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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) KfW-Programm 261

Neue Fördersätze ab 21.7.2026

  • Sanierung im Bestand zu Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Effizienzhaus Denkmal mit Erneuerbare-­Energien-­Klasse EEK

  • Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen

  • Baubegleitung (nur mit Energieeffizienzexperte/in)

Förderkonditionen

Sanierung
Kredithöhe 150.000 Euro je Wohneinheit bei Effizienzhaus Erneuerbaren-Energien-Klasse

Tilgungszuschuss:

  • Effizienzhaus 40 EEK: 10% Tilgungszuschuss

  • Effizienzhaus 40 NH: 15% Tilgungszuschuss

  • Effizienzhaus 55 EEK: 5% Tilgungszuschuss

  • Effizienzhaus 55 NH: 25% Tilgungszuschuss

  • Effizienzhaus 70 EEK: ­ kein Tilgungszuschuss

  • Effizienzhaus 70 NH: 5% Tilgungszuschuss

Bonuszuschüsse für Serielles Sanieren 15% bei EH 40 und 55 und 5% bei EH 70 und Worst-Performing-Buildung

  • Effizienzhaus 85 EEK: kein Tilgungszuschuss

  • Effizienzhaus Denkmal EEK:­ kein Tilgungszuschuss

Baubegleitung und Nachhalttigkeitszertifizierung

-Baubegleitung Effizienzhaus:
Ein- und Zweifamilienhäuser: förderfähig sind Kosten bis 10.000 Euro je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss entsprechend 5.000 Euro

Eigentumswohnungen: förderfähig sind Kosten bis 4.000 Euro je Wohnung, maximal 40.000 Euro je Vorhaben, maximal 50% Tilgungszuschuss entsprechend 2.000 Euro je Wohnung, maximal 20.000 Euro

bei 3 und mehr Wohneinheiten: förderfähig sind Kosten bis 40.000€ je Antrag und Kalenderjahr, maximal 50% Tilgungszuschuss bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben

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