KfW-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)
Alternativ zum Zuschussprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, BAFA
Gefördert werden
Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.
Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
- Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Prozesswärme aus Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen oder hocheffiziente KWK-Anlagen
- Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
- Anbindung an Wärmesenken und- quellen
- Mess- und Datenerfassungseinrichtungen
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
- MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Investive Maßnahmen
- für Prozess- und Verfahrensumstellungen
- zur Nutzung von Prozesswärme
- zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
- zur energie- und /ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder-kälte
- zur Vermeidung von Energie- und /oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternhemen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.
Modul 5: Transformationskonzepte
- Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
- Erstellung des Transformationskonzeptes inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzkonzept)
Förderkonditionen
Zinsgünstiges Darlehen mit 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis 25 Millionen Euro je Vorhaben
Tilgungszuschüsse jeweils bezogen auf Investitionskosten (De-minimis-Verordnung) bzw. Investitionsmehrkosten (AGVO)
Der Tilgungszuschuss wird auf Basis der förderfähigen Kosten ermittelt und beträgt:
- im Modul 1 und 3 bis zu 40%
- im Modul 2 bis zu 55%
- im Modul 4 und 5 bis zu 50%
Landwirt*Innen erhalten eine Förderung nur im Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO