BMDV - Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen

Fördergegenstand

Gefördert werden nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen an Küstenschiffen

  • Maßnahmen zur Antriebssystemmodernisierung (saubere beziehungsweise emissionsfreie Antriebssysteme),
  • Maßnahmen zur Schadstoffminderung (Einbau von Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Antriebssystemen von in Fahrt befindlichen Küstenschiffen ) und
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Antriebssystems.

Befristet bis zum 31.12.2025

Förderkonditionen

Nichtrückzahlbarer Förderzuschuss

Antriebssystemmodernisierung emissionsfrei: bis 80% der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 75% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen, 70% der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
saubere Antriebe: bis 60% der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 55% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen, 50% der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
Schadstoffminimierung: bis 60% der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 50% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen, 40% der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
Energieeffizienzmaßnahmen: bis 50% der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 40% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen, 30% der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen

namkue.de