Anschluss an ein Wärmenetz
Fernwärme oder Nahwärme
Die Wärmeversorgung ist ein zentraler Baustein für den Klimaschutz. Etwa zwei Drittel aller Gebäude in Bremen und Bremerhaven werden heute noch mit Gas oder Öl beheizt. Das verursacht hohe CO₂-Emissionen. Die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und die parallele Einsparung von Energie durch Sanierungen bezeichnet man auch als „Wärmewende“. Der Begriff „Wende“ verdeutlicht – analog zu „Mobilitätswende” oder „Energiewende“ – die große gesellschaftliche Transformation, die mit diesen Prozessen einhergeht.
Mit der kommunalen Wärmeplanung haben die Städte Bremen und Bremerhaven einen Fahrplan erarbeitet: Welche klimafreundlichen Heizungsarten eignen sich in welchem Gebiet? Wo ist der Ausbau von Wärmenetzen sinnvoll, wo eher dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen?
Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Werkzeug für die Kommune und wird spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben. Er hat keinen rechtsverbindlichen Charakter für Hauseigentümer*innen, Investor*innen oder Energieversorger.
Gut zu wissen:
Die detaillierten Pläne, Karten und Fachgutachten finden Sie hier: waermeplanung.bremen.de
Bürger*innen, Unternehmen und Organisationen können bis zum 23. November 2025 offiziell zum Entwurf des Wärmeplans der Stadt Bremen Stellung nehmen. Die eingereichten Stellungnahmen fließen in die endgültige Version des Wärmeplans ein.
Der Entwurf steht online auf der Homepage waermeplanung.bremen.de zur Verfügung und kann zusätzlich im Klima Bau Zentrum in der Knochenhauerstraße während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Wie kann ich eine Stellungnahme einreichen?
Stellungnahmen können digital über ein Online-Formular auf der Webseite waermeplanung.bremen.de abgegeben oder postalisch an die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (Referat 41 - Wärmewende, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen) mit dem Stichwort "Stellungnahme Wärmeplanentwurf" geschickt werden.
Bei Fragen zum Wärmeplan oder dem Einreichen von Stellungnahmen haben, helfen Ihnen unsere Berater*innen im Klima Bau Zentrum gerne während der Öffnungszeiten weiter.
Die Wärmeplanung für Bremerhaven ist fertig. Vier Wochen lang konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger den kommunalen Wärmeplan ansehen – vom 14. August bis zum 11. September 2025. In einer öffentlichen Veranstaltung am 26. August wurden die Pläne außerdem im Klima Bau Zentrum vorgestellt. Die Präsentation von diesem Termin und weitere Informationen finden Sie hier.
Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren neue gesetzliche Regelungen für Kommunen, Energieversorger und Hauseigentümer*innen beschlossen.
Um niemanden beim Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien zu überfordern, wird der Einbau nachhaltiger Heizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
Nein, der kommunale Wärmeplan formuliert keine Vorgaben – er ist ein strategisches Planungsinstrument, das Orientierung geben soll für kommunale Akteur*innen, Investor*innen, Energieversorger und Privatpersonen. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei unterstützen, die künftige Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Den Übergang und die rechtlichen Vorgaben zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich (s. Frage “Muss ich meine Öl- oder Gasheizung jetzt austauschen?) regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch „Heizungsgesetz“ genannt.
Als Hauseigentümer*in kann ich im kommunalen Wärmeplan sehen, ob sich mein Haus in einem Wohnblock befindet, des sich eher für Fern- oder Nahwärme, oder eher für eine individuelle Wärmeversorgung (z.B. Wärmepumpe) eignet.
Ob mein Haus beispielsweise in einem Wärmenetzgebiet oder einem Gebiet für dezentrale Lösungen liegt - und was das jeweils bedeutet - entnehme ich den ausgiebigen Informationen und FAQs auf waermeplanung.bremen.de.
Befindet sich mein Wohnblock in einem Wärmenetzgebiet, kann ich mich beim örtlichen Wärmeversorger erkundigen, ob auch mein Gebäude angeschlossen werden könnte. Der Wärmeplan ist jedoch weder für mich als Gebäudeeigentümer noch für die Energieversorger bindend: Die Entscheidung, in welchen Quartieren Wärmenetze ausgebaut werden, liegt bei den Versorgern. Über den Anschluss an das Wärmenetz entscheidet der Gebäudeeigentümer selbst.
Nein. Der Wärmeplan führt zu keiner Verschärfung der Anforderungen an Heizungsanlagen. Den Übergang und die rechtlichen Vorgaben zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Auch das GEG sieht zunächst keine Austauschpflicht für bereits installierte Gas- oder Ölheizungen vor. Erst 2045 wird das Heizen mit Öl oder Erdgas tatsächlich verboten, sodass bis dahin alle Heizungen auf erneuerbare Energien umgestellt sein müssen.
Solange bestehende Heizungen noch weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden können, muss kein Austausch erfolgen. Erst wenn eine defekte Heizung ersetzt werden muss, greifen die Regelungen des GEG für den Einbau neuer Heizungen (-> s. Frage “Darf ich jetzt noch neue Erdgas- oder Ölheizungen einbauen?).
Geht eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt (Heizungshavarie), greifen zunächst Übergangslösungen und -fristen:
Seit Januar 2024 gilt laut Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung 65 % erneuerbare Energie nutzen muss. Für Bestandsbauten sowie Neubauten in Bestandsgebieten (z. B. in Baulücken) gilt die Vorgabe 65 % erneuerbare Energien zu nutzen spätestens ab dem 1. Juli 2026. Diese Technologien kommen künftig infrage:
Fernwärme oder Nahwärme
Nutzung natürlicher Wärmequellen aus Erdreich, Wasser oder Luft. Informationen und FAQ rund um Wärmepumpen finden sich auf der Webseite der Wärmepumpeninitiative Bremen + Bremerhaven.
Informationen und FAQ rund um Solaranlagen finden sich auf der Webseite Solar in Bremen & Bremerhaven.
Unterschiedliche Kombination mit Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie
z.B. Holzpellets
Nur in Häusern, die deutlich besser gedämmt sind als der gesetzliche Standard
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt: Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 dürfen neue Gas- und Ölheizungen in Altbauten noch eingebaut werden. Das Gesetz sieht in diesen Fällen aber eine verbindliche Beratung vor dem Einbau vor, um auf wirtschaftliche Risiken und nachhaltige Alternativen hinzuweisen. Gas- und Ölheizungen, die in diesem Zeitraum installiert wurden, müssen zudem ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Biomethan) nachweisen (15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040).
Gas- oder Ölheizungen, die nach dem 30. Juni 2026 eingebaut werden, müssen mind. 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, gilt: Sie dürfen nach dem 30. Juni 2026 nur eingebaut werden, wenn sie mit 65 % grünen Gasen betrieben werden und wenn ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt.
(→ Hinweis, dass Wasserstoff in Bremen keine Rolle spielen wird. Oder: Frage ganz weg?!)
Nein. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und gibt lediglich darüber Auskunft, ob mein Quartier für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz geeignet wäre. Der Wärmeplan ist auch für die Energieversorger nicht bindend – die tatsächliche Entscheidung, in welchen Quartieren die Fernwärme kommt, liegt bei den Versorgern. Selbst wenn in meinem Quartier Fernwärme verlegt und ein Anschluss möglich wäre, habe ich als Hauseigentümer*in weiterhin die Wahl, ob ich mein Haus anschließen möchte oder eine andere Heizungstechnik wähle.
Um niemanden beim Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien zu überfordern, wird der Einbau nachhaltiger Heizungen (sowohl Anschluss an ein Wärmenetz als auch individuelle, "dezentrale" Techniken, s. Frage "Ich möchte meine Heizung austauschen: Welche Technologien stehen zur Verfügung?") im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell gefördert:
Maximal lassen sich im Einfamilienhaus Investitionskosten in Höhe von 30.000 € fördern. Mit dem maximalen Fördersatz von 70 % können Eigentümer*innen also einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro erhalten.
Antworten zu den gesetzlichen Bundesvorgaben und zur Förderung von Heizungsanlagen sowie hilfreiche Tools und Materialien finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: energiewechsel.de
So individuell wie unsere Häuser sind auch die benötigten Versorgungslösungen. Nutzen Sie die kostenfreien und unabhängigen Beratungsmöglichkeiten im Klima Bau Zentrum in der Bremer Innenstadt.