Wärmewende Bremen & Bremerhaven

Transformation unserer Gebäude und Wärmeversorgung für eine klimaneutrale Zukunft

Aktuelles: Kommunale Wärmeplanung – Stadt Bremen veröffentlicht vorbereitendes Fachgutachten

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Am 30. September 2024 hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft den Abschlussbericht des Fachgutachtens “Gebiete für Fern- und Nahwärmeversorgung: Räumliche Abgrenzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung” veröffentlicht (in Bremerhaven ist der Magistrat aktuell im gleichen Prozess). Was bedeutet das konkret? Mit der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) durch den Bund Anfang 2024 sind alle Städte und Gemeinden in Deutschland verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen und einen Wärmeplan zu erstellen (Großstädte wie Bremen und Bremerhaven bis zum 30.06.2026, kleine Städte bis zum 30.06.2028). Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung entwickelt die Kommune jeweils einen oder mehrere an die lokalen Gegebenheiten angepassten Wege zur klimaneutralen Wärmeversorgung. Der Ausbau des bestehenden Fernwärmenetzes könnte in der Stadt Bremen einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung leisten und wurde in dem aktuellen Fachgutachten genauer untersucht. Betrachtet wurden außerdem Potenziale für erneuerbare Wärme und Abwärme zur Versorgung von insbesondere neuen Wärmenetzen und Potenziale für den Einsatz von dezentralen Wärmepumpen zur Versorgung einzelner Gebäude. Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Werkzeug für die Kommune und wird spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben. Er hat keinen rechtsverbindlichen Charakter für Hauseigentümer*innen, Investor*innen oder Energieversorger. Das Fachgutachten ist ein erster Schritt der Stadt Bremen auf dem Weg zur kommunalen Wärmeplanung. Auf der Grundlage eines Wärmeplanentwurfes soll im Mai / Juni 2025 eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Der Wärmeplan für die Stadt Bremen soll dann nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse Ende 2025 durch die Gremien beschlossen werden.

Ich heize mit Gas oder Öl - was heißt das für mich als Hauseigentümer*in?

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„Wärmewende“ – was heißt das?

Ein Großteil der Bremer und Bremerhavener Haushalte sowie Unternehmen heizt mit Gas und Öl – also fossilen Energiequellen, deren Verbrennung enorme Mengen CO₂ verursacht. Die Umstellung dieser Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und die parallele Einsparung von Energie durch Sanierungen bezeichnet man auch als „Wärmewende“. Der Begriff „Wende“ verdeutlicht – analog zu „Mobilitätswende” oder „Energiewende“ – die große gesellschaftliche Transformation, die mit diesen Prozessen einhergeht.

Wärmeversorgung im Land Bremen

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Warum 2038?

Anfang 2020 hat der Bremer Senat eine eigene Klimaschutz-Enquetekommission eingesetzt. Sie hatte die Aufgabe, eine umfassende Klimaschutzstrategie für das Land Bremen zu erarbeiten, die anhand von konkreten Zielen und Maßnahmen aufzeigt, wie das Land Bremen seine Emissionen gemäß des Pariser Klimaschutzabkommens bis 2030 reduzieren kann. Infolgedessen hat sich der Senat schließlich am 7. Juni 2022 auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2038 geeinigt und die „Klimaschutzstrategie 2038“ verabschiedet. Die Reduzierung der CO₂ Emissionen aus dem Gebäudebereich spielt hier eine zentrale Rolle.

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Wie könnte das Leben 2038 aussehen? Unsere Installation „Moin 2038“ gibt Inspiration.

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Wie schaffen wir das?

Icon Gesetzgebung

Gesetzgebung:

Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren neue gesetzliche Regelungen für Kommunen, Energieversorger und Hauseigentümer*innen beschlossen.

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  • Wärmeplanungsgesetzes (WPG) für Kommunen:
    1) Vorgaben zur Wärmeplanung von Städten und Gemeinden
    Wärmeplanung Bremen
    Wärmeplanung Bremerhaven
    2) Vorgaben für Netzbetreiber zur Umstellung der Wärmenetze auf Erneuerbare Energien und Abwärme
  • Gebäude Energie Gesetz (GEG) für Hauseigentümer*innen:
    Vorgaben zu Heizungsanforderungen für Eigentümer*innen

Icon Förderung

Förderung:

Um niemanden beim Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien zu überfordern, wird der Einbau nachhaltiger Heizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Mit dem Förderprogramm Heizungstausch stockt das Land Bremen diese Förderung in bestimmten Fällen auf bis zu 60 % der Investitionskosten auf.


FAQ für Hauseigentümer*innen

Schreibt mir die Stadt mit der Wärmeplanung nun vor, wie ich mein Haus/meine Wohnung beheizen soll?

Nein, der kommunale Wärmeplan formuliert keine Vorgaben – er ist ein strategisches Planungsinstrument, das Orientierung geben soll für kommunale Akteur*innen, Investor*innen, Energieversorger und Privatpersonen. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei unterstützen, die künftige Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Den Übergang und die rechtlichen Vorgaben zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich (s. Frage “Muss ich meine Öl- oder Gasheizung jetzt austauschen?) regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch „Heizungsgesetz“ genannt.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich persönlich?

Als Hauseigentümer*in kann ich im kommunalen Wärmeplan später bspw. sehen, ob sich mein Haus in einem Gebiet befindet, das sich eher für Fern- oder Nahwärme, oder eher für eine individuelle Wärmeversorgung (z.B. Wärmepumpe) eignet. Ist der Anschluss an ein Wärmenetz eine Option, kann ich mich beim örtlichen Wärmeversorger erkundigen, ob dieser dort tatsächlich plant das Fernwärmenetz auszubauen. Der Wärmeplan ist weder für mich als Gebäudeeigentümer noch für die Energieversorger bindend – die Entscheidung, in welchen Quartieren Wärmenetze ausgebaut werden, liegt bei den Versorgern. Über den Anschluss an das Wärmenetz entscheidet der Gebäudeeigentümer selbst. Mit der Information des Energieversorgers kann ich als Hauseigentümer*in so eine informierte Entscheidung treffen, welche Heizungstechnik künftig für mein Haus infrage kommen kann.

Muss ich meine Öl- oder Gasheizung jetzt austauschen?

Nein. Weder das aktuell vorliegende Fachgutachten noch der Ende 2025 beschlossene Wärmeplan führen zu einer Verschärfung der Anforderungen an Heizungsanlagen. Den Übergang und die rechtlichen Vorgaben zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Auch das GEG sieht zunächst keine Austauschpflicht für bereits installierte Gas- oder Ölheizungen vor. Erst 2045 wird das Heizen mit Öl oder Erdgas tatsächlich verboten, sodass bis dahin alle Heizungen auf erneuerbare Energien umgestellt sein müssen.

Solange bestehende Heizungen noch weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden können, muss kein Austausch erfolgen. Erst wenn eine defekte Heizung ersetzt werden muss, greifen die Regelungen des GEG für den Einbau neuer Heizungen (-> s. Frage “Darf ich jetzt noch neue Erdgas- oder Ölheizungen einbauen?).

Geht eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt (Heizungshavarie), greifen zunächst Übergangslösungen und -fristen:

  • Übergangsfrist für komplexere Fälle (wie Gasetagenheizungen) = bis zu 13 Jahre
  • Übergangsfrist für den Anschluss an ein Wärmenetz (wenn Netzanbieter dies in Aussicht stellt) = bis zu 10 Jahre
  • Härtefallregelung: Ausnahme von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien auf Antrag (z.B. bei wirtschaftlicher Überforderung oder Unzumutbarkeit aufgrund besonderer persönlicher Umstände)
Ich möchte meine Heizung austauschen: Welche Technologien stehen zur Verfügung?

Seit Januar 2024 gilt laut Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung 65 % erneuerbare Energie nutzen muss. Für Bestandsbauten sowie Neubauten in Bestandsgebieten (z. B. in Baulücken) gilt die Vorgabe 65 % erneuerbare Energien zu nutzen spätestens ab dem 1. Juli 2026. Diese Technologien kommen künftig infrage:

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Anschluss an ein Wärmenetz

Fernwärme oder Nahwärme

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Wärmepumpen

Nutzung natürlicher Wärmequellen aus Erdreich, Wasser oder Luft. Informationen und FAQ rund um Wärmepumpen finden sich auf der Webseite der Wärmepumpeninitiative Bremen + Bremerhaven.

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Hybridheizungen

Unterschiedliche Kombination mit Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie

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Biomasse-Heizungen

z.B. Holzpellets

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Stromdirektheizungen

Nur in Häusern, die deutlich besser gedämmt sind als der gesetzliche Standard

Darf ich jetzt noch neue Erdgas- oder Ölheizungen einbauen?

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt: Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 dürfen neue Gas- und Ölheizungen in Altbauten noch eingebaut werden. Das Gesetz sieht in diesen Fällen aber eine verbindliche Beratung vor dem Einbau vor, um auf wirtschaftliche Risiken und nachhaltige Alternativen hinzuweisen. Gas- und Ölheizungen, die in diesem Zeitraum installiert wurden, müssen zudem ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Biomethan) nachweisen (15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040).

Gas- oder Ölheizungen, die nach dem 30. Juni 2026 eingebaut werden, müssen mind. 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, gilt: Sie dürfen nach dem 30. Juni 2026 nur eingebaut werden, wenn sie mit 65 % grünen Gasen betrieben werden und wenn ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt.

Mein Haus liegt nach kommunaler Wärmeplanung in einem Bereich, der für Fernwärme-Versorgung geeignet wäre – habe ich jetzt Anspruch auf einen Anschluss/werde ich zum Anschluss verpflichet?

Nein. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und gibt lediglich darüber Auskunft, ob mein Quartier für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz geeignet wäre. Der Wärmeplan ist auch für die Energieversorger nicht bindend – die tatsächliche Entscheidung, in welchen Quartieren die Fernwärme kommt, liegt bei den Versorgern. Selbst wenn in meinem Quartier Fernwärme verlegt und ein Anschluss möglich wäre, habe ich als Hauseigentümer*in weiterhin die Wahl, ob ich mein Haus anschließen möchte oder eine andere Heizungstechnik wähle.

Wie viel Förderung bekomme ich beim Einbau einer neuen Heizung?

Um niemanden beim Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien zu überfordern, wird der Einbau nachhaltiger Heizungen (sowohl Anschluss an ein Wärmenetz als auch individuelle, "dezentrale" Techniken, s. Frage "Ich möchte meine Heizung austauschen: Welche Technologien stehen zur Verfügung?") im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell gefördert:

  • Grundförderung von 30 %
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % für den zügigen Austausch einer alten fossilen Heizung (ab 2029 reduziert sich der Fördersatz alle zwei Jahre um 3 %). Der Bonus wird nur für selbstgenutzte Einfamilienhäuser und selbstgenutzte Wohneinheiten gewährt und nur, wenn nach der Heizungserneuerung keinerlei fossile Brennstoffe mehr genutzt werden.
  • Einkommensabhängiger Bonus von 30 % für untere und mittlere Einkommensgruppen (bis 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr)

Maximal lassen sich im Einfamilienhaus Investitionskosten in Höhe von 30.000 € fördern. Mit dem maximalen Fördersatz von 70 % können Eigentümer*innen also einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro erhalten

Das Land Bremen ergänzt diese Förderung mit dem Programm “Heizungstausch”, so dass in der Regel eine Förderung von insgesamt mindestens 60 % bei einem Wechsel von Öl und Gas auf erneuerbare Energien erreicht wird.

Der Fördereinleger der Broschüre „clever heizen“ gibt detaillierte Informationen zu den Vorgaben, geförderten Techniken zum Antragsprozess sowie Rechenbeispiele.

Wo bekomme ich Beratung?
  • Klima Bau Zentrum: Erste Anlaufstelle für Hauseigentümer*innen in Bremen ist das Klima Bau Zentrum der gemeinnützigen Klimaschutzagentur energiekonsens in der Bremer Innenstadt. Hier lässt sich entdecken, wie zeitgemäße Modernisierung, Energiesparen und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Hauseigentümer*innen können in der kostenfreien Orientierungsberatung ihre individuellen Fragestellungen mit den Energieberater*innen klären. Zusätzlich locken eine anschauliche Ausstellung, informative Veranstaltungen und kreativen Bildungsangebote rund um das Thema Klimaschutz.
  • Bremer Modernisieren & Bremerhavener Modernisieren: Bei den von energiekonsens initiierten Netzwerken Bremer Modernisieren & Bremerhavener Modernisieren haben sich etablierte Beratungsinstitutionen (u.a. Verbraucherzentrale, Bremer Umwelt Bildung) mit jahrelanger Erfahrung in den Bereichen Bauen und Modernisieren zusammengetan, um unabhängige Informationen, Veranstaltungen und Beratungen im Land Bremen anzubieten.
  • Bremer Förderlotse: Der Bremer Förderlotse, ein Kooperationsprojekt der Bremer Aufbau-Bank (BAB) und der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, berät kostenlos und unabhängig zu allen Förderprogrammen im Bereich Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum.

Noch Fragen?

Alle Antworten zu den gesetzlichen Bundesvorgaben und zur Förderung von Heizungsanlagen sowie hilfreiche Tools und Materialien finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: energiewechsel.de

So individuell wie unsere Häuser sind auch die benötigten Versorgungslösungen. Nutzen Sie die kostenfreien und unabhängigen Beratungsmöglichkeiten im Klima Bau Zentrum in der Bremer Innenstadt.