen in großer Nähe zum Endkunden, um die letzte Meile der Lieferung durch emissionsfreie Fahrzeuge, wie Lastenräder, zu ermöglichen. „Letzte Meile“ meint den finalen Transport von Sendungen zum Bestimmungsort.

Umnutzung von Bestandsgebäuden
Containerlösungen
Bauliche und technische Fertigstellung
Erwerb/Einbau von Toren, Laderampen und Hebebühnen
Erwerb von Abstellräumen
Erwerb und Einbau von Regalsystemen
Errichtung von kooperativen Packstationen
Maßnahmen an Verkehrsinfrastruktur im direkten Umfeld
Maßnahmen zur kooperativen Nutzung des Depots

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Anträge über ZUG gGmbH

Programmlaufzeit: 1.9.2021 - 30.6.2024

Einreichungszeitraum:
2021, 2022 und 2023 jeweils
1.3.- 31.5.

Förderkonditionen

Zweistufiges Antragsverfahren
Einreichung von Projektskizzen vor Beginn der Maßnahme. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 3 Jahre. Voraussetzung für die Förderung ist ein angemessener Eigenanteil von mind. 10 % , bei Unternehmen mind. 50%
Die Förderquoten für den Zeitraum 1.9. 2021 bis 31.12.2022 werden erhöht.

www.z-u-g.org

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Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Stresemannstraße 69
10963 Berlin

Tel.: 030/700 181-100
Email: nki-mikro-depot@z-u-g.org

www.z-u-g.org

BMVI - Förderrichtlinie Elektromobilität

Fördergegenstand

Gefördert werden

  • Kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte,
  • Umstellung der Fahrzeugflotte auf Elektrofahrzeuge (mit Batterie oder mit Wasserstoff bzw. Brennstoffzelle) und Ladeinfrastruktur,
  • Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufes von E-Fahrzeugen.

Befristet bis zum 30.06.2024
Kein aktueller Förderaufruf

Förderkonditionen

aktuell kein Förderaufruf

www.bmvi.de

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Kontakt

BMVI
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Telefon: 030 18300 - 0
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de

www.bmvi.de

Antragstellung:
PTJ
Fachbereich Elektromobilität und Verkehrskonzepte (EVI 2)
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Telefon: 030 20199 3500
ptj-evi2-konzept@fz-juelich.de

BMWK - Wettbewerb Energieeffizienz für Unternehmen Nachfolge des Wettbewerbes STEP up!

Fördergegenstand

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen

Förderkonditionen

Förderzuschuss bis 60% der förderfähigen Investitionsmehr- und nebenkosten. Förderhöhe bis fünf Millionen Euro.
Anträge können durchgehend eingereicht werden und nehmen in der aktuellen Wettbewerbsrunde teil. Erfolgt keine Förderzusage kann das Projekt in der nächsten Wettbewerbsrunde erneut teilnehmen.

www.bmwi.de

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Kontakt

VDI
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Wettbewerb Energieeffizienz
Steinplatz 1
10623 Berlin

Telefon: 030 310078-5555
Telefax: 030 310078-102

E-Mail: weneff-assistenz@vdivde-it.de

www.bmwi.de

BMWK - Forschungsförderung „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“

Fördergegenstand

Teilfinanzierung von Forschung und Demonstrations- und Pilotprojekten zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung der Treibhausgasemissionen, Reduzierung der Kosten der Technologien durch erhöhte Wirkungsgrade und optimierte Produktion in den Bereichen:

  • Reallabore der Energiewende
  • Energienutzung: Gebäude und Quartiere, Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Energiewende im Verkehr, Brennstoffzellen
  • Energiebereitstellung: Windenergie, Photovoltaik, Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe, Geothermie, Wasserkraft und Meeresenergie, Thermische Kraftwerke
  • Systemintegration: Energiespeicher, Stromnetze, Sektorkopplung und Wasserstofftechnologie
  • Systemübergreifende Forschungsthemen: Technologieorientierte Systemanalyse, Digitalisierung der Energiewende, Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende, Technologie für die CO₂-Kreislaufwirtschaft, Energiewende und Gesellschaft

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Zuschussförderung max. 50% der förderfähigen Kosten in Unternehmen – Sonderregelungen für KMU; bis zu 100% bei Forschungseinrichtungen.

www.bmwi.de

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PTJ
Information und Antragstellung über
Projektträger Jülich (PTJ)
Forschungszentrum Jülich
52425 Jülich

Ansprechpartner:

Energieeffizienz in Industrie und Handel, Gewerbe und Dienstleistung:
Dr. Rene Gail
Telefon: 02461 61 2887
E-Mail: r.gail@fz-juelich.de

Gebäude:
Kerstin Lorenz
Telefon: 02461 61-96678
E-Mail: k.lorenz@fz-juelich.de

Quartiere:
Dr. Stefan Krengel
Telefon: 02461 61-96816
E-Mail: s.krengel@fz-juelich.de

Erneuerbare Wärme:
Dr. Anja Sivakova-Kolb
Telefon: 030 20199-3714
E-Mail: a.sivakova-kolb@fz-juelich.de

Energiewende Verkehr:
Dr. Gregor Kampwerth
Telefon: 030 20199-3530
E-Mail: g.kampwerth@fz-juelich.de

Dr. Jochen Seier
Telefon: 02461 61-3267
E-Mail: j.seier@fz-juelich.de

weitere Ansprechpartner/*innen

www.energieforschung.de

BMWK - Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil

keine Antragstellung möglich

Fördergegenstand

Gefördert wird der Kauf rein batterieelektrischer Neufahrzeuge (BEV) sowie die Beschaffung und Errichtung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bis 22 kW.

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind u.a. im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q, deren Träger sowie Leasinggeber, die unter anderem an solche Organisationen und Unternehmen verleasen.

Zuschussförderung von 10.000 Euro je Fahrzeug und 1.500 Euro je Wallbox oder 2.500 Euro je Ladesäule

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2023
Die Laufzeit des Flottenaustauschprogramms ist bis zum 30.09.2024 befristet.

www.erneuerbar-mobil.de

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Kontakt

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Bereich Mobilität, Energie und Zukunftstechnologien (MEZ)
Steinplatz 1
10623 Berlin

Telefon: 030 310078 - 5660
E-Mail: elmo@vdivde-it.de

www.vdivde-it.de

Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Éinzelmaßnahmen Ergänzungskredit KfW-Programm 358, 359, 523)

Ergänzungskredit zur Förderung bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung

Förderkonditionen

Zinsgünstiger Kredit

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben

Wohngebäude
120.000 Euro je Wohneinheit

Nichtwohngebäude
500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Millionen Euro je Vorhaben

Antragstellung

Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359) - voraussichtlich ab 27.02 2024
Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523) - voraussichtlich ab August 2024

(www.kfw.de

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KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-­9
60325 Frankfurt am Main
infocenter@kfw.de

www.kfw.de

Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Heizungsförderung KfW-Programmnummer 422, 458, 459, 522

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Voraussetzung: Es handelt sich um ein Bestandsgebäude und die Energieeffizienz und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes werden erhöht.
Die Erstellung einer Bestätigung zur Antragstellung (BzA) durch Fachunternehmer oder Energieeffizienz-Experten ist erforderlich.
Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösende Bindung (Zu- bzw. Absage)

Gefördert werden

  • Solarthermische Anlagen

  • Biomasseheizungen

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen

  • Brennstoffzellenheizung

  • Wasserstofffähige Heizungen

  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes mit einem Anteil von mind. 65%
    erneuerbarer Energien

  • Anschluss an ein Gebäudenetz

  • Anschluss an ein Wärmenetz

  • Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt

  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderkonditionen

Der Förderzuschuss beträgt 30% der förderfähigen Kosten. Für Wärmepumpen die Umweltwärme aus Wasser, dem Erdreich oder Abwasser entnehmen oder natürliche Kältemittel eingesetzt werden, wird ein zusätzlicher Bonus von 5% gewährt.
Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser oder Wohnungen können weitere Boni (Klimageschwindigkeits-oder Einkommensbonus) in Anspruch nehmen.

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben
Wohngebäude
30.000 Euro für die erste Wohneinheit
15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
7.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

Nichtwohngebäude
30.000 Euro - bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche

200 Euro - bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche
120 Euro - 400 bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche
80 Euro - ab größer als 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche

Antragstellung

Übergangsregelung für Vorhabensbeginn zwischen 29.12.2023 und 31.08.2024 - die Antragstellung kann bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden

Kommunen - Wohn- und Nichtwohngebäude (422) - voraussichtlich ab August 2024
Unternehmen - Wohngebäude (459) - voraussichtlich ab August 2024
Unternehmen - Nichtwohngebäude (522) - voraussichtlich ab August 2024
Privatpersonen (458) - gestaffelt ab 27.2.2024

bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html text: KfW Richtlinie

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KfW Bankengruppe

Palmengartenstraß 5-9
60325 Frankfurt a.M.

Telefon: 0800 539 9010
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Einzelprogramme
www.kfw.de/Programmnummer

bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html text: KfW Richtlinie

Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Kommune

Wohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 498
Nichtwohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 499

Eine Antragstellung ist erst ab in Kraft treten des Bundeshaushaltes 2024 möglich.

Neubau und Ersterwerb

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude
    Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt und keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist.
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
    Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt, keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist und zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM verfügt.

Förderkonditionen

Zinsgünstiger Kredit

Klimafreundliches Wohngebäude
5% Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
12,5% Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit

Klimafreundliches Nichtwohngebäude
5% Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro je Vorhaben

Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
12,5% auf bis zu 3.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro je Vorhaben

www.kfw.de

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 299

Eine Antragstellung ist erst ab in Kraft treten des Bundeshaushaltes 2024 möglich.

Neubau und Ersterwerb

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude
    Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt und keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist.
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
    Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt, keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist und zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM verfügt.

Förderkonditionen

Zinsgünstiger Kredit

Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Kredithöhe bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro je Vorhaben

Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Kredithöhe bis zu 3.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro je Vorhaben

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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 298

Eine Antragstellung ist erst ab in Kraft treten des Bundeshaushaltes 2024 möglich.

Neubau und Ersterwerb

  • Klimafreundliches Wohngebäude
    Effizienzhaus 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt und keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist.
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
    Effizienzhaus 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt, keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist und zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM verfügt.

Förderkonditionen

Zinsgünstiger Kredit

Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Kredithöhe bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit

Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Kredithöhe bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit

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Bundesförderung für Pilotprojekte der Seriellen Sanierung, BAFA

Achtung: Das Förderprogramm ist zur Zeit gestoppt!

Gefördert werden Investitionen in Serielle Sanierung. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten zur Seriellen Sanierung sowie die Etablierung neuer Sanierungsverfahren am Markt.

  • Modul I: Durchführbarkeitsstudien
    Untersuchung der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit einer Seriellen Sanierung von konkreten Liegenschaften und Gebäuden.
  • Modul II: Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für inidviduelle Pilotprojekte
    konzeptionelle und praktische Entwicklung der Vorfertigung oder Optimierung von Abläufen auf Hersteller-, Verarbeiter- und Nutzerseite, Herstellung und Erprobung von Muster- und Prototypelementen
  • Modul III Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten
    Aufbau von Produktionskapazitäten zur industriellen Herstellung von Fassaden- und Dachelementen und damit verbundener Anlagen- und Gebäudetechnik

Förderkonditionen

Modul I

Förderzuschuss 50% der förderfähigen Kosten, KMU erhalten bis zu 60% der förderfähigen Kosten maximaler Förderzuschuss 150.000 Euro je Studie

Modul II

Grundförderung:
Förderzuschuss 25% der förderfähigen Kosten, KMU erhalten bis zu 35% der förderfähigen Kosten
Gesamtförderung maximal 40% der förderfähigen Kosten, KMU erhalten bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximaler Förderzuschuss 5 Mio. Euro je Pilotprojekt

Modul III

Förderzuschuss 20% der förderfähigen Kosten bei kleinen und Kleinstunternehmen, 10% der förderfähigen Kosten, maximaler Förderzuschuss je Maßnahme 2 Mio. Euro für kleine und Kleinstunternehmen, 1 Mio. Euro für mittlere Unternehmen, je Unternehmen maximal 5 Mio. Euro

www.bafa.de

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BAFA
Bundesförderung Serielles Sanieren Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 514 - Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-1245

Montag bis Donnerstag: 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr

(www.bafa.de

energiekonsens - CO₂-Bilanzen

Fördergegenstand

Gefördert wird die Erstellung einer CO₂-Bilanz

Förderkonditionen

Die Förderung einer CO₂-Bilanz steht Unternehmen aus dem Bundesland Bremen zur Verfügung, die zuvor nachweisbar eine Energieberatung Mittelstand oder eine vergleichbare Energieeffizienzanalyse durchgeführt haben.

  • Zuschusshöhe: 60%, max. 3.600 EURO bei Erfassung der Emissionen nach Scope 1 & 2 nach dem GHG-Protocol.

www.energiekonsens.de

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Kontakt

energiekonsens
Bremer Energie-Konsens GmbH
Am Wall 172/173
28195 Bremen

Ansprechpartner:
Marcel Johannsen
0421 37 66 71 74
johannsen@energiekonsens.de

www.energiekonsens.de

energiekonsens - energievisiten

Fördergegenstand

Gefördert werden Kurzberatungen, die sich auf eine der folgenden Querschnittstechnologien beziehen:

  • Beleuchtung
  • Druckluft
  • Heizung
  • Kälte
  • Kleinstbetriebe
  • Lüftungsanlagen
  • Server
  • Neubau
  • Mobilität/Mobilität+
  • Solar/Solar+

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem Bundesland Bremen, die weniger als 250 Mitarbeiter*Innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben (die Einschränkungen bzgl. Mitarbeiterinnen, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme gelten nicht für die energievisite:solar!).

www.energiekonsens.de

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Kontakt

energiekonsens
Bremer Energie-Konsens GmbH
Am Wall 172/173
28195 Bremen
Marcel Johannsen
0421 37 66 71 74
johannsen@energiekonsens.de

energievisite:kleinstbetriebe:
Maximiliane Wenge
0421 / 3766 71 43
wenge@energiekonsens.de

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KfW - BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)

Fördergegenstand

Baulich, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich Ausgaben/Kosten der Inbetriebnahme in Bereichen:

  • Abwasserbehandlung,
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz/Materialeinsparung

Förderkonditionen

Gewährung eines KfW-Umweltdarlehens mit Zinszuschuss des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, ohne Höchstbetrag);
Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.

Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt behandelt.

www.kfw.de

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KfW Bankengruppe

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
infocenter@kfw.de
Tel. 0800 539 ­9001

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KfW-Umweltprogramm Große und mittlere Unternehmen (240) Kleine Unternehmen (241)

Gefördert werden Maßnahmen/Investitionen, die:

  • Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebs­geländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrie­parks (mit Tilgungszuschuss)
  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy")
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Technische Klimaschutzmaßnahmen
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Umweltfreundlicher Verkehr
  • Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung

Förderkonditionen

Langfristiges, besonders zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss
Bis zu 100% der förderfähigen Kosten, Kreditbetrag maximal 25 Millionen pro Vorhaben "
Für den Förderpunkt Natürliche Klimaschutzmaßnahmen ist ein Tilgungszuschuss von 40% gewährt.
Mittlere Unternehmen erhalten 50%, kleine Unternehmen 60% Tilgungszuschuss.

www.kfw.de

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KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse (292)

Förderung von
Investitionsmaßnahmen:

  • Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik,
  • Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik,
  • Elektrische Antriebe und Pumpen,
  • Prozesskälte,- wärme, Kühlhäuser
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für
    Produktionsprozesse,
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,
  • Informations- und Kommunikationstechnik,
  • KWK

Modernisierungsinvestitionen:
einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10% gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre

Neuinvestition:
Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt"

Förderkonditionen

Zinsgünstiges Darlehen, 100% der förderfähigen Kosten, in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben"

www.kfw.de

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KfW - Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)

Mit der Klimaschutzoffensive für den Mittel­stand fördert die KfW Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen um die mittel­ständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klima­freundliche Aktivitäten heran­zuführen.

Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung, den Erwerb sowie die Modernisierung von Anlagen:

  • Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien (Erneuerbare-Energien-Anlagen, Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff, emissionsarme Fahrzeuge, energieeffiziente Gebäudetechnik, Batterien
  • Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
  • Modul C: Energieversorgung (Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Stromübertragungs- und -verteilnetze, Energiespeicher, Herstellung von Treibstoffen, Gas- und Wärmenetze, Ausbau, Umrüstung sowie Sanierung von Gas-, Wärme- und Kältenetzen, CO₂-arme Wärmeerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung)
  • Modul D: Wasser, Abwasser und Abfall ( Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbehandlung inklusive Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung, Neuerrichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen
  • Modul E: Transport und Speicherung von CO₂ (Neubau von CO₂-Pipelines und Nachrüstung von Gasnetzen zum Transport von CO₂, unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO₂)
  • Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben (E-Auto, E-LKW, E-Busse, elektrisch betriebene Züge, Straßen- und U-Bahnen, CO₂-arme Passagier- und Güterschiffe, Ladestationen und Wasserstofftankstellen, Radwege, Schienen, Fußwege)
  • Modul G: Green IT (Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten, datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen)

Förderkonditionen

zinsgünstiges Förderdarlehen:
bis 25 Mio. Euro pro Vorhaben,
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, Zinshöhe in Abhängigkeit der Preisklasse

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KfW-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)

Alternativ zum Zuschussprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, BAFA

Gefördert werden
Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Elektromotoren und Antriebe
  • Elektrisch angetriebene Pumpen
  • Ventilatoren
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärme­rück­gewinnung
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen

Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnen­strahlung
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuer­baren Energien entziehen
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbar­machung von Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereit­stellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnen­strahlung oder Geothermie

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware

  • MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Basisförderung

  • z.B. Flurförderfahrzeuge
  • Werkzeugmaschinen (u.a. CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen oder Fräsmaschinen)
  • Optimierung Biogasanlagen
  • Spritzgießmaschinen
  • Laserschneider

Premiumförderung

  • Prozess- und Verfahrens­umstellungen, die zu Energie- und Ressourcen­einsparungen führen,
    insbesondere energie- und ressourcen­effiziente Technologien sowie energie- und ressourcen-­
    orientierte Optimierungen von Produktions­prozessen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourcen­effizienz von Anlagen zur Wärme­
    versorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktions-­
    prozesse eingesetzt werden
  • Maßnahmen zur energie- und/oder ressourcen­effizienten Bereit­stellung von Prozesswärme oder
    -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcen­verlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energie­trägers ein erneuer­barer Energie­träger
    eingesetzt wird
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärme­nutzung inkl. der Erschließung von Abwärme
  • Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen
    erzeugt wurde
  • Vorhaben zur Nutzung von erneuerbarem Wasser­stoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem
    Wasser­stoff, wenn dieser auf dem Betriebs­gelände genutzt wird

Für die Premiumförderung ist ein Einsparkonzept erforderlich
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternehmen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.

Modul 5: Transformationspläne

  • Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
  • Erstellung des Transformationskonzeptes inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzkonzept)

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen

  • Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden
    durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
  • Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas,
    fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese
    mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Förderkonditionen

Zinsgünstiges Darlehen mit 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis 100 Millionen Euro je Vorhaben

Tilgungszuschüsse und förderfähige Kosten werden auf Basis der Beihilferegelung ermittelt.
Der Tilgungszuschuss beträgt:

  • im Modul 1 bis zu 25% (KU), 20% (MU) auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 2000.000 Euro
  • im Modul 2 bis zu 60% (KU), 55% (MU) und 40% andere Unternehmen auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro - verminderte Förderquote bei Biomasse-Feuerungsanlagen einschl. KWK
  • im Modul 3 bis zu 45% (KU), 35% (MU) und 25% andere Unternehmen auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro
  • im Modul 4 Basisförderung bis zu 15% (KU), 10% (MU) auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro
  • im Modul 4 Premiumförderung
    KU - THG-Einsparpotenzial mind. 100t CO₂eq
    je nach Technologie bis zu 45% der förderfähigen Kosten, max. 2.600 Euro je Tonne CO₂eq
    MU - THG-Einsparpotenzial mind. 300t CO₂eq je nach Technologie bis zu 35% der förderfähigen Kosten, max. 2.200 Euro je Tonne CO₂eq
    andere Unternehmen - THG-Einsparpotenzial mind. 1.000t CO₂eq
    je nach Technologie bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, max. 1.600 Euro je Tonne CO₂eq
  • im Modul 5 bis zu 60% (KU), 50% (MU) und 40% andere Unternehmen, max. 60.000 Euro
  • bei Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz - und Klimaschutz-Netzwerk erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10% bzw. max. 90.000 Euro
  • im Modul 6 bis zu 33% (nur für Klein- und Kleinstunternehmen) der förderfähigen Investitionsgesamtkosten, max. 200.000 Euro

Landwirt*Innen erhalten eine Förderung nur im Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO

www.kfw.de

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KfW Bankengruppe

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KFW - Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (432)

Für die Förderung werden in absehbarer Zeit keine Fördermittel mehr bereitgestellt.
Das Förderprogramm wird nicht fortgeführt.

Fördergegenstand

A - Integriertes Quartierskonzept

  • Ausgangsanalyse: Energieeinsparpotentiale-/Effizienz
  • Konkrete Maßnahmen und Ausgestaltung derer
  • Kosten, Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit
  • Erfolgskontrolle
  • Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
  • Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit

B - Kosten für einen Sanierungsmanagement

  • Konzeptumsetzung planen
  • Akteure aktivieren und vernetzen
  • Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
  • Ansprechpartner Fragen zu Finanzierung und Förderung

Förderkonditionen

Zuschusshöhe 75% der förderfähigen Kosten
A. Integriertes Konzept: ohne Höchstbetrag
Konzept sollte innerhalb eines Jahres fertiggstellt und abgenommen sein.
B. Sanierungsmanagement: Zuschüsse unter 5.000 EURO werden nicht ausgezahlt bis zu einem Höchstbetrag von 210.00 Euro je Quartier. Bei einer Verlängerung kann auf bis zu 350.00 Euro aufgestockt werden.
Förderzeitraum beträgt max. 3 Jahre - Verlängerung bis zu 5 Jahre möglich.

Das Programm ist kumulierbar, der Anteil aus Mittel des Bundes und der Länder darf 85% der Kosten nicht überschreiten.

www.kfw.de

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KfW Bankengruppe

Antragstellung direkt bei der
KfW Niederlassung Berlin
10865 Berlin
infocenter@kfw.de
Tel. 0800 539 9008

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KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (291)

Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäfts­modell nach den in der EU-Taxonomie definierten Umwelt­zielen ausrichten sowie Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förder­fähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Hierzu gehören:

Modul A: Herstellung klima­freundlicher Technologien und Produkte, die in nach­gelagerten Bereichen (auch privaten Haus­halten) einen wesentlichen Beitrag zum Klima­schutz leisten
Modul B: Klimafreundliche Produktions­verfahren in energieintensiven Industrien
Modul C: Energie­versorgung
Modul D: Wasser, Abwasser und Abfall
Modul E: Transport und Speicherung von CO₂
Modul F: Nachhaltige Mobilität
Modul G: Green IT

Förderkonditionen

direkt als Konsortial­partner oder indirekt im Rahmen einer Risiko­unterbeteiligung, bis 50 % der Vorhabensfinanzierung,
7,5 Millionen Euro bis max. 100 Millionen Euro

www.kfw.de

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KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-­9
60325 Frankfurt am Main
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Tel. 0800 539­90 01

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KfW-IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Fördergegenstand

u.a. Maßnahmen zur Energieeinsparung für Investitionen der kommunale und sozialen Infrastruktur

Außerdem können Grundstücke finanziert werden, die notwendiger Bestandteil eines förderfähigen Investitionsvorhabens sind.

Förderkonditionen

Zinsgünstiges Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten bis 50 Mio. Euro je Vorhaben

www.kfw.de

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KfW Bankengruppe

Antragstellung direkt bei der
KfW Niederlassung Berlin
10865 Berlin
infocenter@kfw.de
Tel. 0800 539­9008

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KfW - Energetische Stadtsanierung- Energieeffiziente IKK - Quartiersversorgung Kommunen (201), IKU - kommunale Unternehmen (202)

Für die Förderung werden in absehbarer Zeit keine Fördermittel mehr bereitgestellt.
Das Förderprogramm wird nicht fortgeführt.

Fördergegenstand

  • Modul A: Wärme- und Kälteversorgung im Quartier
    Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme, gebäudeübergreifende Wärme- und Kältespeicher, Wärme- und Kältenetze im Quartier

  • Modul B: Energieeffiziente Wasserve- und Abwasserentsorgung im Quartier
    KWK-Anlagen zur Nutzung von Klär- oder Faulgasen energieeffiziente Motoren und Pumpe, Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur effizienten Regelung der Energieströme, Anlagen zur effizienten Trinkwasserkühlung mit Abwärmenutzung, Energierückgewinnungssysteme in Gefällestrecken, Wärmegewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, Belüfter bei aeroben Abwasserbehandlung

  • Modul C: Klimafreundliche Mobilität im Quartier
    Stellflächen für Fharzeuge mit alternativen Antrieben durch Umwidmung von Verkehrsflächen, Umgestaltung und Ausweisung öffentlicher Straßenräume zu autofreien oder autoreduzierten Quartieren

  • Modul D: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur
    Schaffung, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Begrünung von Straßen und Plätzen, Begrünung von Dach- und Fassadenflächen von öffentlichen Verwaltungsgebäuden zur Regenwasserrückhaltung oder Kühlunbg durch Verdunstung, Regenwassermanagement, Reaktivierung offerner Strukturen und Renaturierung urbaner Gewässer zur Grundwasseranreichung

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind u.a. auch Unternehmen –ÖPP-Modell

Zinsgünstiges Darlehen, Höhe unbegrenzt 100% der förderfähigen Kosten. Tilgungszuschuss 10%

Modul A: Tilgungszuschuss 10%
Modul B-D: Tilgungszuschuss 20 %, in Kombination mit gefördertern Quartierskonzept (432) bis zu 40%

www.kfw.de/201

www.kfw.de/202

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Antragstellung direkt bei der
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10865 Berlin
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www.kfw.de/201

www.kfw.de/202

KfW-Investitionskredit nachhaltige Mobilität (268, 269)

Fördergegenstand

Finanzierung grüner Verkehrsprojekte in Unternehmen

  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge:
    ÖPNV und Regionalverkehr, Fernzüge, Fahrzeuge im Straßenverkehr, Schiffe, PKW, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge, Fahrzeuge für aktive Mobilität

  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung: Züge, schwere Nutzfahrzeuge, Schiffe

  • Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr:
    Infrastruktur für ÖPNV, Regionalverkehr und Schienenverkehr, Infrastruktur für Straßenverkehr ohne CO₂-Abgasemissionen, Infrastruktur für aktive Mobilität, Infrastruktur für emissionsarmen Verkehr zu Wasser und Flugverkehr

  • Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien

Förderkonditionen

Zinsgünstiges Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten
Standardvariante (268) bis 50 Mio. Euro je Vorhaben
Individualvariante (269) ab 25 Mio. Euro je Vorhaben

kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Unternehmen/Energie-und-Umwelt/Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t-(268-269)/ text: www.kfw.de)

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Tel. 0800 5399008

kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Unternehmen/Energie-und-Umwelt/Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t-(268-269)/ text: www.kfw.de)

KfW-Programm Erneuerbare Energien Energien Standard (270) Premium (271, 272) Offshore Windenergie (273)

Fördergegenstand

Standard (270):
Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen nach EEG (Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen, Biogasanlagen, Geothermische Anlagen, Wasserkraft-Anlagen max. 20 MW, Batteriespeicher)

Premium (271):
große Solarkollektoranlagen, große Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse (thermische Nutzung), KWK-Biomasseanlagen, große Wärmespeicher, große eff. Wärmepumpen, Wärmenetze aus erneuerbaren Energien

Premium-Tiefengeothermie (272):
Errichtung von Anlagen zur thermischen Nutzung, Förder- und Injektionsbohrungen, tatsächliche Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrung mit besonderen techn. Bohrrisiken.

  • die Bohrtiefe muss mindesten 400 m tief sein, und das Thermalfluid mindestens 20°C warm sein.

Offshore Windenergie (273):
Errichtung von Offshore-Windparks in der Deutschen AWZ oder 12-Seemeilenzone der Nord- und Ostsee.

Förderkonditionen

Finanziert werden bis zu 100% der Investitionskosten bei max. 10 Millionen Euro je Vorhaben
Im Bereich Premium werden für besondere Vor-haben Tilgungszuschüsse bis zu 60% gewährt.

www.kfw.de/270

www.kfw.de/271

www.kfw.de/272

www.kfw.de/273

Logo Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
© energiekonsens

Kontakt

KfW Bankengruppe

KfW
60325 Frankfurt
infocenter@kfw.de
Tel. 0800 539 ­9001

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www.kfw.de/272

www.kfw.de/273

SJIS - Landesförderprogramm energetische Sanierung an vereinseigenen Gebäuden des organisierten Sports im Land Bremen

Das Förderprogramm ist ausgelaufen.

Fördergegenstand

Maßnahmen an vereinseigenen Gebäuden und Sportanlagen die nachweislich Energieeinsparungen erzielen werden, wie z.B. Heizungssanierung, Umrüstung auf LED-Beleuchtung oder Dämmmaßnahmen.

Förderkonditionen

Die Beurteilung der Förderfähigkeit solcher Vorhaben erfolgt einzelfallbezogen. Zuschuss bis zu
50 % der förderfähigen Kosten 100.000 EURO

Antragsberechtigt sind Träger des Sports nach §3 Abs. 1 Nr. 1 Sportförderungsgesetz des Landes Bremen

Antragstellung bis 30.10.2023

www.sportamt.bremen.de

Kontakt

SIJS
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Sportamt Bremen
Frau Leonie Blös
Tel.: 0421/ 361-59840

E-Mail: leonie.bloes@sportamt.bremen.de

Amt für Sport und Freizeit Bremerhaven
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42
27576 Bremerhaven

E-Mail: sportamt@magistrat.bremerhaven.de

www.sportamt.bremen.de

SUKW - Programm zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm) Energienutzung und -umwandlung

Fördergegenstand

Maßnahmen der sparsamen und rationellen Energieverwendung und –erzeugung in Gewerbegebäuden; Erstellung betrieblicher Energiekonzepte.

Förderkonditionen

Förderung von Einzelprojekten in Betrieben bzw. Unternehmen, die individuelle technische Lösungen größeren Umfangs umsetzen wollen.

Die Beurteilung der Förderfähigkeit solcher Vorhaben erfolgt einzelfallbezogen. Zuschuss bis zu
40 % der förderfähigen Kosten, für KMU bis zu 50 %,
für betriebliche Energiekonzepte bis zu 50 %, maximal 15.000,- EURO

Bis zu 50 % (KMU 60%) Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bei autarker
Versorgung von Gemeinschaften oder Siedlungsgebiete

REN-Programm

Kontakt

SUKW
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217Bremen

Herr Richts
Tel.: 0421/ 361-29076
Fax: 0421/ 496-29076
E-Mail: michael.richts@umwelt.bremen.de

REN-Programm

SUKW - Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

Fördergegenstand

Pilot- und Verbundprojekte zur Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen, die direkt oder indirekt zu positiven Auswirkungen für die Umwelt führen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Anbieter von Dienstleistungen, die ihren Sitz oder eine Betriebstätte im Land Bremen haben; insbesondere KMU.

Befristet bis 30. Juni 2027

Förderkonditionen

Forschungs-und Entwicklungsvorhaben:
Zuschuss bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Unternehmensart und -größe bei Einzelprojekten 150.000 Euro, bei Kooperationsprojekten: 250.000 Euro
Projektlaufzeit maximal 2 Jahre

Prozess- und Organisationsinnovationen:
Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Unternehmensart und -größe, maximal 150.000 Euro

Durchführbarkeitsstudien:
Zuschusshöhe bis 50% der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro
Projektlaufzeit maximal 1 Jahr

Innovationscluster:
Zuschusshöhe bis 50% der förderfähigen Kosten maximal 100.000 Euro pro Jahr

Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützenden Dienstleistungen:
Zuschusshöhe bis 75% der förderfähigen Kosten maximal 220.000 Euro in drei Jahren

www.bis-bremerhaven.de

Kontakt

Bremen:
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)

Dr. Alla Kress
Tel.: 0421/ 960 03 97
E-Mail: alla.kress@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de

Bremerhaven:
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

Anna Lena Garms
Tel.: 0471/ 946 46 7 46
Fax: 0471/ 946 46 690
E-Mail: garms@bis-bremerhaven.de

Guido Ketschau
Tel.: 0471/ 946 46 7 41
Fax: 0471/ 946 46 690
E-Mail: ketschau@bis-bremerhaven.de
www.bis-bremerhaven.de

SUKW - Programm zur Förderung angewandter Umweltforschung (AUF)

Fördergegenstand

Unterstützung innovativer Wissenschaftsprojekte, die direkt oder indirekt zu positiven Auswirkungen für die Umwelt führen.

Förderfähig sind Forschungseinrichtungen des Landes Bremen sowie Unternehmen im Land Bremen als Verbundpartner.

Förderkonditionen

Zuschuss bis 100 % der förderfähigen Kosten, abhängig vom Unternehmen, maximal 200.000 Euro bei Einzelprojekten und 250.000 Euro bei Verbundvorhaben, Forschungsstudien maximal 50.000 Euro

www.bis-bremerhaven.de

Kontakt

Bremen:
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)

Detlef Pukrop
Tel.: 0421/ 960 03 46
E-Mail: detlef.pukrop@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de

Bremerhaven:
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

Anna Lena Garms
Tel.: 0471/ 946 46 7 46
Fax: 0471/ 946 46 690
E-Mail: garms@bis-bremerhaven.de

Guido Ketschau
Tel.: 0471/ 946 46 7 41
Fax: 0471/ 946 46 690
E-Mail: ketschau@bis-bremerhaven.de
www.bis-bremerhaven.de

SUKW - Programm zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds)

Fördergegenstand

Gefördert werden können
strategische Klimaschutzmaßnahmen sowie
investive Klimaschutzmaßnahmen der Kommunalrichtlinie.

Voraussetzung: Die Maßnahmen sind über die Kommunalrichtlinie gefördert

Förderkonditionen

Unter Berücksichtigung der zur max. gültigen mindestens zu erbringenden Eigenanteil

Strategische Maßnahmen: Verdopplung der in der Kommunalrichtlinie festgelegten Fördersatzes bis max. 60.000 Euro je Fördervorhaben

Investive Maßnahmen: maximal 10% der Förderfähigen Kosten, maximal 60.000 Euro

Ko-Finanzierungsfonds

Kontakt

SUKW
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217Bremen

Herr Lüürs
Tel.: 0421/ 361-59268

E-Mail: kofinanzierung@umwelt.bremen.de

Ko-Finanzierungsfonds

swb - Energieeffizienz im Gewerbe

Fördergegenstand

Durchführung von Maßnahmen, die der Energieeinsparung in Gewerbebetrieben dienen. Voraussetzung kostenlose Vor-Ort-Beratung durch swb-Mitarbeiter*In.

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind Gewerbekund*Innen von swb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Ener-gieversorgungsvertrag (Strom, Erdgas und/oder Wärme), bezogen auf Ihren Gewerbebetrieb, mit swb abgeschlossen haben.
Gefördert wird mit einem Zuschuss 20 % der Rechnungssumme max. 400 Euro.

www.swb.de

Logo swb
© energiekonsens

Kontakt

swb Kundencenter Bremen
Am Wall / Sögestraße; 28195 Bremen

Mo-Fr von 8:00-18:00 Uhr
Telefon 0421 / 359 1234
E-Mail: kundenservice-hb@swb-gruppe.de

swb Kundencenter Bremerhaven
Bürger 49, 27568 Bremerhaven

Mo-Fr von 8:00-18:00 Uhr -
Telefon 0471 / 477 1234
E-Mail: kundenservice-bhv@swb-gruppe.de

www.swb.de

SWHT - Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW-Richtlinie)

Fördergegenstand

  1. Investitionsvorhaben von KMU u.a. Errichtung neuer Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion, Ausbau von Kapazitäten, Änderung von Produktionsprozessen usw.
  2. Investitionsvorhaben von großen Unternehmen u.a. Errichtung neuer Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion usw.
  3. Investitionsmaßnahmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft u.a. Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten, Decken des Energieeigenbedarfes aus erneuerbaren Quellen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Land Bremen

Investitionsvolumen mind. 100.000 Euro

Förderkonditionen

Förderung durch Förderdarlehen und/oder Förderzuschuss
Förderdarlehen maximal 50% der förderfähigen Investitionskosten

Investitionsvorhaben nach Ziffern 1 und 2 werden gestaffelt nach Unternehmensgröße und Fördergebiet mit bis zu 30% der förderfähigen Kosten gefördert.

Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft werden gestaffelt nach Unternehmensgröße mit bis 65% der förderfähigen Kosten gefördert.

Förderprogramm

Kontakt

Bremen:
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)

Diana Bluhm
Tel.: 0421/ 960 03 86
E-Mail: diana.bluhm@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de

Bremerhaven:
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

Dr. Jennifer Schweiger
Tel.: 0471/ 946 46 640
Fax: 0471/ 946 46 690
E-Mail: schweiger@bis-bremerhaven.de

www.bis-bremerhaven.de