Transformation unserer Gebäude und Wärmeversorgung für eine klimaneutrale Zukunft
Von Öl und Gas zu erneuerbaren Energien
Die Wärmeversorgung ist ein zentraler Baustein für den Klimaschutz. Etwa zwei Drittel aller Gebäude in Bremen und Bremerhaven werden heute noch mit Gas oder Öl beheizt. Das verursacht hohe CO2-Emissionen. Die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und die parallele Einsparung von Energie durch Sanierungen bezeichnet man auch als „Wärmewende“. Der Begriff „Wende“ verdeutlicht – analog zu „Mobilitätswende” oder „Energiewende“ – die große gesellschaftliche Transformation, die mit diesen Prozessen einhergeht.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Mit der kommunalen Wärmeplanung haben die Städte Bremen und Bremerhaven einen Fahrplan erarbeitet: Welche klimafreundlichen Heizungsarten eignen sich in welchem Gebiet? Wo ist der Ausbau von Wärmenetzen sinnvoll, wo eher dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen?
Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Werkzeug für die Kommune und wird spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben. Er hat keinen rechtsverbindlichen Charakter für Hauseigentümer*innen, Investor*innen oder Energieversorger.
Gut zu wissen:
Der Wärmeplan ist ein strategisches Werkzeug, kein verbindliches Gesetz für Einzelne.
Er schafft Transparenz und Planungssicherheit.
Alle fünf Jahre wird er aktualisiert, sodass neue Entwicklungen berücksichtigt werden.
Die detaillierten Pläne, Karten und Fachgutachten finden Sie unter waermeplanung.bremen.de.
Am 7. April 2026 hat der Bremer Senat den kommunalen Wärmeplan für die Stadt Bremen beschlossen. Bürger*innen, Unternehmen und Organisationen konnten bis zum 23. November 2025 offiziell zum Entwurf des Wärmeplans der Stadt Bremen Stellung nehmen.
Die Planung steht online auf der Homepage waermeplanung.bremen.de zur Verfügung und kann dort eingesehen werden. Bei Fragen zum Wärmeplan helfen Ihnen unsere Berater*innen im Klima Bau Zentrum gerne während der Öffnungszeiten weiter.
Die Wärmeplanung für Bremerhaven ist fertig. Vier Wochen lang konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger den kommunalen Wärmeplan ansehen – vom 14. August bis zum 11. September 2025. In einer öffentlichen Veranstaltung am 26. August wurden die Pläne außerdem im Klima Bau Zentrum vorgestellt. Die Präsentation von diesem Termin und weitere Informationen finden Sie hier.
Gesetzgebung
Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren neue gesetzliche Regelungen für Kommunen, Energieversorger und Hauseigentümer*innen beschlossen.
Wärmeplanungsgesetzes (WPG) für Kommunen:
1) Vorgaben zur Wärmeplanung von Städten und Gemeinden
Wärmeplanung Bremen
Wärmeplanung Bremerhaven
2) Vorgaben für Netzbetreiber zur Umstellung der Wärmenetze auf Erneuerbare Energien und AbwärmeGebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) für Hauseigentümer*innen:
Vorgaben zu Heizungsanforderungen für Eigentümer*innen
Förderung
Um niemanden beim Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien zu überfordern, wird der Einbau nachhaltiger Heizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
FAQ für Hauseigentümer*innen
Nein, der kommunale Wärmeplan formuliert keine Vorgaben – er ist ein strategisches Planungsinstrument, das Orientierung geben soll für kommunale Akteur*innen, Investor*innen, Energieversorger und Privatpersonen. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei unterstützen, die künftige Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Den Übergang und die rechtlichen Vorgaben zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich (s. Frage “Muss ich meine Öl- oder Gasheizung jetzt austauschen?) regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG).
Als Hauseigentümer*in kann ich im kommunalen Wärmeplan sehen, ob sich mein Haus in einem Wohnblock befindet, des sich eher für Fern- oder Nahwärme, oder eher für eine individuelle Wärmeversorgung (z.B. Wärmepumpe) eignet.
Ob mein Haus beispielsweise in einem Wärmenetzgebiet oder einem Gebiet für dezentrale Lösungen liegt - und was das jeweils bedeutet - entnehme ich den ausgiebigen Informationen und FAQs auf waermeplanung.bremen.de.
Befindet sich mein Wohnblock in einem Wärmenetzgebiet, kann ich mich beim örtlichen Wärmeversorger erkundigen, ob auch mein Gebäude angeschlossen werden könnte. Der Wärmeplan ist jedoch weder für mich als Gebäudeeigentümer noch für die Energieversorger bindend: Die Entscheidung, in welchen Quartieren Wärmenetze ausgebaut werden, liegt bei den Versorgern. Über den Anschluss an das Wärmenetz entscheidet der Gebäudeeigentümer selbst.
Nein. Der Wärmeplan führt zu keiner Verschärfung der Anforderungen an Heizungsanlagen. Den Übergang und die rechtlichen Vorgaben zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG).
Gebäudeeigentümer*innen steht die Wahl der Heizungstechnologie offen. Sie können laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie "aus einem nicht abschließenden Katalog von verschiedenen Heizungstechnologien wie beispielsweise Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridmodellen, Biomasse-Pelletheizungen oder Gas- und Ölheizungen wählen." Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich dazu beraten, welche Heizlösung am besten zu ihrem Gebäude passt!
Ja. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz schreibt keine bestimmte Heiztechnik vor. Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss allerdings künftig schrittweise einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen. Ab 2029 gilt eine sogenannte „Biotreppe“: Der Anteil erneuerbarer bzw. klimafreundlicher Brennstoffe steigt zunächst auf 10 Prozent, ab 2030 auf 15 Prozent, ab 2035 auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent. Ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
ACHTUNG: Während unklar ist, ob diese Brennstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen werden, gilt in Fachkreisen als sicher, dass ihr Einsatz teuer wird. Denn zu den Kosten für die Brennstoffe kommen der steigende CO2-Preis sowie höhere Netzentgelte. An diesen Zusatzkosten müssen sich Vermietende, die weiter auf fossile Heizungen setzen, künftig zur Hälfte beteiligten.
Nein. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und gibt lediglich darüber Auskunft, ob mein Quartier für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz geeignet wäre. Der Wärmeplan ist auch für die Energieversorger nicht bindend – die tatsächliche Entscheidung, in welchen Quartieren die Fernwärme kommt, liegt bei den Versorgern. Selbst wenn in meinem Quartier Fernwärme verlegt und ein Anschluss möglich wäre, habe ich als Hauseigentümer*in weiterhin die Wahl, ob ich mein Haus anschließen möchte oder eine andere Heizungstechnik wähle.
Um niemanden beim Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien zu überfordern, wird der Einbau nachhaltiger Heizungen weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell gefördert:
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind – abhängig von Einkommen und persönlicher Situation – weitere Boni möglich. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Neu ist ein Kinderzuschlag: Für den Bonus wird das maßgebliche Einkommen pro Haushalt einmalig um 10.000 Euro reduziert. Insgesamt sind dadurch bis zu 80 Prozent Förderung möglich.
Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen derzeit bei 28.000 Euro und werden schrittweise weiter abgesenkt. Der bisherige Effizienzbonus entfällt. Auch der Geschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Heizungen sinkt von 20 auf 16 Prozent und wird bis August 2028 schrittweise abgeschmolzen.
Hinweis: Ab 2027 soll sich die Grundförderung bei Wärmepumpen zudem danach unterscheiden, ob sie in Europa oder außerhalb Europas produziert wurden.
Klima Bau Zentrum: Erste Anlaufstelle für Hauseigentümer*innen in Bremen ist das Klima Bau Zentrum der gemeinnützigen Klimaschutzagentur energiekonsens in der Bremer Innenstadt. Hauseigentümer*innen können in der kostenfreien Orientierungsberatung ihre individuellen Fragestellungen mit den Energieberater*innen klären. Zusätzlich locken eine anschauliche Ausstellung, informative Veranstaltungen und kreativen Bildungsangebote rund um das Thema Klimaschutz.
Sanierungslotsen: Die Sanierungslotsen von energiekonsens sind regelmäßig in den Quartieren Blumenthal, Borgfeld-Katrepel, Klein-Mexiko & umzu sowie im Schweinfurter Weg (Findorff) unterwegs – sie kennen die typische Bausubstanz, Besonderheiten vor Ort und bieten eine niedrigschwellige, kostenfreie Orientierungsberatung. Dabei helfen sie bei Fragen rund um Dämmung, Heizungstausch, Förderung und Umsetzung.
Wärmepumpen-Visite: Die Wärmepumpen-Visite für Bremen und Bremerhaven gibt Ihnen einen ersten Überblick, ob bzw. welche Wärmepumpe zur Beheizung Ihres Hauses infrage käme. Die Berater*innen gehen mit Ihnen Optionen durch, klären Fragen und können erste Schritte zur Umsetzung empfehlen. Der Eigenanteil für die Visite beträgt lediglich 40 €.
Bremer Förderlotse: Der Bremer Förderlotse, ein Kooperationsprojekt der Bremer Aufbau-Bank (BAB) und der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, berät kostenlos und unabhängig zu allen Förderprogrammen im Bereich Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum.
Klima Bau Netzwerk: Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von unabhängigen Beratungsstellen und gemeinnützigen Institutionen. Im Fokus der Aktivitäten steht die Verbesserung des Wohnkomforts und der energetischen Standards, die Nutzung ressourcenschonender Techniken und der Einsatz erneuerbarer Energien.
Noch Fragen?
Alle Antworten zu den gesetzlichen Bundesvorgaben und zur Förderung von Heizungsanlagen sowie hilfreiche Tools und Materialien finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: energiewechsel.de
So individuell wie unsere Häuser sind auch die benötigten Versorgungslösungen. Nutzen Sie die kostenfreien und unabhängigen Beratungsmöglichkeiten im Klima Bau Zentrum in der Bremer und der Bremerhavener Innenstadt.