KfW-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)

Alternativ zum Zuschussprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, BAFA

Gefördert werden
Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Prozesswärme aus Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen oder hocheffiziente KWK-Anlagen
  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
  • Anbindung an Wärmesenken und- quellen
  • Mess- und Datenerfassungseinrichtungen

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware

  • MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Investive Maßnahmen

  • für Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • zur Nutzung von Prozesswärme
  • zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • zur energie- und /ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder-kälte
  • zur Vermeidung von Energie- und /oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess

Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternhemen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.

Modul 5: Transformationskonzepte

  • Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
  • Erstellung des Transformationskonzeptes inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzkonzept)

Förderkonditionen

Zinsgünstiges Darlehen mit 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis 25 Millionen Euro je Vorhaben

Tilgungszuschüsse jeweils bezogen auf Investitionskosten (De-minimis-Verordnung) bzw. Investitionsmehrkosten (AGVO)
Der Tilgungszuschuss wird auf Basis der förderfähigen Kosten ermittelt und beträgt:

  • im Modul 1 und 3 bis zu 40%
  • im Modul 2 bis zu 55%
  • im Modul 4 und 5 bis zu 50%

Landwirt*Innen erhalten eine Förderung nur im Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO

www.kfw.de