Symbolbild für Fußabdruck zeigt zwei Fußabdrücke aus Gras auf weißem Hintergrund
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CO2-, Treibhausgas- und Klimaneutralität – diese Begriffe gehen munter durcheinander. Was aber feststeht: Unternehmen müssen sich auch wegen der Verschärfung des deutschen Klimaschutzgesetzes mit ihnen beschäftigen. Grund genug für die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens, in einer Online-Veranstaltung am 23. September zu hinterfragen, was sich hinter den Termini verbirgt, wie Betriebe positive Umweltauswirkungen erzielen können und ob eine Emissionsbilanzierung dabei ein Baustein ist.

Dem Austausch der Teilnehmenden unter dem Titel „Was ist Klimaneutralität? Ein Ziel – 100 Definitionen, Motivationen und Ergebnisse“ gingen Vorträge von Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet voraus. Heike Brugger, Leiterin des Geschäftsfelds Energiepolitik am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) führte in das Thema ein und stellte die europäischen sowie deutschen Klimaziele vor. Dabei machte sie deutlich: Um wie angestrebt hierzulande bereits 2045 Klimaneutralität zu erlangen und bis 2030 insgesamt 65 statt 55 Prozent weniger CO₂ zu emittieren, sind große Anstrengungen insbesondere in den Sektoren Industrie, Verkehr und Gebäude notwendig.

Dr. Heike Brugger vom Fraunhofer Institute for Systems and Innovation Research ISI, Competence Center Energy Policy and Energy Markets
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Dr. Heike Brugger vom Fraunhofer Institute for Systems and Innovation Research ISI, Competence Center Energy Policy and Energy Markets

Zu beachten sei dabei, laut Brugger, dass klimaneutral keineswegs gleichbedeutend mit treibhausneutral beziehungsweise „Netto-Null-Emissionen“ sei. Klimaneutralität bestünde, wenn der CO₂-Fußabdruck gemessen, reduziert und ausgeglichen würde. Damit können das Attribut auch Unternehmen führen, die weiterhin CO₂ ausstoßen, aber durch Kompensationszahlungen dazu beitragen, dass andernorts Treibhausgase in undefinierter Menge reduziert werden. „Hier steht keine Null. Deshalb kann das kein langfristiger Pfad sein, um globale Emissionen nicht ansteigen zu lassen“, erklärte Heike Brugger. Anders verhält es sich mit den Netto-Null-Emissionen: Betriebe, die diesen Zustand erreichen wollen, müssen zum einen ihre Treibhausgasemissionen reduzieren und zum anderen sicherstellen, dass die von ihnen verursachten Treibhausgase komplett aus der Atmosphäre entfernt werden und somit ihre Klimabilanz netto Null beträgt. „Dafür gilt es insbesondere Scope 3-Emissionen durch vor- und nachgelagerte Aktivitäten wie dem Einkauf von Waren oder dem Vertrieb von Gütern mit zu berücksichtigen“, betonte die Wissenschaftlerin. Als Scopes werden die drei Geltungsbereiche bezeichnet, nach denen Firmen oder Organisationen direkt oder indirekt Treibhausgasemissionen emittieren.

Investitionen mit Weitsicht statt Schnellschüsse

Für Referent Prof. Dr.-Ing. Jens Hesselbach, Leiter des Fachbereichs Umweltgerechte Produkte und Prozesse an der Universität Kassel, braucht es einen Paradigmenwechsel in der Diskussion. Unternehmen sind seines Erachtens nie klima- oder CO₂-neutral. Vielmehr können sie zur Klimaneutralität beitragen – mit verschiedenen Möglichkeiten und Methoden. Wie seine Vorrednerin sieht er dabei Scope 3-Emissionen im Fokus. „Hier spielt für produzierende Unternehmen die Musik. Um langfristig nachhaltig zu wirtschaften, muss die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet werden. Dabei hilft das Bilanzieren der Emissionen nach anerkanntem Standard.“

Prof. Dr.-Ing. Jens Hesselbach von der Universität Kassel, Institut für Produktionstechnik und Logistik / Umweltgerechte Produkte und Prozesse
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Prof. Dr.-Ing. Jens Hesselbach von der Universität Kassel, Institut für Produktionstechnik und Logistik / Umweltgerechte Produkte und Prozesse

Zudem warnte der Experte vor Schnellschüssen für grüne Zahlen. Der Kauf von freiwilligen CO₂-Zertifikaten oder Investitionen in Kompensationsprojekte sind seiner Meinung nach grundsätzlich fragwürdig. So werde zum Beispiel bei Baumaufforstung im Ausland so getan, als würden alle neu gepflanzten Bäume überleben und diese sofort die Gesamtmenge an CO₂ in Holz binden, obwohl sie Jahrzehnte für das Wachstum benötigen. „Somit kann dadurch nur ein sehr begrenzter Beitrag zu den Klimaschutzzielen bis 2045 erreicht werden“, sagte Jens Hesselbach. Außerdem verfolge man bei vielen Ausgleichsmaßnahmen den Nachweis der nachhaltigen Einsparung in der Zukunft nicht ausreichend. „Solarkocher in Afrika, die dort niemand nutzt, sind ein Beispiel dafür“, führte der Ingenieur aus.

Auch wirtschaftlich sei Kompensation kritisch zu sehen. „Sie kostet jedes Jahr Geld ohne jeglichen Cashback – im Gegensatz zu Investitionen in Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien. Mit ihnen werden weitsichtig positive Effekte erzielt, die dem Unternehmen und dem Klima zugutekommen.“ Bei dem Bezug von Ökostrom riet Jens Hesselbach ebenfalls, sich genau zu informieren. Da der größte Teil der von Sonne, Wind und Wasser bei uns produzierten Energie über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird, erhält sie keinen Herkunftsnachweis und darf daher nicht als Ökostrom verkauft werden. „Deswegen beziehen viele Unternehmen diesen aus dem Ausland, zum Beispiel aus Norwegen. Im Umkehrschluss holt das Land für seinen Eigenverbrauch aber Graustrom aus Deutschland. Dadurch führt der Kauf nicht tatsächlich zu Einsparungen von Treibhausgasen“, erläuterte der Professor und ergänzte, es gebe bereits politische Bestrebungen, dies umzustellen.

Jetzt vorbereiten auf EU-Taxonomie

Sowohl Jens Hesselbach als auch Heike Brugger empfahlen allen Veranstaltungsteilnehmenden, sich schnell auf einen klimaneutralen Weg zu begeben. Denn bereits am 1. Januar 2022 gilt die EU-Taxonomie – eine neue Berichtspflicht für Unternehmen zur Nachhaltigkeit. Über diese werden die ökologischen Wirtschaftsaktivitäten und Umweltziele eines Betriebes berechnet und eingestuft. Wer dabei schlecht abschneidet, dem können Kredite verwehrt werden oder teurer als anderen zu stehen kommen. Mit Blick auf diese und weitere gesetzliche Änderungen sei es sinnvoll, sich mit anderen Akteurinnen und Akteuren zu vernetzen, so Jens Hesselbach: „Denn Klimaneutralität wird im Kollektiv erreicht!“ Eine Erfahrung, die energiekonsens teilt und die die Klimaschutzagentur regelmäßig zu kostenlosen Veranstaltungen einladen lässt. Ziel ist es, Unternehmen zu informieren und untereinander zu vernetzen.

Weitere Termine unter: energiekonsens.de/veranstaltungen. Unternehmen, die ihre eigenen CO₂-Emissionen unter die Lupe nehmen wollen, können sich bei energiekonsens für die anteilige Förderung einer CO₂-Bilanz melden. Mehr Informationen unter energiekonsens.de/unternehmen