Veranstaltungsteilnehmer folgen Vortrag
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Die Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes verzögert sich – Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz bleibt hinter Erwartungen zurück.

In einem neuen Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – werden bestehende Regelungen im Baubereich zusammengefasst. Was das für die Umsetzung in der Praxis bedeutet und mit welchen Neuerungen zu rechnen ist, darüber informierten wir auf unserer Veranstaltung aus erster Hand.

Durch die EU-Gebäuderichtlinie wird ein Niedrigstenergie-Standard für Neubauten gefordert, der in den Mitgliedsstaaten seit 2019 für öffentliche und ab 2021 für alle Gebäude gilt. Die deutsche Bundesregierung definiert diesen Standard in einem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dabei werden die bisher parallel geltenden Bestimmungen durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengefasst und harmonisiert. Der bisherige Entwurf des GEG befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, wodurch die Veröffentlichung sich verzögert.

André Hempel vom Bundeswirtschaftsministerium berichtete über den aktuellen Stand des GEG-Entwurfs, Änderungen in der Nachweissystematik und das politische Spannungsfeld in diesem Bereich. Insgesamt sei mehr möglich, als politisch gewollt ist, so Hempel. Die Ausgestaltung des GEG ist dabei maßgeblich durch die Festlegung der Bundesregierung vorgegeben, dass es keine Verschärfung der geltenden Anforderungen (gemäß EnEV 2016) geben werde.

Diskussion gibt es auch darüber, ob die Berechnung weiterhin über den Primärenergieverbrauch erfolgen soll oder über die Bilanzierung der CO₂-Emissionen. Hier bleibt die bisherige Bewertung über den Primärenergieverbrauch bestehen, eine zukünftige Umstellung wird jedoch weiterhin von der Bundesregierung geprüft. Hempel betonte die Bedeutung der Anforderungen an die Gebäudehülle, anstatt nur auf anlagentechnische Lösungen zu setzen. Da nicht unbegrenzt Energie aus erneuerbaren Ressourcen zur Verfügung stehen, müsse in erster Linie der Energiebedarf gesenkt werden. Es sei nicht der richtige Weg, nur auf die Förderung von Erneuerbaren Energien zu setzen, wenn dabei ineffiziente Gebäude gebaut würden. Diese würden zwar Energie aus Erneuerbaren verbrauchen, die jedoch an anderer Stelle fehlen würde. Des Weiteren will die Bundesregierung Technologieoffenheit gewährleisten, indem nicht einzelne technische Lösungen bevorzugt werden.

Britta Stein vom Institut Wohnen und Umwelt zeigte in ihrem Vortrag auf, wie die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten den Niedrigstenergie-Standard definieren und welche unterschiedlichen Faktoren zur Berechnung des Standards einfließen. Ein direkter Vergleich zwischen der Umsetzung der Standards in den verschiedenen Ländern wird somit erschwert. Deutlich wurde jedoch: Deutschland übernimmt hier keine Vorreiterrolle.

Anschließend übersetzte Diplom-Ingenieur Heiko Schiller von schiller engineering einzelne Punkte des Gesetzentwurfs in die Praxis und zeigte auf, was die Änderungen in der Umsetzung bedeuten. Hier wurden auch Schwachstellen des Gesetzentwurfs deutlich.

Einig sind sich alle Referierenden darin, dass deutlich höhere Standards notwendig sind. Der derzeitige Entwurf sei „auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand 2050 sicher nicht zielführend“, gesteht Hempel. Durch politische Entscheidungen sei jedoch eine Verschärfung der Vorgaben aktuell ausgeschlossen.

Wie es anders gehen kann und dass energieeffizientes Bauen wirtschaftlich ist, zeigen viele Studien und Beispiele aus der Praxis. So baut bereits die Mehrheit der Bauschaffenden besser, als gesetzlich durch die EnEV gefordert wird. Dabei werden oftmals Förderungen in Anspruch genommen, insbesondere für KfW-Effizienzhäuser. Genauso viele Neubauten werden aber auch ganz ohne Förderung mit höheren Standards realisiert. Die Bereitschaft zum besseren Bauen ist insbesondere bei privaten Eigentümer*innen hoch. Dass nun durch die Politik der bisherige EnEV-Standard als „Niedrigstenergie-Standard“ festgesetzt wird, ist nicht nur aus Klimaschutzsicht unverständlich.

Die Veröffentlichung des GEG wird aufgrund der erforderlichen Abstimmungen frühestens nach der Sommerpause erwartet. Diese Verspätung sowie auch die Nichterfüllung der Klimaschutzziele werde erhebliche Sanktionen der EU nach sich ziehen.