Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) KfW-Programm 261,262
- Neubau von Effizienzgebäuden 40 NachhaltigkeitsKlasse (NK)
- Sanierung im Bestand zu Effizienzgebäuden 40, 55, 70, 85, 100 und Effizienzgebäude Denkmal (ErneuerbareEnergienKlasse EEK oder NachhaltigkeitsKlasse (NK)
- Einzelmaßnahmen im Bestand in Bereichen der Gebäudehülle, Anlagentechnik (+ Heizungstechnik), Mess, Steuer Regelungstechnik, Beleuchtungssysteme, Kältetechnik, und digitalen Systemen, die den Energieverbrauch optimieren oder smart steuerbar machen
- Baubegleitung (nur mit Energieeffizienzexperte/in)
Förderkonditionen
Neubau Tilgungszuschuss:
-
Effizienzgebäue 40 NK%: Tilgungszuschuss 12,5 %
Kredithöhe 150.000 Euro je Wohneinheit -
Sanierung
Kredithöhe 60.000 Euro je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen, 120.000 Euro je Wohneinheit bei Effizienzhaus bzw. bei Erneuerbaren-Energien-Klasse 150.000 Euro je Wohneinheit
Tilgungszuschuss:
- Effizienzgebäue 40: 45% Tilgungszuschuss max. 54.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzgebäue 40 EEK: 50% Tilgungszuschuss max. 75.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzgebäue 55 : 40% Tilgungszuschuss max. 48.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzgebäue 55 EEK: 45% Tilgungszuschuss max. 67.500 Euro je Wohneinheit
- Effizienzgebäue 70: 35% Tilgungszuschuss max. 42.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzgebäue 70 EEK: 40% Tilgungszuschuss max. 60.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzgebäue 85: 30% Tilgungszuschuss max. 36.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzgebäue 85 EEK: 35% Tilgungszuschuss max. 52.500 Euro je Wohneinheit
- Effizienzgebäue 100: 27,5% Tilgungszuschuss max. 33.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzgebäue 100 EEK: 32,5% Tilgungszuschuss max. 48.750 Euro je Wohneinheit
- Effizienzgebäue Denkmal: 25% Tilgungszuschuss max. 30.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzgebäue Denkmal EEK: 30% Tilgungszuschuss max. 45.000 Euro je Wohneinheit
- Einzelmaßnahmen: 20% bis 45% Tilgungszuschuss max. 30.000 Euro je Wohneinheit
Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
-Baubegleitung Effizienzhaus:
Ein- und Zweifamilienhäuser: förderfähig sind Kosten bis 10.000€ je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss entsprechend 5.000 Euro
bei 3 und mehr Wohneinheiten: förderfähig sind Kosten bis 40.000€ je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
- Baubegleitung Einzelmaßnahmen:
Ein- und Zweifamilienhäuser: förderfähig sind Kosten bis 5.000€ je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss entsprechend 2.500 Euro
bei 3 und mehr Wohneinheiten: förderfähig sind Kosten bis 20.000€ je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss bis zu 1.000 Euro je Wohneinheit, maximal 10.000 Euro je Vorhaben
Bei Sanierungen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) wird der Tilgungszuschuss um 5% erhöht.