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Die geplanten Änderungen der Bundesregierung am Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind in aller Munde – insbesondere das vermeintliche Verbot von Gasheizungen ab 2024. Bei der am 19. April im Bundeskabinett verabschiedeten Novelle geht es vor allem um eine Verschärfung der Regelungen beim Neukauf von Heizungen. Noch ist das Gesetz aber nicht gültig - es folgt erst noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat. Mit der geplanten Änderung reagiert die Bundesregierung auf den dringend notwendigen Wechsel unserer Wärmeversorgung hin zu Erneuerbaren Energien. Denn Erneuerbare Energien sind nicht nur klimafreundlich, sondern machen auch unabhängig von globalen Exporten, während fossile Energieträger voraussichtlich immer teurer werden (CO₂-Preis, ggf. Gasmangellage). Was bedeutet das konkret für Hauseigentümer*innen?

Persönliche Ansprechpartner*innen und Informationen zu diesen und weiteren Themen finden Bremer*innen bei uns im Klima Bau Zentrum am Brill. An dieser Stelle haben wir die Regelungen des aktuellen Referentenentwurfs* zusammengefasst:

Was passiert mit meiner Gas- oder Ölheizung ab 2024?

Stand: 20.04.2023

Erst einmal nichts. Gas- und Ölheizungen können noch viele Jahre weiterbetrieben und auch repariert werden, sofern möglich. Erst 30 Jahre nach Einbau und Aufstellung muss die Heizung ausgetauscht werden (wie es aktuell auch schon Regelung ist). Beim Einbau einer neuen Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) gilt laut aktuellem Gesetzesentwurf ab dem 1.1.2024: Es muss sich um eine klimafreundliche, zukunftsfähige Technik handeln, die mindestens 65 % Erneuerbare Energien nutzt.

Meine Heizung geht kaputt – muss sofort eine neue Heizung nach der neuen Regelung her?

Geht eine Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, greift eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren. In dieser Zeit kann vorübergehend auch eine (z.B. gebrauchte) fossile Heizung installiert werden, solange drei Jahre nach Ausfall der alten Heizung ein neues Heizungssystem installiert wird, das die „65 % Erneuerbare Energien“-Vorgabe erfüllt.

Welche Ausnahmen gibt es von dieser Regel?

Sollte ein Anschluss an ein Fernwärmenetz absehbar, aber derzeit noch nicht verfügbar sein, gibt es eine Übergangsregel von bis zu zehn Jahren. Hauseigentümer*innen müssen sich jedoch verpflichten innerhalb von fünf Jahren einen Fernwärmeanschluss sicherzustellen. Bis dahin kann noch eine Heizung genutzt werden, die die „Heizen mit Erneuerbaren-Vorgabe“ nicht erfüllt. Eine Übersicht zu den Fernwärmeplänen in Bremen und Bremerhaven sowie Kontaktmöglichkeiten finden Interessierte auf der Webseite der swb.

Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen haben ebenfalls beim Heizungsaustausch drei Jahre Zeit auf Erneuerbare Heizungstechnik umzustellen. Weitere zehn Jahre (insgesamt 13) Frist greifen, wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben.

Neu dazu gekommen ist die Regelung, dass Hauseigentümer*innen im Alter von 80+ Jahren bei einer kaputten Heizung weiterhin fossile Geräte einbauen dürfen. Bei Verkauf oder Erbe des Gebäudes muss dann auf 65% Erneuerbare Energien nachgerüstet werden. Eine Ausnahme von der „65% Erneuerbare Energien“-Vorgabe kommt auch bei bestimmten Härtefällen zutrage, beispielsweise wenn es in besonderen Fällen wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

65 % Erneuerbare Energien – welche Technik darf/kann ich nutzen?

Grundsätzlich ist die vorgesehene Regelung technologieoffen – welches Heizsystem zu welchem Haus passt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig: Platz, energetischer Zustand, Standort, etc.

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Anschaffung einer klimafreundlichen Heizung soll es nach dem verabschiedeten Entwurf eine Grundförderung von 30% für private Hauseigentümer (inkl. Kleinvermieter*innen) geben. Dazu kommen folgende erhöhte Fördersätze

  • +20% Klimabonus I: für Empfänger*innen von Transferleistungen und einkommensabhängigen Sozialleistungen oder für Hauseigentümer*innen, die nicht zum Austausch ihrer Heizung verpflichtet sind (z.B. über 80 Jahre alt), aber trotzdem ihre besonders alte und ineffiziente Heizung austauschen
  • +10% Klimabonus II: für Hauseigentümer*innen, die zum gesetzlichen Heizungsaustausch verpflichtet sind, dies aber mindestens fünf Jahre vor Ablauf der Frist tun oder Heizungen mit einem Erneuerbare-Anteil von mindestens 70% einbauen lassen
  • +10% Klimabonus III: für Hauseigentümer*innen, die im Havariefall – also für Heizungen, die jünger als 30 Jahre und die irreparabel kaputtgegangen sind – für den Wechsel zu Erneuerbaren Energien nur ein Jahr statt der gesetzlichen Frist von 3 Jahren benötigen

Um die Investitionen zu stemmen, sollen zinsgünstige Kredite bei der KfW-Bank erhältlich sein. Das Land Bremen gibt es derzeit zusätzliche Zuschüsse für den Austausch von Ölheizungen (pdf).

Wo erhalte ich mehr Informationen?

  • Die wichtigsten Informationen zur geplanten GEG-Regelung finden Interessierte auf der Webseite „Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Klimaschutz und Wirtschaft. Da die Novelle noch durch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat muss, kann es hier in den kommenden Wochen noch zu Änderungen kommen.
  • Eine kostenlose, unabhängige Orientierungsberatung erhalten Hauseigentümer*innen im Klima Bau Zentrum am Brill. Aufgrund der großen Resonanz empfehlen wir, sich einen der begehrten Termine vorab online zu reservieren.
  • Bei unserer Heizungsvisite, die wir gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bremen für im Land Bremen anbieten, können Hauseigentümer*innen ihre Heizungsanlage auf Herz und Nieren prüfen lassen.
  • Umfangreiches Material zu den unterschiedlichen Techniken, Fördermöglichkeiten im Land Bremen oder auch Optimierungsmöglichkeiten finden Interessierte auf unserer Unterseite „Clever heizen“.
  • Wer sich speziell für Wärmepumpen interessiert, findet umfassende Informationen auf der Webseite unserer Wärmepumpeninitiative Bremen + Bremerhaven.

*Quelle: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html?etcc_cmp=energiewechsel&etcc_med=sea&etcc_par=google-ads&etcc_ctv=faq-heizen-mit-erneuerbaren