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Der Stromnetzbetreiber wesernetz, der als Messstellenbetreiber für Bremen und Umland fungiert, hat seine Anforderungen bei der Anmeldung von Stecker-PV-Geräten (auch Balkonsolar genannt) geändert. Mit dem neuen Formular sind einige bürokratische, sowie praktische Hürden aus dem Weg geräumt worden, die bislang die einfache Inbetriebnahme einer eigenen Stromerzeugungsanlage erschwert haben.

Weniger Papierkram bei der Anmeldung

In punkto Entbürokratisierung hat sich der Anmeldevorgang deutlich verschlackt: Mit der Anmeldung müssen Datenblätter, Konformitätserklärung(en) und die Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters nicht mehr eingereicht werden. Für mögliche spätere Nachfragen sollten sie jedoch vorliegen. Mehrere bislang separate Dokumente (Verzichtserklärung für die Vergütung, Vorgaben zum gesetzlichen Rahmen) wurden in das neue Formular integriert. Zusätzliche Downloads entfallen damit. Das Formular zum Messkonzept 2 (Überschusseinspeisung) wird gar nicht mehr gefordert.

Energiesteckdose empfohlen, Alternative möglich

War es bislang absolutes Ausschlusskriterium für wesernetz, dass das Balkon-PV-Gerät an eine Energiesteckdose (Wieland-Steckdose) angeschlossen werden muss, wird es nun auch akzeptiert, wenn die Absprache mit der Elektrofachkraft ergibt, dass eine „normale“ Schuko-Steckdose für den Anschluss ausreicht. Dafür wurde im Anmeldeformular extra die neue Auswahlmöglichkeit „gemäß Absprache mit Elektrofachkraft“ hinzugefügt.

Beschleunigung des Anmeldevorgangs

Die Anmeldung des Stecker-PV-Geräts wird zukünftig auch online möglich sein. Ab wann diese Funktion eingeführt wird, ist aktuell noch unklar. Der Betreiber rät zu einer rechtzeitigen Anmeldung, weil gegebenfalls noch ein Zählerwechsel durchgeführt werden muss, bevor das Gerät in Betrieb genommen werden kann. Rechtzeitig bedeutet in dem Fall, dass die Verbraucherin mit 1-2 Wochen Wartezeit rechnen kann. Länger als einen Monat sollte der Zählerwechsel nicht dauern - das mahnte vor einigen Wochen bereits die Bundesnetzagentur an. Sollte es tatsächlich länger dauern, ist die Kundin befugt, selbständig einen Zählerwechsel in Auftrag zu geben.

Wie funktioniert ein Stecker-PV-Gerät?

Mit Stecker-Solargeräten können auch auch Mieter*in oder Wohnungseigentümer*in ohne eigene Dachfläche eigenen Sonnenstrom erzeugen. Die „Mini-Anlage“ besteht auch bis zu zwei Modulen, die beispielsweise direkt am Balkongeländer befestigt werden können. Der Strom aus dem Stecker-Solargerät fließt dann in die Steckdose am Balkon und von dort zu Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung eingestöpselt sind. Dann zählt der Stromzähler langsamer, es wird weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Reicht der Strom vom Balkon nicht für den Betrieb der Haushaltsgeräte aus, fließt einfach Strom vom Versorger aus dem Netz dazu. Langfristig zahlt sich das auf für die eigene Stromrechnung und das Klima aus. Leider ist die Einrichtung eines Balkon-PV-Geräts aktuell noch nicht so einfach wie es von manchen Anbietern beworben wird. Der bürokratische Vorgang ist dabei eine der Hürden, die bewältigt werden müssen. Insofern ist das neu ausgearbeitete Formular von wesernetz ein guter Schritt in die richtige Richtung!

Mehr Infos rund um das Thema Solarenergie gibt es unter:
solar-in-bremen.de