KfW-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)
Alternativ zum Zuschussprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, BAFA
Gefördert werden
Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.
Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Elektromotoren und Antriebe
- Elektrisch angetriebene Pumpen
- Ventilatoren
- Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
- Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
- Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
- Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
- Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren Energien entziehen
- Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
- MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Basisförderung
- z.B. Flurförderfahrzeuge
- Werkzeugmaschinen (u.a. CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen oder Fräsmaschinen)
- Optimierung Biogasanlagen
- Spritzgießmaschinen
- Laserschneider
Premiumförderung
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen,
insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcen-
orientierte Optimierungen von Produktionsprozessen - Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärme
versorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktions-
prozesse eingesetzt werden - Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder
-kälte - Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
- Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger
eingesetzt wird - Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
- Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung inkl. der Erschließung von Abwärme
- Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen
erzeugt wurde - Vorhaben zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem
Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird
Für die Premiumförderung ist ein Einsparkonzept erforderlich
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternehmen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.
Modul 5: Transformationspläne
- Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
- Erstellung des Transformationskonzeptes inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzkonzept)
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
- Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden
durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen. - Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas,
fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese
mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Förderkonditionen
Zinsgünstiges Darlehen mit 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis 100 Millionen Euro je Vorhaben
Tilgungszuschüsse und förderfähige Kosten werden auf Basis der Beihilferegelung ermittelt.
Der Tilgungszuschuss beträgt:
- im Modul 1 bis zu 25% (KU), 20% (MU) auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 2000.000 Euro
- im Modul 2 bis zu 60% (KU), 55% (MU) und 40% andere Unternehmen auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro - verminderte Förderquote bei Biomasse-Feuerungsanlagen einschl. KWK
- im Modul 3 bis zu 45% (KU), 35% (MU) und 25% andere Unternehmen auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro
- im Modul 4 Basisförderung bis zu 15% (KU), 10% (MU) auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro
- im Modul 4 Premiumförderung
KU - THG-Einsparpotenzial mind. 100t CO₂eq
je nach Technologie bis zu 45% der förderfähigen Kosten, max. 2.600 Euro je Tonne CO₂eq
MU - THG-Einsparpotenzial mind. 300t CO₂eq je nach Technologie bis zu 35% der förderfähigen Kosten, max. 2.200 Euro je Tonne CO₂eq
andere Unternehmen - THG-Einsparpotenzial mind. 1.000t CO₂eq
je nach Technologie bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, max. 1.600 Euro je Tonne CO₂eq - im Modul 5 bis zu 60% (KU), 50% (MU) und 40% andere Unternehmen, max. 60.000 Euro
- bei Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz - und Klimaschutz-Netzwerk erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10% bzw. max. 90.000 Euro
- im Modul 6 bis zu 33% (nur für Klein- und Kleinstunternehmen) der förderfähigen Investitionsgesamtkosten, max. 200.000 Euro
Landwirt*Innen erhalten eine Förderung nur im Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO