KfW-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)

Alternativ zum Zuschussprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, BAFA

Gefördert werden
Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Elektromotoren und Antriebe
  • Elektrisch angetriebene Pumpen
  • Ventilatoren
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärme­rück­gewinnung
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen

Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnen­strahlung
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuer­baren Energien entziehen
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbar­machung von Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereit­stellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnen­strahlung oder Geothermie

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware

  • MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Basisförderung

  • z.B. Flurförderfahrzeuge
  • Werkzeugmaschinen (u.a. CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen oder Fräsmaschinen)
  • Optimierung Biogasanlagen
  • Spritzgießmaschinen
  • Laserschneider

Premiumförderung

  • Prozess- und Verfahrens­umstellungen, die zu Energie- und Ressourcen­einsparungen führen,
    insbesondere energie- und ressourcen­effiziente Technologien sowie energie- und ressourcen-­
    orientierte Optimierungen von Produktions­prozessen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourcen­effizienz von Anlagen zur Wärme­
    versorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktions-­
    prozesse eingesetzt werden
  • Maßnahmen zur energie- und/oder ressourcen­effizienten Bereit­stellung von Prozesswärme oder
    -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcen­verlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energie­trägers ein erneuer­barer Energie­träger
    eingesetzt wird
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärme­nutzung inkl. der Erschließung von Abwärme
  • Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen
    erzeugt wurde
  • Vorhaben zur Nutzung von erneuerbarem Wasser­stoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem
    Wasser­stoff, wenn dieser auf dem Betriebs­gelände genutzt wird

Für die Premiumförderung ist ein Einsparkonzept erforderlich
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternehmen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.

Modul 5: Transformationspläne

  • Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
  • Erstellung des Transformationskonzeptes inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzkonzept)

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen

  • Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden
    durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
  • Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas,
    fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese
    mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Förderkonditionen

Zinsgünstiges Darlehen mit 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis 100 Millionen Euro je Vorhaben

Tilgungszuschüsse und förderfähige Kosten werden auf Basis der Beihilferegelung ermittelt.
Der Tilgungszuschuss beträgt:

  • im Modul 1 bis zu 25% (KU), 20% (MU) auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 2000.000 Euro
  • im Modul 2 bis zu 60% (KU), 55% (MU) und 40% andere Unternehmen auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro - verminderte Förderquote bei Biomasse-Feuerungsanlagen einschl. KWK
  • im Modul 3 bis zu 45% (KU), 35% (MU) und 25% andere Unternehmen auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro
  • im Modul 4 Basisförderung bis zu 15% (KU), 10% (MU) auf förderfähige Investitionsgesamtkosten, max. 20 Mio. Euro
  • im Modul 4 Premiumförderung
    KU - THG-Einsparpotenzial mind. 100t CO₂eq
    je nach Technologie bis zu 45% der förderfähigen Kosten, max. 2.600 Euro je Tonne CO₂eq
    MU - THG-Einsparpotenzial mind. 300t CO₂eq je nach Technologie bis zu 35% der förderfähigen Kosten, max. 2.200 Euro je Tonne CO₂eq
    andere Unternehmen - THG-Einsparpotenzial mind. 1.000t CO₂eq
    je nach Technologie bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, max. 1.600 Euro je Tonne CO₂eq
  • im Modul 5 bis zu 60% (KU), 50% (MU) und 40% andere Unternehmen, max. 60.000 Euro
  • bei Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz - und Klimaschutz-Netzwerk erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10% bzw. max. 90.000 Euro
  • im Modul 6 bis zu 33% (nur für Klein- und Kleinstunternehmen) der förderfähigen Investitionsgesamtkosten, max. 200.000 Euro

Landwirt*Innen erhalten eine Förderung nur im Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO

www.kfw.de