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Das Interesse von Unternehmen an selbst erzeugtem Solarstrom wächst immer weiter. Die Preise für PV-Anlagen fallen, und gesetzliche Neuerungen im Solarpaket I steigern durch erhöhte Vergütungen, weniger Bürokratie und vereinfachten Betrieb die Rentabilität. Hinzu kommt die Solardachpflicht im Land Bremen. Im Rahmen eines Business Lunchs der gemeinnützigen Klimaschutzagentur energiekonsens klärten Expertinnen über Details auf.

„Im Solarpaket wurde einige wichtige Vereinfachungen umgesetzt und z.B. die Direktvermarktungspflicht flexibilisiert sowie die technischen Rahmenbedingungen für Anlagen bis 270 kW vereinfacht und so Hürden minimiert“, erläuterte Siecke Martin, Photovoltaik-Expertin beim BUND. „Für Anlagen zwischen 100 und 200 kWp fällt die Direktvermarktungspflicht künftig ganz weg, sofern der Überschussstrom unentgeltlich abgenommen wird. Dies ist bei hohen Eigenverbräuchen mit nur geringen Einspeisemengen extrem interessant.“

Die Vereinfachungen ermöglichen es zudem, sog. Multi-Use-Speicher zeitweise mit Netzstrom zu beladen und für die Speicherung von Erneuerbaren Energien Strom dennoch die Förderfähigkeit zu erhalten. Auch das Repowering von Bestandsanlagen zu alten Konditionen ist nun auf einfache Art und Weise möglich. Weiterhin wurde die Direktvermarktung für kleine Anlagen bis 25 kW vereinfacht.

Mehr Vergütung für eingespeisten Solarstrom

Das Solarpaket I sieht auch finanziell Veränderungen vor: „Größere Anlagen bekommen nun einen höheren Vergütungssatz. Ab 40 kW soll die Einspeisevergütung sowohl für überschuss- als auch für volleinspeisende Anlagen um 1,5 Ct/kWh steigen“ so Martin. Damit soll die Rentabilität wieder verbessert werden und dafür sorgen, dass die Betriebe ihre oft sehr großen Dachflächen für die solare Stromerzeugung nutzen.

Doch auch Unternehmen, die nicht über geeignete Dachflächen verfügen, können von den gestiegenen Sätzen profitieren. „Das Solarpaket I sieht auch vor, dass die Netzeinspeisung durch besondere Photovoltaik attraktiver wird“, so Martin. „Dazu gehören unter anderem Anlagen auf Firmen-Parkplätzen, die den Vorteil haben, dass sie nicht nur Strom erzeugen, der direkt zum Laden von E-Autos genutzt werden kann, sondern auch den Fuhrpark vor der Witterung schützen.“ Für die Einspeisung von Strom aus solchen Anlagen erhalten die Betreiber*innen künftig voraussichtlich bis zu 9,5 Cent/kWh und damit gleich 2,5 Cent mehr als bisher.

Business Lunch bei den Solartagen 2024
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Beim Business Lunch in der Handwerkskammer informierten Siecke Martin (BUND) und Anne Kathrin Tillery (SUKW Bremen) über die neuen Gesetzesregelungen im Solarbereich.

Unternehmen können leichter Strom verkaufen

Eine wichtige Neuerung durch das Solarpaket I ist die Einführung der sog. Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Der Solarstrom kann an alle Nutzer*innen in einem Gebäude verteilt werden, ohne dass eine Pflicht besteht, den Reststrom zu liefern. Hierbei sind jedoch Smartmeter sowie ein Dienstleister für die Abrechnung nötig.

Eine weitere Änderung betrifft das Mieterstrom-Modell, dass nun auch für PV-Anlagen auf Gewerbedächer und Garagen ermöglicht. Das bedeutet, Unternehmen können ihren PV-Strom an Abnehmer in der Nähe verkaufen und auch die Zusammenfassung mehrerer Anlagen ist nun einfacher. Sie müssen allerdings dann auch den Reststrom liefern (Vollversorgungspflicht).

Pflicht für mehr PV-Module auf Bremer Dächern

Während das Solarpaket I Anreize für die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen bietet, treibt das Bundesland Bremen mit der Solardachpflicht aus dem Bremer Solargesetz ihre Verbreitung voran. Diese betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude, und damit auch Immobilien von Unternehmen.

Konkret sieht das Gesetz vor, dass ab dem 1. Juli 2024 im Falle einer Sanierung, die mehr als 80 Prozent des Daches betrifft, eine PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 1.000 Watt bei einer Wechselrichterleistung von ebenfalls 1.000 Watt installiert werden muss. Bei Neubauten müssen ab dem 1. Juli 2025 auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche PV-Module liegen.

Vor der Installation von PV-Modulen sollten sich Unternehmen zudem Gedanken über die Begrünung des Daches machen. Denn seine kühlende Wirkung ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern steigert auch die Leistungsfähigkeit der Solarmodule im Sommer, deren Wirkungsgrad ab 25 Grad abnimmt. Für Neubauten mit Flachdächern über 50 Quadratmetern, also vor allem Gewerbeimmobilien, gilt zudem ohnehin eine Begrünungspflicht. Auch diese wird in Wechselwirkung mit der Solarpflicht in der neuen Gesetzesversion geregelt.

„Die Neuerungen aus beiden Gesetzen sorgen dafür, dass es Unternehmen künftig noch leichter fallen sollte, sich für eine PV-Anlage zu entscheiden“, glaubt Bernd Langer, stellvertretender Geschäftsführer von energiekonsens. „Wir erleben momentan weltweit, dass der Sonnenstrom seiner fossilen Konkurrenz immer schneller davonläuft. So decken sich einmal mehr Klimaschutz und wirtschaftliches Handeln.“

Relevante Neuerungen für Unternehmen zusammengefasst

  • Höhere Vergütungssätze
  • Flexiblere Direktvermarktungspflicht
  • Mieterstrom auch auf Gewerbedächern
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
  • PV-Module Pflicht bei umfassenden Dachsanierungen (ab 1. Juli 2024) und Neubauten (ab 1. Juli 2025)

Weitere Informationen zum Thema Photovoltaik und dem Bremischen Solargesetz gibt es unter solar-in-bremen.de sowie auf der entsprechenden Info-Seite des Umweltressorts.

energiekonsens bietet mit der energievisite:solar ein kostenfreies Beratungsangebot für alle Unternehmen im Land Bremen an. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.