Elektroauto
© energiekonsens

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten mit bis zu einer Million Euro. Anträge können noch bis zum 8. Mail gestellt werden.

Konkret fördert das Ministerium die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus). Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die Elektro-Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Förderfähig sind Pkw und Leichtfahrzeuge in Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Anträge für die Fördermittel in einer Gesamthöhe von 14 Millionen Euro können bis zum 20. April 2023 eingereicht werden.

YouTube

Dieser Inhalt kann erst mit Ihrer Einwilligung angezeigt werden. Mehr Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

"Das ist ein sehr attraktives Förderprogramm", so Bernd Langer, stellvertretender Geschäftsführer von energiekonsens. "Darum sollten die Unternehmen schnell sein und ihre Konzepte einreichen. Schließlich sind die Mittel begrenzt."

Am 21. April wird es einen gesonderten Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben. Dabei fördert die Regierung Mehrkosten in Höhe von 40 Prozent. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie im Bereich der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden.

Berücksichtigt werden Vorhaben ab 21.000 Euro bis zu 1 Million Euro (netto) pro antragstellende Institution. Die Fahrzeuge müssen ebenfalls mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden. Insgesamt stehen dafür 10 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.

Weitere Informationen: https://www.ptj.de/projektfoerderung/frl-elektromobilitaet/invest