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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) erweitert. Ein neues Modul unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Umstieg auf elektrische Prozesse und auch Geothermie wird nun gefördert. Außerdem wurde der „Förderwettbewerb“ der EEW ausgeweitet.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Neues Modul 6: Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom in kleinen Unternehmen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme in Modul 4
  • neue Förderung von Geothermie für Prozesswärme in Modul 2
  • Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte in den Modulen 1 bis 4
  • Einführung eines Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für Teilnehmende an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)

Neuerungen bei Förderungen seit dem 1. Mai 2023

Das Modul 1 der EEW konzentriert sich auf Querschnittstechnologien wie elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger, Wärmeüberträger und thermische Isolierung. Die Förderung setzt einen direkten Bezug zum Produktionsprozess voraus und erfordert die Erfüllung der Mindesteffizienzkriterien.

Neu ist, dass ab dem 1. Mai 2023 die Nebenkostendeckelung für Wärmedämmung und die Mindesteffizienzkriterien für die Dämmung von Bestandsanlagen entfallen. Kleine Unternehmen profitieren von erhöhten Förderquoten, und es besteht auch die Möglichkeit, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Artikel 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu fördern. Die maximale Förderung beläuft sich auf 200.000 Euro pro Vorhaben.

Höhere Förderquote für kleinere Unternehmen

Modul 2 widmet sich der Erzeugung von Prozesswärme mit erneuerbaren Energien wie Solarkollektoren, Wärmepumpen und Biomasseanlagen. Seit dem 1. Mai 2023 wird auch die Erschließung und Nutzung von tiefer Geothermie gefördert. Hierbei erfolgt ebenfalls eine Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen, und KMU können über den Artikel 17 der AGVO gefördert werden. Die maximale Unterstützung beträgt 15 Millionen Euro pro Vorhaben.

Um Maßnahmen zur Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Sensorik und Energiemanagement-Software geht es im Modul 3. Hierbei wurden die Förderquoten für kleine Unternehmen angehoben, und auch KMU können gefördert werden. Die maximale Förderung beläuft sich hier ebenfalls auf 15 Millionen Euro pro Vorhaben.

Förderungen für Transformation, Anlagen und Prozesse

Modul 4 konzentriert sich auf die Optimierung von Anlagen und Prozessen. Auch hier wurden die Fördersätze angehoben. Dazu gehören die Nutzung von Abwärme, die effiziente Bereitstellung von Prozesswärme und -kälte, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Elektrifizierung. Kleine Unternehmen können erhöhte Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse für förderfähige Maßnahmen erhalten, wobei sich die maximale Förderung sich auf 1.200 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO₂ beläuft.

Während der Transformation zur Klimaneutralität können Unternehmen Unterstützung aus dem Modul 5 beantragen. Es werden Informationen, Planungshilfe und finanzielle Unterstützung für entsprechende Projekte bereitgestellt. Es existieren verschiedene Förderquoten, und die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro. Als zusätzlichen Anreiz erhalten Unternehmen einen Bonus, die am Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk (IEEKN) teilnehmen, wodurch sich die maximale Fördersumme auf 80.000 Euro erhöht.

Neuerungen beim Förderwettbewerb

Modul 6 widmet sich der Elektrifizierung von Produktionsanlagen in kleinen Unternehmen durch bürokratiearme Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse mit einer maximalen Förderung von 200.000 Euro pro Vorhaben. Dazu gehören der Tausch und die Umrüstung von Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden und älter als fünf Jahre sind.

Auch im Bereich des Förderwettbewerbs der Richtlinie gab es einige Änderungen. Die Maximalförderung pro Vorhaben wurde von 10 auf 15 Millionen Euro erhöht, das Rundenbudget von 20 auf 40 Millionen Euro. Um einen Wettbewerb auch bei dem erhöhten Budget sicherzustellen und die Erfolgschancen zu erhöhen, wurden die Wettbewerbsregeln angepasst. Zudem wurde die Anzahl der Runden von vier auf sechs pro Jahr erhöht, die zu festen und besser planbaren Terminen stattfinden. Darüber hinaus wurden die Förderbedingungen für die Elektrifizierung von Prozesswärme verbessert.

Weitere Informationen zu den Förderungen gibt es auf der Internetseite der BAFA.