Zwei Landesprogramme unterstützen Sportvereine beim Klimaschutz
Steigende Energiekosten betreffen nicht nur Privatpersonen und Betriebe, sondern auch Sportvereine, in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene einen Großteil ihrer Freizeit verbringen. Damit beispielsweise das Licht in der Sporthalle auch weiterhin brennt wird eine Menge Energie benötigt. Die gestiegenen Energiekosten sowie der steigende Sanierungsbedarf in Bezug auf energetische Maßnahmen ist für viele Vereine eine große finanzielle Belastung. Deshalb hat der Senat in der Sitzung vom 18.04.2023 zwei Landesprogramme beschlossen, die speziell für Bremer Sportvereine im Bereich energetische Sanierung und Energiemehrkosten eine Unterstützung sicherstellen.
Mit dem Landesprogramm für energetische Sanierungen wird es den Sportvereinen ermöglicht, eine 50 prozentige Förderung für energetische Sanierungen an vereinseigenen Gebäuden zu erhalten, wenn die Maßnahme eine langfristige Einsparung der energetischen Kosten erzielt.
Mit der zweiten Richtlinie zur Unterstützung bei Energiemehrkosten können Sportvereine Unterstützung in Form eines Zuschusses bei Energiemehrkosten erhalten. Diese Akuthilfe soll zur Entlastung der Vereinskassen beitragen. Gefördert werden Mehrkosten, die durch Energiebezug im Leistungszeitraum 2023 entstanden sind.
Zu beachten sind die für beide Richtlinien geltenden Antragfristen:
- Energiemehrkosten: 15.10.2023
- Energetische Sanierung 30.10.2023
Sportvereine aus Bremen und Bremerhaven können die Anträge ab sofort stellen. Informationen zu Förderrichtlinien, Formularen und Ansprechpartner*innen finden sich auf der Seite des Sportamts Bremen.