Förderung für Unternehmen und Institutionen im Land Bremen
Wer sein Unternehmen oder seine Institution energieeffizient und klimafreundlich ausrichten möchte, kann eine Vielzahl an von Bundes- und Landesförderungen nutzen. Je nach Größe Ihres Unternehmens, Standort und den zu fördernden Gegenstand (bspw. Gebäudesanierung, Mobilität, Energietechnik) kommen unterschiedliche Programme für Sie infrage. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aktueller Förderungen (Zuschüsse, Darlehen/Kredite) für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen entnehmen Sie den Webseiten der verlinkten Fördermittelgebern. Bitte beachten Sie, dass wir kurzfristige Förderprogramme an dieser Stelle nicht berücksichtigen können. Unter "Förderart" finden Sie zusätzlich seit kurzem ausgelaufene Förderprogramme.
Weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website der Bremer Aufbau-Bank.
Die Fördermittelübersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert (Stand: März 2026). Dennoch können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Kein Unternehmen oder Institution? Hier geht es zu
Förderung von Solaranlagen für Hauseigentümer*innen
Förderung von klimafreundlichen Heizungstechniken für Hauseigentümer*innen
Förderung von Dämmmaßnahmen für Hauseigentümer*innen
BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Modul 1
Fördergegenstand
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Förderkonditionen
Modul 1: Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro netto, beträgt die Förderung 50% - jedoch max. 600 Euro.
Bei mehr als 10.000 Euro jährlichen Energiekosten netto beträgt die Förderung 50% - jedoch max. 3.000 Euro .
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 515 – Energieberatung
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1880
Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr
BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Fördergegenstand
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Förderkonditionen
Modul 2: Die Förderhöhe beträgt 50% der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro
Die Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Nettogrundfläche unter 200 m²: Zuschuss maximal 850 Euro
Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: Zuschuss maximal 2.500 Euro
Nettogrundfläche mehr als 500 m²: Zuschuss maximal 4.000 Euro
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 515 – Energieberatung
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1880
Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr
BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Modul 3
Fördergegenstand
Modul 3: Contracting - Orientierungsberatung
Förderkonditionen
Modul 3: Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro netto, beträgt die Förderung 50% - jedoch max. 3.500 Euro.
Bei mehr als 300.000 Euro jährlichen Energiekosten netto beträgt die Förderung 50% - jedoch max. 5.000 Euro .
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 515 – Energieberatung
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1880
Erreichbarkeit:
Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr
BAFA - Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
Fördergegenstand
Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen
Voraussetzung Ausrichtung der Versorgung von mindestens 17 Gebäuden oder 101 Wohneinheiten und treibhausgasneutraler Betrieb bis 2045
Richtlinie 16.12.2025
Förderkonditionen
Förderzuschuss
Fördermodul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien:,
Förderquote bis 50% der förderfähigen Kosten maximal 2.000.000 Euro
Die Förderung von Transformationsplänen ist ab dem 1.4.2026 aufgrund der Anforderungen aus dem Wärmeplanungsgesetz nicht mehr möglich - ausgenommen sind industrielle Prozesswärmenetze.
Fördermodul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, die mindestens zu 75 Prozent aus erneuerbaren Energien bzw. Abwärme gespeist werden
Förderquote bis 40% der förderfähigen Kosten maximal 100 Mio. Euro (begrenzt auf Wirtschaftlichkeitslücke)
Fördermodul 3: Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen wie z.B. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss an EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme, Wärmeübergabestationen
Förderquote bis 40% der förderfähigen Kosten maximal 100 Mio. Euro je Antrag (begrenzt auf Wirtschaftlichkeitslücke)
Fördermodul 4: Betriebskostenförderung
Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, sofern diese über Modul 2 oder Modul 3 gefördert wurden. Die Förderhöhe ist technologieabhängig, maximal 100 Mio. Euro.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Allgemeine Fragen:
Tel.: 06196 908-1026
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr
BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 6
Fördergegenstand
Alternativ zum Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW-Programm 295
Förderung von Konzepten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst - und kleinen Unternehmen
- Austausch von fossilbetriebenen Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
- Umrüstung von fossilbetriebenen Anlagen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind
Förderkonditionen
Technische Anforderungen gemäß der Richtlinie
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Förderung gemäß der De-minimis Verordnung
Zuschusshöhe:
Modul 6: bis 33%, maximal 200.000 Euro, der förderfähigen Kosten
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1883
Montag & Mittwoch:
13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag & Freitag:
9:00 Uhr - 11:00 Uhr
BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 1 bis 4
Fördergegenstand
Alternativ zum Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW-Programm 295
Förderung von Konzepten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Modulen:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe einschließlich Frequenzumrichter
Hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen (einschließlich Frequenzumrichter) zum Transport von Flüssigkeiten
Ventilatoren
Hocheffiziente Ventilatoren einschließlich Frequenzumrichter
Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
Wärmeübertrager, die zu Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden. Die erschlossene Abwärme muss innerbetrieblich genutzt werden.
Frequenzumrichter zur Nachrüstung von bereits im Unternehmen vorhandenen Elektromotoren, Antrieben, Pumpen und Ventilatoren.
Thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden.
Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie,
Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
-Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von
Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System.
Analog-Digital-Wandlern.
Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
Die Einweisung bzw. die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt: Die vollständigen externen Kosten zur Nutzung
Modul 4 (Basisförderung): Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Nachweis der Einsparung von 15% der Endenergie
Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
Lackierkabinen
Wasserstrahlschneidanlagen
Laserschneider
Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
Werkzeugmaschinen
Pelletpressen, Brikettierpressen
Geschirrspülmaschinen
Kinoprojektoren
Handgeführte elektrische Schweißgeräte
Kühlmöbel für Lebensmittel
Solarien
Modul 4 (Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus): Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Prozess- und Verfahrensumstellungen
Maßnahmen zur Nutzung von Prozesswärme
Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und /oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers eine erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
Die Erstellung eines Einsparkonzeptes ist erforderlich.
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternehmen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.
Förderkonditionen
Technische Anforderungen gemäß der Richtlinie Querschnittstechnologien
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Förderzuschuss nach „De-minimis“ und AGVO: Endenergie-Einsparung 25%-35%:
Zuschusshöhe:
Modul 1: bis 25% der förderfähigen Kosten (KU), 20% der förderfähigen Kosten (MU), maximaler Zuschuss 200.000 Euro
Modul 2: bis 60% der förderfähigen Kosten (KU), 50% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 40% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 20 Mio. EURO
Modul 3: bis 45% der förderfähigen Kosten (KU), 35% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 25% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 20 Mio. Euro
Modul 4 (Basisförderung): 15% der förderfähigen Kosten (KU) , 10% der förderfähigen Kosten (MU) maximaler Zuschuss 20 Mio. Euro
Modul 4 (Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus): bis 45% der förderfähigen Kosten (KU) , 35% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 25% (andere Unternehmen)
zusätzlich Dekarbonisierungsbonus für ausgewählte Maßnahmen:10% der förderfähigen Kosten
maximaler Zuschuss 20 Mio. Euro
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1883
Montag & Mittwoch:
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag & Freitag:
9:00 Uhr - 11:00 Uhr
BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Modul 5
Fördergegenstand
Alternativ zum Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW-Programm 295
Förderung von Konzepten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen
Informationen und Antragstellung VDI/VDE-IT
Modul 5: Transformationskonzepte
Formulierung eines CO2-Neutralitätsziele bis spätestens 2045
Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
Erstellung des Transformationskonzeptes inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzkonzept)
Förderkonditionen
Technische Anforderungen gemäß der Richtlinie Querschnittstechnologien
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Förderzuschuss nach „De-minimis“ und AGVO
Zuschusshöhe:
Modul 5: 60% der förderfähigen Kosten (KU), 50% der förderfähigen Kosten (MU), 40% der förderfähigen Kosten (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss 60.000 Euro je Konzept
Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind, erhöht sich der Förderzuschuss um 10%, maximaler Förderzuschuss 90.000 Euro
Projektträger:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-5555
E-Mail: transformation-eew@vdivde-it.de
www.wettbewerb-energieeffizienz.de
BAFA - E-Lastenfahrräder
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
- max. Tretunterstützung von 25 km/h,
- zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg,
- es muss serienmäßig und fabrikneu sein,
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad.
Förderkonditionen
Förderfähig sind 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 € je E-Lastenfahrrad, bzw. Anhänger.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1016
Montag-Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
BAFA - Förderung unternehmerischen Know-hows
Fördergegenstand
u.a. Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Förderkonditionen
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den max. förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort des Unternehmens und der Unternehmensart.
Förderfähige Beratungskosten: max. 3.500 Euro
max. Zuschuss zwischen 1.750 - 2.800 Euro, 50% - 80% Fördersatz
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 413 – Beratungsförderung
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1570
Fax: 06196 908-1800
Montag - Freitag: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Email: unternehmensberatung@bafa.bund.de
www.bafa.de
BAFA - Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)
Fördergegenstand
stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden
- Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
- Installation von Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
- Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- und Freikühler
- Installation von Komponenten und Systemen wie Tiefkühlstufen, Luft- und Rückkühlern, thermische Speicher usw.
- Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen
- BAFA EffizienzCheck für Kälte- und Klimaanlagen
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind u.a. auch Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung und Art der eingesetzten Technologie und Neuerrichtung, Teil- oder Vollsanierung.
Die maximale Förderhöhe beträgt insgesamt
200.000 Euro sowie maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1249
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Mail: kki@bafa.bund.de
BAFA - Zuschläge für KWK-Anlagen
Fördergegenstand
Zuschläge für Strom aus neuerrichteten, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
Auszug aus dem KWKG 2025
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind Anlagenbetreiber*Innen. Zuschläge richten sich nach Anlagengröße und Datum der Inbetriebnahme. Inbetriebnahme ab 1.1.2021-31.12.2026
Anlagen, die nach dem 31.12.2026 in Betrieb gehen, sind nur zuschlagsberechtigt, wenn bis 31.12.2026 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung bzw. eine verbindliche Bestellung vorliegt, sofern keine immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erforderlich ist.
Die Anlage ist innerhalb von 4 Jahren in Betrieb zu nehmen.
Neuanlagen ab einer elektrischen Leistung von 500 kWel sind ausschreibungspflichtig.
Zuschläge bei Einspeisung in das öffentliche Netz:
bis 50 kWel : 8,0 Ct/kWh
bis 100 kWel: 6,0 Ct/kWh
bis 250 kWel: 5,0 Ct/kWh
bis 2 MWel: 4,4 Ct/kWh
über 2 MWel neue und modernisierte Anlagen: 3,4 Ct/kWh
über 2 MWel nachgerüstete Anlagen: 3,1 Ct/kWh
Zuschläge, wenn Strom nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird:
Neue Anlagen:
bis 50 kWel : 4,0 Ct/kWh
bis 100 kWel: 3,0 Ct/kWh
Modernisierte Anlagen:
bis 50 kWel : 4,0 Ct/kWh
bis 100 kWel: 3,0 Ct/kWh
bis 250 kWel: 2,0 Ct/kWh
bis 2 MWel: 1,5 Ct/kWh
über 2 MWel: 1,0 Ct/kWh
Nachgerüstete Anlagen:
bis 50 kWel : 5,41 Ct/kWh
bis 250 kWel: 4,0 Ct/kWh
bis 2 MWel: 2,4 Ct/kWh
über 2 MWel: 1,8 Ct/kWh
Der Zuschlag wird bei Neuanlagen für 30.000 Vollbenutzungsstunden gezahlt.
Bei modernisierten und nachgerüsteten Anlagen erfolgt eine Staffelung nach der Investition in Relation zu einer Neuerrichtung.
Modernisierte Anlagen:
6.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition von 10 % der Kosten für eine Neuerrichtung, frühestens zwei Jahre nach Aufnahme des Dauerbetriebes und die Anlage eine Dampfsammelschienen-KWK-Anlage Pel> 50 MW
15.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition von 25 % der Kosten für eine Neuerrichtung, frühestens fünf Jahre nach Aufnahme des Dauerbetriebes
30.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition von 50 % der Kosten für eine Neuerrichtung, frühestens zehn Jahre nach Aufnahme des Dauerbetriebes
Nachgerüstete Anlagen:
10.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition bis 25 % der Kosten für eine Neuerrichtung
15.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition bis 50 % der Kosten für eine Neuerrichtung
30.000 Vollbenutzungsstunden bei einer Investition von mindestens 50 % der Kosten für eine Neuerrichtung
Ab 2021 sinken die zuschussfähigen Jahresvollbenutzungsstunden
Ab 2021 5.000 Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
Ab 2023 4.000 Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
Ab 2025 3.500 Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
Ab 2026 3.300 Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
Ab 2027 3.100 Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
Ab 2028 2.900 Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
Ab 2029 2.700 Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
Ab 2030 2.500 Vollbenutzungsstunden ja Kalenderjahr
Bonus für innovative erneuerbare Wärme
für Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 10 MW in Kombination mit erneuerbaren Energien kann ein Zuschlag von 0,4 Ct/kWh Wärme bis 7,0 Ct/ kWh Wärme in Abhängigkeit des Anteils der erneuerbaren Energien gewährt werden.
Kohleersatzbonus
Bei Ersatz für eine bestehende KWK-Anlage auf Basis von Stein-oder Braunkohle und die nach dem 31.12.1974 in Betrieb genommen wurden, kann ein Bonus zwischen 5 Euro und 390 Euro je kW elektrischer KWK-Leistung in Anspruch genommen werden.
Förderfähig sind nur Anlagen die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angemeldet sind.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte-Klimatechnik
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Anlagen bis 2 MW
Tel.: 06196 908-1003
Anlagen über 2 MW
Tel.: 06196 908-2022, 06196 908-2502
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
BAFA - Zuschläge für Wärme- und Kältenetze nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Fördergegenstand
Neu- oder Ausbau von Wärme- und Kältenetze gemäß KWKG
Zuschläge für Wärme- und Kältenetze
Speisung der Netze mind. 75%bzw. 80% (bei Inbetriebnahme ab dem 1.1.2028) aus KW(K)K-Anlagen, erneuerbaren Energien oder Abwärme. Anschluss an das Netz für allgemeine Versorgung (Abnehmer*In außerhalb des Grundstückes bzw. Nichteigentümer*In)
Antragstellung über BAFA - DKWKG-Antragsportal
Auszahlung durch Stromnetzbetreiber*In.
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind der/die Netzbetreiber*In.
Der Zuschuss beträgt maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn 75% bzw. 80% der Wärme aus KWK-Anlagen oder einer Kombination von KWK-Anlage, erneuerbarer Energien oder industrieller Abwärme erfolgt.
Maximal 50 Millionen Euro je Projekt
Für die Berechnung des Zuschlages werden Gebühren erhoben.
Auszahlung über den/die Stromnetzbetreiber*In.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte-Klimatechnik
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1003
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr
BAFA - Zuschläge für Wärme- und Kältespeicher nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Fördergegenstand
Neu- oder Ausbau von Speichern gemäß KWKG Zuschläge für Speicher.
Speisung der Speicher überwiegend aus KW(K)K-Anlagen. Anschluss an das Netz für allgemeine Versorgung
Für die Inbetriebnahmen endet die Frist der Antragstellung zum 01.07. des Folgejahres
Antragstellung über BAFA (DKWKG-Antragsportal)
Auszahlung durch Stromnetzbetreiber*In.
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind die Speicherbetreiber*Innen. Einmaliger Zuschlag
Speicher bis 50 m³ Wasseräquivalent Speichervolumen: Zuschlag: 250 Euro je m³ Wasseräquivalent Speichervolumen
Speicher größer 50 m³ Wasseräquivalent Speichervolumen: Zuschlag: 250 Euro je m³ Wasseräquivalent Speichervolumen, maximal 30% der förderfähigen Kosten und 10 Mio. Euro je Objekt
Für die Berechnung des Zuschlages werden Gebühren erhoben. Auszahlung über den/die Stromnetzbetreiber*In.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte-Klimatechnik
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 - 908-1003
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
BMDV - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen
Fördergegenstand
Gefördert werden nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen an Binnenschiffen
- Maßnahmen zur Antriebssystemmodernisierung (saubere beziehungsweise emissionsfreie Antriebssysteme),
- Maßnahmen zur Schadstoffminderung (Einbau von Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Antriebssystemen von in Fahrt befindlichen Binnenschiffen ) und
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Antriebssystems.
Befristet bis zum 31.12.2026
Förderkonditionen
Nichtrückzahlbarer Förderzuschuss
Antriebssystemmodernisierung: bis 50% der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 40% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen, 20% der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
Energieeffizienzmaßnahmen: bis 25% der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 20% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen, 15% der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
Während Förderaufrufen können die Zuschüsse bis 70% bzw. 80% der förderfähigen Kosten betragen.
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Tel.: 0228 42968-0
E-Mail: gdws@wsv.bund.de
BMDV - Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen
Fördergegenstand
Ausgelaufen - es ist noch nicht entschieden, ob und wie die Förderung fortgesetzt wird.
Gefördert werden nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen an Küstenschiffen
Maßnahmen zur Antriebssystemmodernisierung (saubere beziehungsweise emissionsfreie Antriebssysteme),
Maßnahmen zur Schadstoffminderung (Einbau von Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Antriebssystemen von in Fahrt befindlichen Küstenschiffen ) und
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Antriebssystems.
Befristet bis zum 31.12.2025
Förderkonditionen
Nichtrückzahlbarer Förderzuschuss
Antriebssystemmodernisierung emissionsfrei: bis 80% der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 75% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen, 70% der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
saubere Antriebe: bis 60% der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 55% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen, 50% der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
Schadstoffminimierung: bis 60% der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 50% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen, 40% der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
Energieeffizienzmaßnahmen: bis 50% der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 40% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen, 30% der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
Projektträger NaMKü
TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: 0201 63496 167
E-Mail: namkue@de.tuv.com
BMU - Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen
Fördergegenstand
- Fokusberatung Klimaschutz
- Energiemanagementsysteme
- Umweltmanagementsysteme
- Energiesparmodelle
- Kommunale Netzwerke
- Machbarkeitsstudien
- Klimaschutzkoordination
- Klimaschutzkonzepte - und management
- Integrierte Vorreiterkonzepte
- Umsetzungsmanagement
- Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Signalanalgen
- Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
- Raumlufttechnische Anlagen
- klimafreundliche Mobilität
- klimafreundliche Abfallwirtschaft
- klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
- klimafreundliche Trinkwasserversorgung
- Energie- und Ressourceneffizienz in Rechenzentren
- weitere investive Maßnahmen ( zentrale Warmwasserversorgung, Hocheffizienzpumpen in Schwimmbädern, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen in Verbindung mit Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation, Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung)
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Anträge über Projektträger: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG
Neue Richtlinie ab 1.1.2022
Gültig bis 31.12 2027
Förderkonditionen
Antragsteller*Innen: Je nach Modul Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) Verbünde von Kommunen, Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; für kommunale
Eigenbetriebe ohne eigene Rechts
persönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kinder-
tagesstätten und Schulen bzw. deren Träger, öffentliche, gemeinnützige und
religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger,–Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen,
öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Für investive Maßnahmen sind auch folgende Antragsteller*Innen zugelassen: kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft, Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus,
die im Vereinsregister eingetragen sind, Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger. Zuschüsse zwischen 20% und 65% der förderfähigen Kosten.
ZUG
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstr. 69-71
10963 Berlin
Tel.: 030/700 181-880
Email: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org
Agentur für kommunalen Klimaschutz
Tel.: 030 39001 170
BMWE - Forschungsförderung „Energieforschungsprogramm zur angewandten Energieforschung - Forschungsmissionen für die Energiewende“
Fördergegenstand
Teilfinanzierung von Forschung und Demonstrations- und Pilotprojekten (Verbund- und Einzelprojekte, Reallabore der Energiewende, Mikroprojekte)
Mission Energiesystem 2045
- Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung
- Systemintegration und digitale Lösungen
- Energiewende und Gesellschaft
- Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft
Mission Energiesystem 2045
Mission Wärmewende 2045
- Geothermie
- Wärmepumpen und Kältetechnik
- Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher
- Gebäude
- Quartiere
- Industrie und Gewerbe
- Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe
Mission Wärmewende 2045
Mission Stromwende 2045
- Windenergie
- Photovoltaik
- Stromnetze und Stromspeicher
Mission Stromwende 2045
Mission Wasserstoff
- Produtkion von Wasserstoffen und Derivaten, Brennstoffzellen, Wiederverstromung
- Wasserstoffspeicherung und -transport
Mission Wasserstoff 2045
Mission Transfer
Mission Transfer
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Zuschussförderung max. 50% der förderfähigen Kosten in Unternehmen – Sonderregelungen für KMU; bis zu 100% bei Forschungseinrichtungen.
PTJ
Fachliche Beratung und Fragen zur Antragstellung über
Projektträger Jülich (PTJ)
Forschungszentrum Jülich
52425 Jülich
Telefon: 02461 61-1999
Email: PTJ-ESX-EFP@fz-juelich.de
Kontakte:Ansprechpartner
BMWE - Wettbewerb Energieeffizienz für Unternehmen Nachfolge des Wettbewerbes STEP up!
Fördergegenstand
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen
Förderkonditionen
Förderzuschuss bis 60% der förderfähigen Investitionsmehr- und nebenkosten. Förderhöhe bis fünf Millionen Euro.
Anträge können durchgehend eingereicht werden und nehmen in der aktuellen Wettbewerbsrunde teil. Erfolgt keine Förderzusage kann das Projekt in der nächsten Wettbewerbsrunde erneut teilnehmen.
VDI
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Wettbewerb Energieeffizienz
Steinplatz 1
10623 Berlin
Telefon: 030 310078-5555
Telefax: 030 310078-102
E-Mail: weneff-assistenz@vdivde-it.de
BMWK - Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Modul 1 Dekarbonisierungsprojekte
Fördergegenstand
Förderung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie
Förderkonditionen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO) bis 30 Mio. Euro
Reduzierung der THG-Emissionen der geförderten Anlagen um 40%: Förderzuschuss bis zu 40% der förderfähigen Kosten
Reduzierung der THG-Emissionen der geförderten Anlagen um 100%: Förderzuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten
Mindestinvestitionssumme 500.000 Euro bei kleinen Unternehmen, andere Unternehmen 1 Mio. Euro
Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF) bis 200 Mio. Euro
Reduzierung der THG-Emissionen der geförderten Anlagen um 40% in den Bereichen Elektrifizierung, Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbaren Wasserstoff gewonnene Brennstoffe als Ersatz für fossile Brennstoffe
Der Förderzuschuss beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten bei Elektrifizierung und bis zu 60% bei Einsatz von Wasserstoff bzw. Brennstoffe aus Wasserstoff
Teilmodul 3: Forschungsvorhaben (AGVO)
Industrielle Forschung nach Artikel 2 Nr. 85 AGVO: Förderung bis zu 35 Millionen Euro
Förderzuschuss bis zu 25% der förderfähigen Kosten
Experimentelle Entwicklung nach Artikel 2 Nr. 86 AGVO: Förderung bis zu 25 Millionen Euro
Durchführbarkeitsstudien nach Artikel 2 Nr. 87 AGVO: Förderung bis zu 8,25 Millionen Euro
Förderzuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten
Der Förderzuschuss erhöht sich bei mittleren Unternehmen um 10% und bei kleinen Unternehmen um 20%
Antragsverfahren
Zweistufiges Antragsverfahren nach Förderaufrufen
Stufe 1: Einreichung der Skizzen
Stufe 2: Abgabe Förderantrag
KEI
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
Telefon: 0355 47889-149
Montag-Donnerstag: 9 Uhr bis 13 Uhr
E-Mail: foerderung.kei@z-u-g.org
BMWK - Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Modul 2 Förderung von CCU und CCS
Fördergegenstand
Förderung von Maßnahmen zur Abscheidung und Transport sowie zur Speicherung von schwer oder nicht vermeidbaren Kohlenstoffdioxidemissionen
Förderkonditionen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO) bis 30 Mio. Euro
Förderzuschuss bis zu 30% der förderfähigen Kosten
Teilmodul 2: Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, AGVO)
Industrielle Forschung: Förderung bis zu 35 Millionen Euro
Förderzuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten
Experimentelle Forschung: Förderung bis zu 25 Millionen Euro
Förderzuschuss bis zu 25% der förderfähigen Kosten
Durchführbarkeitsstudien: Förderung bis zu 8,25 Millionen Euro
Förderzuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten
Antragsverfahren
Zweistufiges Antragsverfahren nach Förderaufruf
Stufe 1: Einreichung der Skizzen
Stufe 2: Abgabe Förderantrag
PTJ
Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Dr. Heiko Gerhauser
Telefon: 02461 61-96830
E-Mail: h.gerhauser@ptj.de
Dr. Rena Gradmann
Telefon: 030 20199-584
E-Mail: r.gradmann@ptj.de
Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude) - Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen (BEG EM), KfW-Programm 523
Gefördert werden Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" BEG EM bewilligt wurde.
Förderkonditionen
Zinsgünstiges Darlehen
Die Kredithöhe wird auf Basis des bestehenden Zuschussbewilligung/Förderzusage ermittelt.
500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Millionen Euro je Vorhaben
KfW
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
Telefon: 0800 539 9013
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude) - Einzelmaßnahmen (BEG EM), BAFA
Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Nichtwohngebäude im Bereichen der
Gebäudehülle
Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, Erneuerung bzw. Aufbereitung von Vorhangfassaden, Austausch von Fenstern und Außentüren, -toren, Maßnahmen zum sommerlichen WärmeschutzAnlagentechnik (außer Heizung)
Raumlufttechnische Anlagen, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (Klasse B nach DIN V 18599-11), Kältetechnik zur Raumkühlung, energieeffiziente BeleuchtungAnlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetze mind. 25
-Heizungsoptimierung
Nichtwohngebäude bis 1.000 m² beheizter Fläche
Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vor-und Rücklauftemperaturen in Gebäudenetzen, Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung der Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern, Mess-, Steuer- und RegeltechnikFachplanung und Baubegleitung
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich.
Förderkonditionen
Förderfähige Kosten maximal 500 Euro pro m² Nettogrundflächen je Gebäude und Jahr entsprechend 5 Millionen Euro
Gebäudenetz max. 30.000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche
Gebäude größer 150 Quadratmeter Nettogrundfläche
bis 400 Quadratmeter: 200 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche
400 bis 1.000 Quadratmeter: 120 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche
über 1.000 Quadratmeter: 80 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche
Für Einzelmaßnahmen
Fachplanung/ Baubegleitung mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal 5 Euro je m² Nettogrundfläche entsprechend 20.000 Euro.
Förderzuschuss 15%: Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung
Förderzuschuss 30%: Errichtung, Erweiterung und Ausbau eines Gebäudenetzes
Zusätzlich ist ein Heizungstauschbonus von 10% und ein Bonus von 5% für effziente Wärmepumpen (Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich, Einsatz natürlicher Kältemittel)
BAFA
Bundesförderung für effiziente Gebäude Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611-616, 621 und 622
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
beg@bafa.bund.de
Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Wohngebäude) - Einzelmaßnahmen (BEG EM), BAFA
Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude im Bereichen der
- Gebäudehülle
Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, Erneuerung bzw. Aufbereitung von Vorhangfassaden, Austausch von Fenstern und Außentüren, -toren, Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz - Anlagentechnik (außer Heizung)
Raumlufttechnische Anlagen, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (Klasse B nach DIN V 18599-11), Kältetechnik zur Raumkühlung, energieeffiziente Beleuchtung - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes mit einem Anteil von mind. 65% erneuerbarer Energien
-Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vor-und Rücklauftemperaturen in Gebäudenetzen, Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung der Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern, Mess-, Steuer- und Regeltechnik - Fachplanung und Baubegleitung
Förderkonditionen
Für Einzelmaßnahmen in Bereich
Fachplanung/ Baubegleitung mit bis zu 50%.
Förderfähige Kosten maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
- Förderzuschuss 15%: Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung, zzgl. iSFP-Bonus 5%
- Förderzuschuss 30%: Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen
BAFA
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611-616, 621 und 622
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
E-mail: beg@bafa.bund.de
Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude KfW-Programm 358, 359
Ergänzungskredit zur Förderung bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung an Wohngebäuden für selbstnutzende Privatpersonen (358) und sonstigen Gebäudeeigentümer*innen (359)
Förderkonditionen
Zinsgünstiger Kredit
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben
Wohngebäude
120.000 Euro je Wohneinheit
maximal 5 Mio. Euro
Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Heizungsförderung KfW-Programmnummer 422, 458, 459, 522
Gefördert werden der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
422 Kommunen Wohn- und Nichtwohngebäude
458 Privatpersonen, Wohngebäude
459 Unternehmen, Wohngebäude
522 (kommunale) Unternehmen, Nichtwohngebäude
Voraussetzung: Es handelt sich um ein Bestandsgebäude und die Energieeffizienz und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes werden erhöht.
Die Erstellung einer Bestätigung zur Antragstellung (BzA) durch Fachunternehmer oder Energieeffizienz-Experten ist erforderlich.
Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösende Bindung (Zu- bzw. Absage)
Gefördert werden
Solarthermische Anlagen
Biomasseheizungen
Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
Brennstoffzellenheizung
Wasserstofffähige Heizungen
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes mit einem Anteil von mind. 65%
erneuerbarer EnergienAnschluss an ein Gebäudenetz
Anschluss an ein Wärmenetz
Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
Fachplanung und Baubegleitung
Förderkonditionen
Der Förderzuschuss beträgt 30% der förderfähigen Kosten. Für Wärmepumpen die Umweltwärme aus Wasser, dem Erdreich oder Abwasser entnehmen oder natürliche Kältemittel eingesetzt werden, wird ein zusätzlicher Bonus von 5% gewährt.
Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser oder Wohnungen können weitere Boni (Klimageschwindigkeits-oder Einkommensbonus) in Anspruch nehmen.
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben
Wohngebäude
30.000 Euro für die erste Wohneinheit
15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Nichtwohngebäude
30.000 Euro - bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche
200 Euro - bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche
120 Euro - 400 bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche
80 Euro - ab größer als 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraß 5-9
60325 Frankfurt a.M.
Programm 422 Telefon: 0800 539 9008
Programm 458, 459 und 522 Telefon: 0800 539 9013
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Einzelprogramme
www.kfw.de/Programmnummer
Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Kommune
Wohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 498
Nichtwohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 499
Neue Förderstufe Effizienzgebäude 55 seit 16.12.2025
Neubau und Ersterwerb
Effizienzgebäude 55
Effizienzgebäude 55 mit einer Wärmeerzeugung ohne Einsatz fossiler Brennstoffe
Voraussetzung: Baumaßnahmen noch nicht begonnen aber Baugenehmigung/Bauanzeige vorhanden
Antragstellung seit 16.12.2025 möglich
Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt und keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist.Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt, keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist und zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM verfügt.
Förderkonditionen
Zinsgünstiger Kredit
Klimafreundliches Wohngebäude
10% Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
10% Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit
Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment
10% Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit
Effizienzhaus 55
7,5% Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit
Klimafreundliches Nichtwohngebäude
10% Zuschuss auf bis zu 1.500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Mio. Euro je Vorhaben
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
10% Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro je Vorhaben
Klimafreundliches Nichtwohngebäude Niedrigpreissegment
10% Zuschuss auf bis zu 1.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. Euro je Vorhaben
Effizienzgebäude 55
7,5% Zuschuss auf bis zu 1.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. Euro je Vorhaben
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
infocenterkfw.de
Telefon: 0800 539 9008
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 299
Neue Förderstufe Effizienzgebäude 55 seit 16.12.2025
Neubau und Ersterwerb
Effizienzgebäude 55
Effizienzgebäude 55 mit einer Wärmeerzeugung ohne Einsatz fossiler Brennstoffe
Voraussetzung: Baumaßnahmen noch nicht begonnen aber Baugenehmigung/Bauanzeige vorhanden
Antragstellung seit 16.12.2025 möglich
Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt und keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist.Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Effizienzgebäude 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt, keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist und zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM verfügt.
Förderkonditionen
Zinsgünstiger Kredit
Effizienzgebäude 55
Kredithöhe bis zu 1.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. Euro je Vorhaben
Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Kredithöhe bis zu 1.500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Mio. Euro je Vorhaben
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Kredithöhe bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro je Vorhaben
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
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Telefon: 0800 539 9001
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (BEG KFN) im Niedrigpreissegment KfW-Programm 596
Neubau und Ersterwerb von Nichtwohngebäuden, die
mindestens Effizienzgebäude Stufe 55 erreichen
und die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-Premium) erfüllt
Förderkonditionen
Zinsgünstiger Kredit
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Kredithöhe bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. Euro je Vorhaben
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
infocenterkfw.de
Telefon: 0800 539 9001
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Sanierung Nichtwohngebäude KfW 263
Sanierung im Bestand zu Effizienzgebäuden 40, 55, 70, Effizienzgebäude Denkmal (Erneuerbare-Energien Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse)
Baubegleitung (nur mit Energieeffizienzexperte/in)
Förderkonditionen
Sanierung Tilgungszuschuss:
Effizienzgebäude 40: 20% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 40 WPB: 30% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 40 EEK oder NK: 25% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 40 WPB EEK oder NK: 35% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 55: 15% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 55 WPB: 25% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 55 EEK oder NK: 20% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 55 WPB EEK oder NK: 30% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 70: 10% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 70 WPB EEK: 20% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 70 EEK oder NK: 15% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 70 WPB EEK: 25% Tilgungszuschuss (ab 23.2.2023)
Effizienzgebäude Denkmal: 5% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude Denkmal EEK oder NK: 10% Tilgungszuschuss
Kredithöhe: bis 2.000 Euro je m² Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro je Vorhaben
Baubegleitung
-für Effizienzgebäude 10€/m² NGF max. 40.000 Euro, Tilgungszuschuss 50%
-für Einzelmaßnahmen 5€/m² NGF max. 20.000 Euro
Nachhaltigkeitszertifizierung
-für Effizienzgebäude 10€/m² NGF max. 40.000 Euro, Tilgungszuschuss 50%
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
infocenterkfw.de
Tel. 0800 53990 01
Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss - Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden KfW 264
Sanierung im Bestand zu Effizienzgebäuden (Nichtwohngebäuden) 40, 55, 70 und Effizienzgebäude Denkmal jeweils zusätzlich auch Erneuerbare-Energien Klasse (EEK) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NK) und Worst Performing Building (WPB) und serielle Sanierung (SerSan)
Sanierung im Bestand zu Effizenzhäuser (Wohngebäude) 40, 55, 70, 85 und Effizienzgebäude Denkmal jeweils zusätzlich auch Erneuerbare-Energien Klasse (EEK) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NK) und Worst Performing Building (WPB) und serielle Sanierung (SerSan)
Baubegleitung (nur mit Energieeffizienzexperte/in)
Nachhaltigkeitszertifizierung
Förderkonditionen
Darlehen mit Tilgungszuschuss:
Darlehenshöhe: 120.000 Euro je Wohnheit bei Effizienzhaus -Stufe und 150.000 Euro je Wohneinheit wenn zusätzlich Erneuerbare Energien Standard erreicht wird.
Bei Nichtwohngebäuden: 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben
Förderfähige Kosten Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude) 2.000 Euro je m² Nettogrundfläche maximal 10 Millionen Euro, maximaler Zuschuss 4 Millionen Euro
bzw. bei Wohngebäuden (Effizienzhaus)120.000 Euro je Wohneinheit bzw. bei Effizienzhaus EEK 150.000 Euro je Wohneinheit
Effizienzgebäude/-haus 40: 20% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 40 EEK : 25% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 40 WPB: 30% Zuschuss
Effizienzhaus 40 SerSan: 35% Zuschuss
Effizienzhaus 40 WPB und SerSan: 45% Zuschuss
Effizienzhaus 40 WPB und SerSan und EEK: 50% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 55:15% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude/-haus 55 EEK oder NK : 20% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 55 WPB: 25% Zuschuss
Effizienzhaus 55 SerSan: 30% Zuschuss
Effizienzhaus 55 WPB und SerSan: 30% Zuschuss
Effizienzhaus 55 WPB und SerSan und EEK: 45% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 70: 10% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 70 EEK oder NK: 15% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 70 WPB EEK: 20% Zuschuss
Effizienzhaus 85: 5% Zuschuss
Effizienzhaus 85 EEK: 10% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus Denkmal: 5% Zuschuss max. 2 Millionen Euro
Effizienzgebäude/-haus Denkmal EEK : 10% Zuschuss max. 2,5 Millionen Euro
Baubegleitung
-für Effizienzgebäude 10€/m² NGF max. 40.000 Euro, Förderzuschuss 50% maximal 20.000 Euro
Nachhaltigkeitszertifizierung
-für Effizienzgebäude 10€/m² NGF max. 40.000 Euro, Förderzuschuss 50% maximal 20.000 Euro
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
infocenterkfw.de
Tel. 0800 53990 08
Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Zuschuss - Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Sanierung im Bestand zu Effizienzgebäuden (Nichtwohngebäuden) 40, 55, 70 und Effizienzgebäude Denkmal jeweils zusätzlich auch Erneuerbare-Energien Klasse (EEK) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NK) und Worst Performing Building (WPB) und serielle Sanierung (SerSan)
Sanierung im Bestand zu Effizenzhäuser (Wohngebäude) 40, 55, 70, 85 und Effizienzgebäude Denkmal jeweils zusätzlich auch Erneuerbare-Energien Klasse (EEK) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NK) und Worst Performing Building (WPB) und serielle Sanierung (SerSan)
Baubegleitung (nur mit Energieeffizienzexperte/in)
Nachhaltigkeitszertifizierung
Förderkonditionen
Sanierung Förderzuschuss:
Förderfähige Kosten Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude) 2.000 Euro je m² Nettogrundfläche maximal 10 Millionen Euro, maximaler Zuschuss 4 Millionen Euro
bzw. bei Wohngebäuden (Effizienzhaus)120.000 Euro je Wohneinheit bzw. bei Effizienzhaus EEK 150.000 Euro je Wohneinheit
Effizienzgebäude/-haus 40: 35% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 40 EEK : 40% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 40 WPB: 45% Zuschuss
Effizienzhaus 40 SerSan: 50% Zuschuss
Effizienzhaus 40 WPB und SerSan: 55% Zuschuss
Effizienzhaus 40 WPB und SerSan und EEK: 60% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 55: 30% Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude/-haus 55 EEK oder NK : 35% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 55 WPB: 40% Zuschuss
Effizienzhaus 55 SerSan: 45% Zuschuss
Effizienzhaus 55 WPB und SerSan: 50% Zuschuss
Effizienzhaus 55 WPB und SerSan und EEK: 55% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 70: 25% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 70 EEK oder NK: 30% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus 70 WPB EEK: 40% Zuschuss
Effizienzhaus 85: 20% Zuschuss
Effizienzhaus 85 EEK: 25% Zuschuss
Effizienzgebäude/-haus Denkmal: 20% Zuschuss max. 2 Millionen Euro
Effizienzgebäude/-haus Denkmal EEK : 25% Zuschuss max. 2,5 Millionen Euro
Baubegleitung
-für Effizienzgebäude 10€/m² NGF max. 40.000 Euro, Förderzuschuss 50% maximal 20.000 Euro
Nachhaltigkeitszertifizierung
-für Effizienzgebäude 10€/m² NGF max. 40.000 Euro, Förderzuschuss 50% maximal 20.000 Euro
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
infocenterkfw.de
Tel. 0800 53990 01
Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) KfW-Programm 261
Sanierung im Bestand zu Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Effizienzhaus Denkmal
Sanierung im Bestand zu Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Effizienzhaus Denkmal mit Erneuerbare-Energien-Klasse EEK
Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen
Baubegleitung (nur mit Energieeffizienzexperte/in)
Förderkonditionen
Sanierung
Kredithöhe 120.000 Euro je Wohneinheit bei Effizienzhaus bzw. bei Erneuerbaren-Energien-Klasse 150.000 Euro je Wohneinheit
Tilgungszuschuss:
Effizienzhaus 40: 20% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 EEK: 25% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 WPB: 30% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 SerSan: 35% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 WPB und EEK: 35% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 SerSan und EEK: 40% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 WPB und SerSan: 40% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 WPB und SerSan und EEK: 45% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 : 15% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 EEK: 20% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 WPB: 25% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 SerSan: 30% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 WPB und EEK: 30% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 SerSan und EEK: 35% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 WPB und SerSan: 35% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 WPB und SerSan und EEK: 40% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 70: 10% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 70 EEK: 15% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 70 WPB EEK: 25% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 85: 5% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 85 EEK: 10% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus Denkmal: 5% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus Denkmal EEK: 10% Tilgungszuschuss
Baubegleitung und Nachhalttigkeitszertifizierung
-Baubegleitung Effizienzhaus:
Ein- und Zweifamilienhäuser: förderfähig sind Kosten bis 10.000 Euro je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss entsprechend 5.000 Euro
Eigentumswohnungen: förderfähig sind Kosten bis 4.000 Euro je Wohnung, maximal 40.000 Euro je Vorhaben, maximal 50% Tilgungszuschuss entsprechend 2.000 Euro je Wohnung, maximal 20.000 Euro
bei 3 und mehr Wohneinheiten: förderfähig sind Kosten bis 40.000€ je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
infocenterkfw.de
Tel. 0800 53990 07
Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 298
Neue Förderstufe Effizienzhaus 55 ab 16.12.2025
Neubau und Ersterwerb
Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 55 mit einer Wärmeerzeugung ohne Einsatz fossiler Brennstoffe
Voraussetzung: Baumaßnahmen noch nicht begonnen aber Baugenehmigung/Bauanzeige vorhanden
Antragstellung ab 16.12.2025 möglich
Klimafreundliches Wohngebäude
Effizienzhaus 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt und keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist.Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
Effizienzhaus 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt, keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist und zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM verfügt.
Förderkonditionen
Zinsgünstiger Kredit
Klimafreundliches Nichtwohngebäude und Effizienzhaus 55
Kredithöhe bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Kredithöhe bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
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Telefon: 0800 539 9002
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
energiekonsens - CO2-Bilanzen
Fördergegenstand
Gefördert wird die Erstellung einer CO2-Bilanz
Förderkonditionen
Die Förderung einer CO2-Bilanz steht Unternehmen aus dem Bundesland Bremen zur Verfügung, die zuvor nachweisbar eine Energieberatung Mittelstand oder eine vergleichbare Energieeffizienzanalyse durchgeführt haben.
- Zuschusshöhe: 60%, max. 3.600 EURO bei Erfassung der Emissionen nach Scope 1 & 2 nach dem GHG-Protocol.
energiekonsens
Bremer Energie-Konsens GmbH
Am Wall 172/173
28195 Bremen
Ansprechpartner:
Marcel Johannsen
0421 37 66 71 74
johannsen@energiekonsens.de
energiekonsens - energievisiten
Fördergegenstand
Gefördert werden Kurzberatungen, die sich auf eine der folgenden Querschnittstechnologien beziehen:
- Abwärme
- Beleuchtung
- Druckluft
- Heizung
- Kälte
- Kleinstbetriebe
- Lüftungsanlagen
- Server
- Neubau
- Mobilität
- Solar
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem Bundesland Bremen, die weniger als 250 Mitarbeiter*Innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
energiekonsens
Bremer Energie-Konsens GmbH
Am Wall 172/173
28195 Bremen
Marcel Johannsen
0421 37 66 71 74
johannsen@energiekonsens.de
energievisite:kleinstbetriebe:
Maximiliane Wenge
0421 / 3766 71 43
wenge@energiekonsens.de
KfW - BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
Fördergegenstand
Baulich, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich Ausgaben/Kosten der Inbetriebnahme in Bereichen:
- Abwasserbehandlung,
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Circular Economy
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung, Klimaschutz
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
Förderkonditionen
Gewährung eines KfW-Umweltdarlehens mit Zinszuschuss des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, ohne Höchstbetrag);
Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt behandelt.
KfW Bankengruppe
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
infocenterkfw.de
Tel. 0800 539 9001
KfW-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)
Alternativ zum Zuschussprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, BAFA
Gefördert werden
Maßnahmen, welche die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.
Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Elektromotoren und Antriebe
Elektrisch angetriebene Pumpen
Ventilatoren
Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
Frequenzumrichter
Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren Energien entziehen
Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software inkl. Schulungen
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Basisförderung
z.B. Flurförderfahrzeuge
Werkzeugmaschinen (u.a. CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen oder Fräsmaschinen)
Optimierung Biogasanlagen
Spritzgießmaschinen
Laserschneider
Premiumförderung
Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen,
insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcen-
orientierte Optimierungen von ProduktionsprozessenMaßnahmen zur Abwärmenutzung
Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktions-
prozesse eingesetzt werdenMaßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder
-kälteMaßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger
eingesetzt wirdMaßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung inkl. der Erschließung von Abwärme
Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen
erzeugt wurdeVorhaben zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem
Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird
Für die Premiumförderung ist ein Einsparkonzept erforderlich
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternehmen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.
Modul 5: Transformationspläne
Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
Erstellung des Transformationskonzeptes inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzkonzept)
Über Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden
durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen.Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas,
fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese
mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Förderkonditionen
Zinsgünstiges Darlehen mit 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis 100 Millionen Euro je Vorhaben
Tilgungszuschüsse und förderfähige Kosten werden auf Basis der Beihilferegelung ermittelt.
Der Tilgungszuschuss beträgt:
im Modul 1 bis zu 25% (KU), 20% (MU) auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 200.000 Euro
im Modul 2 bis zu 60% (KU), 50% (MU) und 40% andere Unternehmen auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro - verminderte Förderquote bei Biomasse-Feuerungsanlagen einschl. KWK
im Modul 3 bis zu 45% (KU), 35% (MU) und 25% andere Unternehmen auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro
im Modul 4 Basisförderung bis zu 15% (KU), 10% (MU) auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro
im Modul 4 Premiumförderung
KU - THG-Einsparpotenzial mind. 100t CO2eq
je nach Technologie bis zu 45% der förderfähigen Kosten, max. 2.600 Euro je Tonne CO2eq
MU - THG-Einsparpotenzial mind. 300t CO2eq je nach Technologie bis zu 35% der förderfähigen Kosten, max. 2.200 Euro je Tonne CO2eq
andere Unternehmen - THG-Einsparpotenzial mind. 1.000t CO2eq
je nach Technologie bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, max. 1.600 Euro je Tonne CO2eqim Modul 5 bis zu 60% (KU), 50% (MU) und 40% andere Unternehmen, max. 60.000 Euro
bei Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz - und Klimaschutz-Netzwerk erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10% bzw. max. 90.000 Euro
im Modul 6 bis zu 33% (nur für Klein- und Kleinstunternehmen) der förderfähigen Investitionsgesamtkosten, max. 200.000 Euro
Landwirt*Innen erhalten eine Förderung nur im Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
infocenterkfw.de
Tel. 0800 53990 01
Modul 5 Transformationspläne
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT)
Steinplatz 1
10623 Berlin
Email: transformation-eew@vdivde-it.de
Tel. 030 310078 5555
KFW - Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (432)
Fördergegenstand
A - Integriertes Quartierskonzept
Ausgangsanalyse: Energieeinsparpotentiale-/Effizienz
Konkrete Maßnahmen und Ausgestaltung derer
Kosten, Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit
Erfolgskontrolle
Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
B - Kosten für einen Sanierungsmanagement
Konzeptumsetzung planen
Akteure aktivieren und vernetzen
Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
Ansprechpartner Fragen zu Finanzierung und Förderung
Förderkonditionen
Zuschusshöhe:
75% der förderfähigen Kosten, finanzschwache Kommunen:
90% der förderfähigen Kosten
A. Integriertes Konzept: max. 200.000 Euro
Konzept sollte innerhalb eines Jahres fertiggstellt und abgenommen sein.
B. Sanierungsmanagement: Zuschüsse unter 5.000 EURO werden nicht ausgezahlt bis zu einem Höchstbetrag von 400.00 Euro je Quartier.
Förderzeitraum beträgt max. 5 Jahre.
Das Programm ist kumulierbar, der Anteil aus Mittel des Bundes und der Länder darf 85% der Kosten nicht überschreiten.
KfW Bankengruppe
Antragstellung direkt per Email bei der
KfW Niederlassung Berlin
10865 Berlin
kommune@kfw.de
infocenterkfw.de
Tel. 0800 539 9008
KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse (292)
Förderung von Investitionsmaßnahmen, die eine Treibhausgaseinsparung von mind. 15% erzielen, z.B.:
Investitionsmaßnahmen:
- Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
- Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe und Pumpen
- Prozesskälte,- wärme, Kühlhäuser
- Elektrifizierung von Prozessen
- Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
- Maßnahmen zur CO2-Abscheidung
- Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Modernisierungsinvestitionen:
einer spezifischen Treibhausgaseinsparung von mindestens 15% gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre
Neuinvestition:
Treibhausgaseinsparung von mind. 15% gegenüber dem Betrieb einer vergleichbaren Anlage
Voraussetzung ist ein Transformationsplan
Förderkonditionen
Zinsgünstiges Darlehen, 100% der förderfähigen Kosten, in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben"
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
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KfW-IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
Fördergegenstand
u.a. Maßnahmen zur Energieeinsparung für Investitionen der kommunale und sozialen Infrastruktur
Seit 01.02.2026 zusätzlich Modul Energieversorgung
Außerdem können Grundstücke finanziert werden, die notwendiger Bestandteil eines förderfähigen Investitionsvorhabens sind.
Förderkonditionen
Zinsgünstiges Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten bis 50 Mio. Euro je Vorhaben in Modul Energieversorgung bis 100 Mio. Euro
KfW Bankengruppe
Antragstellung direkt bei der
KfW Niederlassung Berlin
10865 Berlin
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Tel. 0800 5399008
KfW-IKK Nachhaltige Mobilität (267)
Fördergegenstand
Finanzierung grüner Verkehrsprojekte in Kommunen
Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark:
Infrastruktur für aktive Mobilität (Fuß- und Radverkehr); Infrastruktur für den ÖPNV, Regional- und sonstigen Schienenverkehr; Grüne Lade- und Tankinfrastruktur für den Verkehr an Land; Infrastruktur für Straßenverkehr ohne direkte CO2-Abgasemissionen
Klimafreundliche Fahrzeuge
Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien: Datengesteuerte Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasen, digitale Vernetzung und effizientere Organisation der Mobilität
Förderkonditionen
Zinsgünstiges Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten bis 150 Mio. Euro pro Jahr
KfW Bankengruppe
KfW
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KfW-Investitionskredit nachhaltige Mobilität (268, 269)
Fördergegenstand
Finanzierung grüner Verkehrsprojekte in Unternehmen
Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge:
ÖPNV und Regionalverkehr, Fernzüge, Fahrzeuge im Straßenverkehr, Schiffe, PKW, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge, Fahrzeuge für aktive MobilitätKlimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung: Züge, schwere Nutzfahrzeuge, Schiffe
Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr:
Infrastruktur für ÖPNV, Regionalverkehr und Schienenverkehr, Infrastruktur für Straßenverkehr ohne CO2-Abgasemissionen, Infrastruktur für aktive Mobilität, Infrastruktur für emissionsarmen Verkehr zu Wasser und FlugverkehrNachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien
Förderkonditionen
Zinsgünstiges Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten
Standardvariante (268) bis 50 Mio. Euro je Vorhaben
Individualvariante (269) ab 25 Mio. Euro je Vorhaben
KfW Bankengruppe
KfW
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Tel. 0800 5399008
KfW - Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)
Mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen.
Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung, den Erwerb sowie die Modernisierung von Anlagen:
Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten
Erneuerbare-Energien-Anlagen
Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
CO2-armen Verkehrstechnologien
Energieeffiziente Gebäudetechnik
BatterienModul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
Modul C: Energieversorgung
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Stromübertragungs- und -verteilnetze
Energiespeicher
Herstellung von Treibstoffen
Gas- und Wärmenetze
Ausbau, Umrüstung sowie Sanierung von Gas-, Wärme- und Kältenetzen
CO2-arme Wärmeerzeugung und Kraft-Wärme-KopplungModul D: Wasser, Abwasser und Abfall Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbehandlung inklusive Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung, Neuerrichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen
Modul E: Transport und Speicherung von CO2 Neubau von CO2-Pipelines und Nachrüstung von Gasnetzen zum Transport von CO2
unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2
Förderkonditionen
zinsgünstiges Förderdarlehen:
bis 25 Mio. Euro pro Vorhaben,
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, Zinshöhe in Abhängigkeit der Preisklasse
KfW Bankengruppe
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Tel. 0800 53990 01
KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (291)
Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell nach den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen ausrichten sowie Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Hierzu gehören:
Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten
Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
Modul C: Energieversorgung
Modul D: Wasser, Abwasser und Abfall
Modul E: Transport und Speicherung von CO2
Modul F: Nachhaltige Mobilität
Modul G: Green IT
Förderkonditionen
direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung, bis 50 % der Vorhabensfinanzierung,
7,5 Millionen Euro bis max. 100 Millionen Euro
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
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Tel. 0800 53990 01
KfW-Programm Erneuerbare Energien Energien Standard (270), Offshore Windenergie (273) und Geothermie (572)
Fördergegenstand
Standard (270):
Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen, Biogasanlagen, Geothermische Anlagen, Wasserkraft-Anlagen max. 20 MW, Batteriespeicher, Anlagen)
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Offshore Windenergie (273):
Errichtung von Offshore-Windparks in der Deutschen AWZ oder 12-Seemeilenzone der Nord- und Ostsee.
Geothermie (572):
Bohrungen ab 400m Tiefe
Große Erdwärmesonden
Maßnahmen zur Sicherung des Bohrerfolgs
Förderkonditionen
Finanziert werden bis zu 100% der Investitionskosten bei max. 150 Mio. Euro je Vorhaben in Programm 270, 400 Mio. Euro je Vorhaben in Programm 273 und max. 25 Mio. pro Bohrprojekt in Programm 572
KfW Bankengruppe
KfW
60325 Frankfurt
infocenterkfw.de
Tel. 0800 539 9001 (Programm 270, 273)
Tel. 0800 539 9008 (Programm 572)
KfW-Umweltprogramm Große und mittlere Unternehmen (240) Kleine Unternehmen (241)
Gefördert werden Maßnahmen/Investitionen, die:
Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy")
Luftreinhaltung/Lärmschutz
Klimaschutz-/sowie Klimaanpassungsmaßnahmen (Reduktion klimaschädlicher Gase, Nutzung von CO2 als Rohstoff, Erfassung und Nutzung von Deponiegasen, Reduzierung klimaschädlicher Emissionen an Kläranlagen, Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der baulichen und digitalen Infrastruktur
Sonstige Umweltmaßnahmen (Boden- Grundwasser- und Gewässerschutz, Sanierung von Umweltschäden, Deponiesanierung
Planungs- und Umsetzungsbegleitung
Förderkonditionen
Langfristiges, besonders zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss
Bis zu 100% der förderfähigen Kosten, Kreditbetrag maximal 25 Millionen pro Vorhaben
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
infocenterkfw.de
Tel. 0800 53990 01
KfW-Zuschuss Kommune Natürlicher Klimaschutz (444)
Fördergegenstand
Zuschuss für Maßnahmen für natürlichen Klimaschutz in Kommunen
Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement:
Grünflächenpflegekonzept, Zertifizierung "Label StadtGrün Naturnah", technische Ausstattung sowie Umsetzung, SchulungPflanzung von Bäumen: Stadtbaumkonzept, Straßen- und Einzelbäume pflanzen, Pflanzstandorte optimieren, Pflege von Neupflanzungen
Schaffung von Naturoasen: Pikoparks, Naturerfahrungsräume, urbane Waldgärten und Wälder sowie innerörtliche Kleingewässer schaffen
Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen: Entsiegelungskonzepte erstellen, Flächen entsiegeln und natürliche Funktion wiederherstellen
Öffentlichkeitsarbeit "Label StadtGrün Naturnah"
Förderkonditionen
Zuschuss 50% der förderfähigen Kosten, 80% für finanzschwache Kommunen
Zuschusshöhe mind. 15.000 Euro, förderfähige Kosten maximal 1 Mio. Euro
Förderfähige Personalkosten maximal 288.000
KfW Bankengruppe
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
infocenterkfw.de
Tel. 0800 5399008
Landwirtschaftliche Rentenbank - Zuschuss Klimabilanz
Fördergegenstand
Erstellung einer Klimabilanz für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus inklusive Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
Die Klimabilanz ist Voraussetzung für den Zinsbonus Klimabilanz bei Investitionskrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Aktuelle Bewerbungsphase bis 13.3.2026
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion unabhängig von der Unternehmensform
Gefördert wird mit einem Zuschuss bis 90 % der Nettoberatungskosten, max. 1.000 Euro.
Landwirtschaftliche Rentenbank
Postfach 10 14 45
60014 Frankfurt am Main
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Telefon 069 2107-800
E-Mail: zuschussklimabilanz@rentenbank.de
Landwirtschaftliche Rentenbank - Nachhaltigkeit Kredit (Nr. 243)
Fördergegenstand
Investitionen in Nachhaltigkeit in Landwirtschaft und Garten- und Weinbau
Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz
Gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Landwirten
Investitionen in den Ökologischen Landbau
Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltung
Zinsbonus Klimabilanz möglich
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion
Gefördert wird mit einem zinsgünstigen Kredit 100% der förderfähigen Kosten, max. 10 Mio. Euro.
Landwirtschaftliche Rentenbank
Postfach 10 14 45
60014 Frankfurt am Main
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon 069 2107-500
E-Mail: programminfo@rentenbank.de
SUKW - Programm zur Förderung angewandter Umweltforschung (AUF)
Fördergegenstand
Unterstützung innovativer Wissenschaftsprojekte, die direkt oder indirekt zu positiven Auswirkungen für die Umwelt führen.
Förderfähig sind Forschungseinrichtungen des Landes Bremen sowie Unternehmen im Land Bremen als Verbundpartner.
Förderkonditionen
Zuschuss bis 100 % der förderfähigen Kosten, abhängig vom Unternehmen, maximal 200.000 Euro bei Einzelprojekten und 250.000 Euro bei Verbundvorhaben, Forschungsstudien maximal 50.000 Euro
Bremen:
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
Dr. Anne-Marie Berghoff
Tel.: 0421/ 960 03 69
E-Mail: anne-marie.berghoff@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
Bremerhaven:
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
Anna Lena Garms
Tel.: 0471/ 946 46 7 46
Fax: 0471/ 946 46 690
E-Mail: garms@bis-bremerhaven.de
Guido Ketschau
Tel.: 0471/ 946 46 7 41
Fax: 0471/ 946 46 690
E-Mail: ketschau@bis-bremerhaven.de
www.bis-bremerhaven.de
SUKW - Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Fördergegenstand
Pilot- und Verbundprojekte zur Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen, die direkt oder indirekt zu positiven Auswirkungen für die Umwelt führen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Anbieter von Dienstleistungen, die ihren Sitz oder eine Betriebstätte im Land Bremen haben; insbesondere KMU.
Befristet bis 30. Juni 2027
Förderkonditionen
Forschungs-und Entwicklungsvorhaben:
Zuschuss bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Unternehmensart und -größe bei Einzelprojekten 150.000 Euro, bei Kooperationsprojekten: 250.000 Euro
Projektlaufzeit maximal 2 Jahre
Prozess- und Organisationsinnovationen:
Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Unternehmensart und -größe, maximal 150.000 Euro
Durchführbarkeitsstudien:
Zuschusshöhe bis 50% der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro
Projektlaufzeit maximal 1 Jahr
Innovationscluster:
Zuschusshöhe bis 50% der förderfähigen Kosten maximal 100.000 Euro pro Jahr
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützenden Dienstleistungen:
Zuschusshöhe bis 50% der förderfähigen Kosten maximal 20.000 Euro in drei Jahren
Bremen:
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
Dr. Alla Kress
Tel.: 0421/ 960 03 97
E-Mail: alla.kress@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
Bremerhaven:
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
Anna Lena Garms
Tel.: 0471/ 946 46 7 46
Fax: 0471/ 946 46 690
E-Mail: garms@bis-bremerhaven.de
Guido Ketschau
Tel.: 0471/ 946 46 7 41
Fax: 0471/ 946 46 690
E-Mail: ketschau@bis-bremerhaven.de
www.bis-bremerhaven.de
SUKW - Programm zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm) Energienutzung und -umwandlung
Fördergegenstand
Maßnahmen der sparsamen und rationellen Energieverwendung und –erzeugung in Gewerbegebäuden; Erstellung betrieblicher Energiekonzepte.
Förderkonditionen
Förderung von Einzelprojekten in Betrieben bzw. Unternehmen, die individuelle technische Lösungen größeren Umfangs umsetzen wollen.
Die Beurteilung der Förderfähigkeit solcher Vorhaben erfolgt einzelfallbezogen. Zuschuss bis zu
40 % der förderfähigen Kosten, für KMU bis zu 50 %,
für betriebliche Energiekonzepte bis zu 50 %, maximal 15.000,- EURO
Bis zu 50 % (KMU 60%) Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bei autarker
Versorgung von Gemeinschaften oder Siedlungsgebiete
SUKW
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
Herr Richts
Tel.: 0421/ 361-29076
Fax: 0421/ 496-29076
E-Mail: michael.richts@umwelt.bremen.de
swb - Energieeffizienz im Gewerbe
Fördergegenstand
Durchführung von Maßnahmen, die der Energieeinsparung in Gewerbebetrieben dienen. Voraussetzung kostenlose Vor-Ort-Beratung durch swb-Mitarbeiter*In.
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind Gewerbekund*Innen von swb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Ener-gieversorgungsvertrag (Strom, Erdgas und/oder Wärme), bezogen auf Ihren Gewerbebetrieb, mit swb abgeschlossen haben.
Gefördert wird mit einem Zuschuss 20 % der Rechnungssumme max. 400 Euro.
swb Kundencenter Bremen
Am Wall / Sögestraße; 28195 Bremen
Mo-Fr von 8:00-18:00 Uhr
Telefon 0421 / 359 1234
E-Mail: kundenservice-hb@swb-gruppe.de
swb Kundencenter Bremerhaven
Bürger 49, 27568 Bremerhaven
Mo-Fr von 8:00-18:00 Uhr -
Telefon 0471 / 477 1234
E-Mail: kundenservice-bhv@swb-gruppe.de
SWHT - Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW-Richtlinie)
Fördergegenstand
- Investitionsvorhaben von KMU u.a. Errichtung neuer Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion, Ausbau von Kapazitäten, Änderung von Produktionsprozessen usw.
- Investitionsvorhaben von großen Unternehmen u.a. Errichtung neuer Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion usw.
- Investitionsmaßnahmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft u.a. Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten, Decken des Energieeigenbedarfes aus erneuerbaren Quellen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Land Bremen
Investitionsvolumen mind. 100.000 Euro
Förderkonditionen
Förderung durch Förderdarlehen und/oder Förderzuschuss
Förderdarlehen maximal 50% der förderfähigen Investitionskosten
Investitionsvorhaben nach Ziffern 1 und 2 werden gestaffelt nach Unternehmensgröße und Fördergebiet mit bis zu 30% der förderfähigen Kosten gefördert.
Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft werden gestaffelt nach Unternehmensgröße mit bis 65% der förderfähigen Kosten gefördert.
Bremen:
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
Stephan Limberg
Tel.: 0421/ 9600 479
E-Mail: stephan.limberg@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
Bremerhaven:
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
Tel.: 0471/ 946 46 615
Fax: 0471/ 946 46 690
E-Mail: mail@bis-bremerhaven.de