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Neue Regeln für den Heizungstausch

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Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat die Bundesregierung den Heizungstausch neu geregelt. So ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen zwar weiterhin grundsätzlich erlaubt, doch müssen sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Die Wärmepumpe bleibt weiterhin eine besonders zukunftssichere Lösung.

Für neue Öl- oder Gasheizung in einem Bestandgebäude schreibt das Gesetz vor, dass diese durch die „Biotreppe“ schrittweise „grüne Brennstoffe“ wie Biogas, Bio-Öl oder Wasserstoff nutzen müssen. Der vorgeschriebene  Anteil steigt von 10 Prozent im Jahr 2029 bis auf 60 Prozent im Jahr 2040.

Während unklar ist, ob diese Brennstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen werden, gilt in Fachkreisen als sicher, dass ihr Einsatz teuer wird. Denn zu den Kosten für die Brennstoffe kommen der steigende CO2-Preis sowie höhere Netzentgelte. An diesen Zusatzkosten müssen sich künftig Vermietende zur Hälfte beteiligten, die weiter auf fossile Heizungen setzen.

Eine Wärmepumpe ist davon nicht betroffen. Sie nutzt kostenlos zur Verfügung stehende Umweltwärme aus der Luft, der Erde oder dem Grundwasser sowie Strom. Wer auf diese Technologie setzt, macht sich somit weitgehend unabhängig von fossilen Brennstoffen und deren Preisentwicklung.

Was hat sich an der Förderung beim Heizungstausch geändert?

Der Austausch alter Heizungen wird weiterhin finanziell unterstützt. Durch Änderungen an der Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG)  liegen die maximal förderfähigen Investitionskosten nicht mehr bei 30.000 sondern 28.000 Euro und schmelzen halbjährlich um weitere 750 Euro ab.

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Die Grundförderung liegt weiterhin bei 30 Prozent der Investitionskosten, der Effizienzbonus, bisher bei 5 Prozent, entfällt jedoch. Auch der Einkommensbonus wurde neu gestaffelt. Es gilt je nach zu versteuernden Haushaltseinkommen:

  • 40 statt 30 Prozent bei einem Einkommen von weniger als 30.000 Euro,

  • 30 Prozent bei einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro,

  • 10 Prozent bei einem Einkommen von bis zu 50.000 Euro.

So steigt die maximale Förderquote von 70 auf 80 Prozent.

Neu ist ein Kinderzuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro reduziert.

Ab dem ersten Quartal 2027 soll sich die Förderung zudem danach richten, wo eine Wärmepumpe produziert wurde. Kommt sie aus Europa, liegt der Grundfördersatz dann bei 30 Prozent, für allen anderen gelten 15 Prozent. Der Geschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Heizungen beträgt anstatt bisher 20 Prozent nur noch 16 Prozent, und sinkt schneller: halbjährlich um 4 Prozentpunkte bis er am 01.08.2028 komplett ausläuft.

Wer über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte sich gründlich über Kosten für Anschaffung und Betrieb informieren. Dafür gibt es im Land Bremen eine Reihe von Beratungsangeboten. Weitere Informationen auf der Internetseite der KfW.