Wärmewende Bremen & Bremerhaven

Transformation unserer Gebäude und Wärmeversorgung für eine klimaneutrale Zukunft

Die Wärmeversorgung ist ein zentraler Baustein für den Klimaschutz. Etwa zwei Drittel aller Gebäude in Bremen und Bremerhaven werden heute noch mit Gas oder Öl beheizt. Das verursacht hohe CO₂-Emissionen. Die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und die parallele Einsparung von Energie durch Sanierungen bezeichnet man auch als „Wärmewende“. Der Begriff „Wende“ verdeutlicht – analog zu „Mobilitätswende” oder „Energiewende“ – die große gesellschaftliche Transformation, die mit diesen Prozessen einhergeht.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Mit der kommunalen Wärmeplanung haben die Städte Bremen und Bremerhaven einen Fahrplan erarbeitet: Welche klimafreundlichen Heizungsarten eignen sich in welchem Gebiet? Wo ist der Ausbau von Wärmenetzen sinnvoll, wo eher dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen?

Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Werkzeug für die Kommune und wird spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben. Er hat keinen rechtsverbindlichen Charakter für Hauseigentümer*innen, Investor*innen oder Energieversorger.

Gut zu wissen:

  • Der Wärmeplan ist ein strategisches Werkzeug, kein verbindliches Gesetz für Einzelne.
  • Er schafft Transparenz und Planungssicherheit.
  • Alle fünf Jahre wird er aktualisiert, sodass neue Entwicklungen berücksichtigt werden.

Die detaillierten Pläne, Karten und Fachgutachten finden Sie hier: waermeplanung.bremen.de

Aktuelles: Beteiligungsverfahren in Bremen gestartet - vom 14. Oktober bis zum 23. November 2025 können Stellungnahmen abgegeben werden

Bürger*innen, Unternehmen und Organisationen können bis zum 23. November 2025 offiziell zum Entwurf des Wärmeplans der Stadt Bremen Stellung nehmen. Die eingereichten Stellungnahmen fließen in die endgültige Version des Wärmeplans ein.

Der Entwurf steht online auf der Homepage waermeplanung.bremen.de zur Verfügung und kann zusätzlich im Klima Bau Zentrum in der Knochenhauerstraße während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Wie kann ich eine Stellungnahme einreichen?

Stellungnahmen können digital über ein Online-Formular auf der Webseite waermeplanung.bremen.de abgegeben oder postalisch an die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (Referat 41 - Wärmewende, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen) mit dem Stichwort "Stellungnahme Wärmeplanentwurf" geschickt werden.

Bei Fragen zum Wärmeplan oder dem Einreichen von Stellungnahmen haben, helfen Ihnen unsere Berater*innen im Klima Bau Zentrum gerne während der Öffnungszeiten weiter.

Aktuelles: Erstellung der Wärmeplanung für die Stadt Bremerhaven ist abgeschlossen

Die Wärmeplanung für Bremerhaven ist fertig. Vier Wochen lang konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger den kommunalen Wärmeplan ansehen – vom 14. August bis zum 11. September 2025. In einer öffentlichen Veranstaltung am 26. August wurden die Pläne außerdem im Klima Bau Zentrum vorgestellt. Die Präsentation von diesem Termin und weitere Informationen finden Sie hier.


Ich heize mit Gas oder Öl - was heißt das für mich als Hauseigentümer*in?

Direkt zu den FAQ

Icon Gesetzgebung

Gesetzgebung:

Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren neue gesetzliche Regelungen für Kommunen, Energieversorger und Hauseigentümer*innen beschlossen.

© energiekonsens
  • Wärmeplanungsgesetzes (WPG) für Kommunen:
    1) Vorgaben zur Wärmeplanung von Städten und Gemeinden
    Wärmeplanung Bremen

    Wärmeplanung Bremerhaven
    2) Vorgaben für Netzbetreiber zur Umstellung der Wärmenetze auf Erneuerbare Energien und Abwärme
  • Gebäude Energie Gesetz (GEG) für Hauseigentümer*innen:
    Vorgaben zu Heizungsanforderungen für Eigentümer*innen

Icon Förderung

Förderung:

Um niemanden beim Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien zu überfordern, wird der Einbau nachhaltiger Heizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.


FAQ für Hauseigentümer*innen

Schreibt mir die Stadt mit der Wärmeplanung nun vor, wie ich mein Haus/meine Wohnung beheizen soll?

Nein, der kommunale Wärmeplan formuliert keine Vorgaben – er ist ein strategisches Planungsinstrument, das Orientierung geben soll für kommunale Akteur*innen, Investor*innen, Energieversorger und Privatpersonen. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei unterstützen, die künftige Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Den Übergang und die rechtlichen Vorgaben zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich (s. Frage “Muss ich meine Öl- oder Gasheizung jetzt austauschen?) regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch „Heizungsgesetz“ genannt.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich persönlich?

Als Hauseigentümer*in kann ich im kommunalen Wärmeplan sehen, ob sich mein Haus in einem Wohnblock befindet, des sich eher für Fern- oder Nahwärme, oder eher für eine individuelle Wärmeversorgung (z.B. Wärmepumpe) eignet.

Ob mein Haus beispielsweise in einem Wärmenetzgebiet oder einem Gebiet für dezentrale Lösungen liegt - und was das jeweils bedeutet - entnehme ich den ausgiebigen Informationen und FAQs auf waermeplanung.bremen.de.

Befindet sich mein Wohnblock in einem Wärmenetzgebiet, kann ich mich beim örtlichen Wärmeversorger erkundigen, ob auch mein Gebäude angeschlossen werden könnte. Der Wärmeplan ist jedoch weder für mich als Gebäudeeigentümer noch für die Energieversorger bindend: Die Entscheidung, in welchen Quartieren Wärmenetze ausgebaut werden, liegt bei den Versorgern. Über den Anschluss an das Wärmenetz entscheidet der Gebäudeeigentümer selbst.

Muss ich meine Öl- oder Gasheizung jetzt austauschen?

Nein. Der Wärmeplan führt zu keiner Verschärfung der Anforderungen an Heizungsanlagen. Den Übergang und die rechtlichen Vorgaben zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Auch das GEG sieht zunächst keine Austauschpflicht für bereits installierte Gas- oder Ölheizungen vor. Erst 2045 wird das Heizen mit Öl oder Erdgas tatsächlich verboten, sodass bis dahin alle Heizungen auf erneuerbare Energien umgestellt sein müssen.

Solange bestehende Heizungen noch weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden können, muss kein Austausch erfolgen. Erst wenn eine defekte Heizung ersetzt werden muss, greifen die Regelungen des GEG für den Einbau neuer Heizungen (-> s. Frage “Darf ich jetzt noch neue Erdgas- oder Ölheizungen einbauen?).

Geht eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt (Heizungshavarie), greifen zunächst Übergangslösungen und -fristen:

  • Übergangsfrist für komplexere Fälle (wie Gasetagenheizungen) = bis zu 13 Jahre
  • Übergangsfrist für den Anschluss an ein Wärmenetz (wenn Netzanbieter dies in Aussicht stellt) = bis zu 10 Jahre
  • Härtefallregelung: Ausnahme von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien auf Antrag (z.B. bei wirtschaftlicher Überforderung oder Unzumutbarkeit aufgrund besonderer persönlicher Umstände)
Ich möchte meine Heizung austauschen: Welche Technologien stehen zur Verfügung?

Seit Januar 2024 gilt laut Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung 65 % erneuerbare Energie nutzen muss. Für Bestandsbauten sowie Neubauten in Bestandsgebieten (z. B. in Baulücken) gilt die Vorgabe 65 % erneuerbare Energien zu nutzen spätestens ab dem 1. Juli 2026. Diese Technologien kommen künftig infrage:

© energiekonsens

Anschluss an ein Wärmenetz

Fernwärme oder Nahwärme

© energiekonsens

Wärmepumpen

Nutzung natürlicher Wärmequellen aus Erdreich, Wasser oder Luft. Informationen und FAQ rund um Wärmepumpen finden sich auf der Webseite der Wärmepumpeninitiative Bremen + Bremerhaven.

© energiekonsens

Hybridheizungen

Unterschiedliche Kombination mit Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie

© energiekonsens

Biomasse-Heizungen

z.B. Holzpellets

© energiekonsens

Stromdirektheizungen

Nur in Häusern, die deutlich besser gedämmt sind als der gesetzliche Standard

Darf ich jetzt noch neue Erdgas- oder Ölheizungen einbauen?

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt: Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 dürfen neue Gas- und Ölheizungen in Altbauten noch eingebaut werden. Das Gesetz sieht in diesen Fällen aber eine verbindliche Beratung vor dem Einbau vor, um auf wirtschaftliche Risiken und nachhaltige Alternativen hinzuweisen. Gas- und Ölheizungen, die in diesem Zeitraum installiert wurden, müssen zudem ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Biomethan) nachweisen (15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040).

Gas- oder Ölheizungen, die nach dem 30. Juni 2026 eingebaut werden, müssen mind. 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, gilt: Sie dürfen nach dem 30. Juni 2026 nur eingebaut werden, wenn sie mit 65 % grünen Gasen betrieben werden und wenn ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt.

(→ Hinweis, dass Wasserstoff in Bremen keine Rolle spielen wird. Oder: Frage ganz weg?!)

Mein Haus liegt nach kommunaler Wärmeplanung in einem Bereich, der für Fernwärme-Versorgung geeignet wäre – habe ich jetzt Anspruch auf einen Anschluss/werde ich zum Anschluss verpflichet?

Nein. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und gibt lediglich darüber Auskunft, ob mein Quartier für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz geeignet wäre. Der Wärmeplan ist auch für die Energieversorger nicht bindend – die tatsächliche Entscheidung, in welchen Quartieren die Fernwärme kommt, liegt bei den Versorgern. Selbst wenn in meinem Quartier Fernwärme verlegt und ein Anschluss möglich wäre, habe ich als Hauseigentümer*in weiterhin die Wahl, ob ich mein Haus anschließen möchte oder eine andere Heizungstechnik wähle.

Wie viel Förderung bekomme ich beim Einbau einer neuen Heizung?

Um niemanden beim Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien zu überfordern, wird der Einbau nachhaltiger Heizungen (sowohl Anschluss an ein Wärmenetz als auch individuelle, "dezentrale" Techniken, s. Frage "Ich möchte meine Heizung austauschen: Welche Technologien stehen zur Verfügung?") im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell gefördert:

  • Grundförderung von 30 %
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % für den zügigen Austausch einer alten fossilen Heizung (ab 2029 reduziert sich der Fördersatz alle zwei Jahre um 3 %). Der Bonus wird nur für selbstgenutzte Einfamilienhäuser und selbstgenutzte Wohneinheiten gewährt und nur, wenn nach der Heizungserneuerung keinerlei fossile Brennstoffe mehr genutzt werden.
  • Einkommensabhängiger Bonus von 30 % für untere und mittlere Einkommensgruppen (bis 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr)

Maximal lassen sich im Einfamilienhaus Investitionskosten in Höhe von 30.000 € fördern. Mit dem maximalen Fördersatz von 70 % können Eigentümer*innen also einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro erhalten.

Wo bekomme ich Beratung?
  • Klima Bau Zentrum: Erste Anlaufstelle für Hauseigentümer*innen in Bremen ist das Klima Bau Zentrum der gemeinnützigen Klimaschutzagentur energiekonsens in der Bremer Innenstadt. Hauseigentümer*innen können in der kostenfreien Orientierungsberatung ihre individuellen Fragestellungen mit den Energieberater*innen klären. Zusätzlich locken eine anschauliche Ausstellung, informative Veranstaltungen und kreativen Bildungsangebote rund um das Thema Klimaschutz.
  • Sanierungslotsen: Die Sanierungslotsen von energiekonsens sind regelmäßig in den Quartieren Blumenthal, Borgfeld-Katrepel, Klein-Mexiko & umzu sowie im Schweinfurter Weg (Findorff) unterwegs – sie kennen die typische Bausubstanz, Besonderheiten vor Ort und bieten eine niedrigschwellige, kostenfreie Orientierungsberatung. Dabei helfen sie bei Fragen rund um Dämmung, Heizungstausch, Förderung und Umsetzung.
  • Wärmepumpen-Visite: Die Wärmepumpen-Visite für Bremen und Bremerhaven gibt Ihnen einen ersten Überblick, ob bzw. welche Wärmepumpe zur Beheizung Ihres Hauses infrage käme. Die Berater*innen gehen mit Ihnen Optionen durch, klären Fragen und können erste Schritte zur Umsetzung empfehlen. Der Eigenanteil für die Visite beträgt lediglich 40 €.
  • Bremer Förderlotse: Der Bremer Förderlotse, ein Kooperationsprojekt der Bremer Aufbau-Bank (BAB) und der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, berät kostenlos und unabhängig zu allen Förderprogrammen im Bereich Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum.
  • Bremer Modernisieren & Bremerhavener Modernisieren: Die Netzwerke Bremer Modernisieren & Bremerhavener Modernisieren sind Zusammenschlüsse von unabhängigen Beratungsstellen und gemeinnützigen Institutionen. Im Fokus der Aktivitäten steht die Verbesserung des Wohnkomforts und der energetischen Standards, die Nutzung ressourcenschonender Techniken und der Einsatz erneuerbarer Energien.

Noch Fragen?

Antworten zu den gesetzlichen Bundesvorgaben und zur Förderung von Heizungsanlagen sowie hilfreiche Tools und Materialien finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: energiewechsel.de

So individuell wie unsere Häuser sind auch die benötigten Versorgungslösungen. Nutzen Sie die kostenfreien und unabhängigen Beratungsmöglichkeiten im Klima Bau Zentrum in der Bremer Innenstadt.