KfW-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)
Alternativ zum Zuschussprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, BAFA
Gefördert werden
Maßnahmen, welche die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.
Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Elektromotoren und Antriebe
Elektrisch angetriebene Pumpen
Ventilatoren
Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
Frequenzumrichter
Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren Energien entziehen
Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software inkl. Schulungen
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Basisförderung
z.B. Flurförderfahrzeuge
Werkzeugmaschinen (u.a. CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen oder Fräsmaschinen)
Optimierung Biogasanlagen
Spritzgießmaschinen
Laserschneider
Premiumförderung
Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen,
insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcen-
orientierte Optimierungen von ProduktionsprozessenMaßnahmen zur Abwärmenutzung
Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktions-
prozesse eingesetzt werdenMaßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder
-kälteMaßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger
eingesetzt wirdMaßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung inkl. der Erschließung von Abwärme
Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen
erzeugt wurdeVorhaben zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem
Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird
Für die Premiumförderung ist ein Einsparkonzept erforderlich
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternehmen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.
Modul 5: Transformationspläne
Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
Erstellung des Transformationskonzeptes inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzkonzept)
Über Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden
durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen.Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas,
fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese
mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Förderkonditionen
Zinsgünstiges Darlehen mit 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis 100 Millionen Euro je Vorhaben
Tilgungszuschüsse und förderfähige Kosten werden auf Basis der Beihilferegelung ermittelt.
Der Tilgungszuschuss beträgt:
im Modul 1 bis zu 25% (KU), 20% (MU) auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 200.000 Euro
im Modul 2 bis zu 60% (KU), 50% (MU) und 40% andere Unternehmen auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro - verminderte Förderquote bei Biomasse-Feuerungsanlagen einschl. KWK
im Modul 3 bis zu 45% (KU), 35% (MU) und 25% andere Unternehmen auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro
im Modul 4 Basisförderung bis zu 15% (KU), 10% (MU) auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro
im Modul 4 Premiumförderung
KU - THG-Einsparpotenzial mind. 100t CO2eq
je nach Technologie bis zu 45% der förderfähigen Kosten, max. 2.600 Euro je Tonne CO2eq
MU - THG-Einsparpotenzial mind. 300t CO2eq je nach Technologie bis zu 35% der förderfähigen Kosten, max. 2.200 Euro je Tonne CO2eq
andere Unternehmen - THG-Einsparpotenzial mind. 1.000t CO2eq
je nach Technologie bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, max. 1.600 Euro je Tonne CO2eqim Modul 5 bis zu 60% (KU), 50% (MU) und 40% andere Unternehmen, max. 60.000 Euro
bei Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz - und Klimaschutz-Netzwerk erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10% bzw. max. 90.000 Euro
im Modul 6 bis zu 33% (nur für Klein- und Kleinstunternehmen) der förderfähigen Investitionsgesamtkosten, max. 200.000 Euro
Landwirt*Innen erhalten eine Förderung nur im Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
infocenterkfw.de
Tel. 0800 53990 01
Modul 5 Transformationspläne
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT)
Steinplatz 1
10623 Berlin
Email: transformation-eew@vdivde-it.de
Tel. 030 310078 5555