BMWK - Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Modul 1 Dekarbonisierungsprojekte

Fördergegenstand

Förderung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie

Förderkonditionen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO) bis 30 Mio. Euro
Reduzierung der THG-Emissionen der geförderten Anlagen um 40%: Förderzuschuss bis zu 40% der förderfähigen Kosten
Reduzierung der THG-Emissionen der geförderten Anlagen um 100%: Förderzuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten
Mindestinvestitionssumme 500.000 Euro bei kleinen Unternehmen, andere Unternehmen 1 Mio. Euro

Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF) bis 200 Mio. Euro
Reduzierung der THG-Emissionen der geförderten Anlagen um 40% in den Bereichen Elektrifizierung, Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbaren Wasserstoff gewonnene Brennstoffe als Ersatz für fossile Brennstoffe
Der Förderzuschuss beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten bei Elektrifizierung und bis zu 60% bei Einsatz von Wasserstoff bzw. Brennstoffe aus Wasserstoff

Teilmodul 3: Forschungsvorhaben (AGVO)
Industrielle Forschung nach Artikel 2 Nr. 85 AGVO: Förderung bis zu 35 Millionen Euro
Förderzuschuss bis zu 25% der förderfähigen Kosten

Experimentelle Entwicklung nach Artikel 2 Nr. 86 AGVO: Förderung bis zu 25 Millionen Euro
Durchführbarkeitsstudien nach Artikel 2 Nr. 87 AGVO: Förderung bis zu 8,25 Millionen Euro
Förderzuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten
Der Förderzuschuss erhöht sich bei mittleren Unternehmen um 10% und bei kleinen Unternehmen um 20%

Antragsverfahren

Zweistufiges Antragsverfahren
Stufe 1: Einreichung der Skizzen
Stufe 2: Abgabe Förderantrag

Förderaufruf 1: Einreichung der Skizzen bis 30.11.2024

www.klimaschutz-industrie.de