KfW-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)

Alternativ zum Zuschussprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, BAFA

Gefördert werden
Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Prozesswärme aus Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen oder hocheffiziente KWK-Anlagen
  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
  • Anbindung an Wärmesenken und- quellen
  • Mess- und Datenerfassungseinrichtungen

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware

  • MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Investive Maßnahmen

  • für Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • zur Nutzung von Prozesswärme
  • zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • zur energie- und /ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder-kälte
  • zur Vermeidung von Energie- und /oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess

Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternehmen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.

Modul 5: Transformationskonzepte

  • Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
  • Erstellung des Transformationskonzeptes inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzkonzept)

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen

  • Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden
    durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
  • Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas,
    fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese
    mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Förderkonditionen

Zinsgünstiges Darlehen mit 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis 25 Millionen Euro je Vorhaben

Tilgungszuschüsse jeweils bezogen auf Investitionskosten (De-minimis-Verordnung) bzw. Investitionsmehrkosten (AGVO)
Der Tilgungszuschuss wird auf Basis der förderfähigen Kosten ermittelt und beträgt:

  • im Modul 1 und 3 bis zu 50% (KU), 40% (MU) und 30% andere Unternehmen
  • im Modul 2 bis zu 65% (KU), 55% (MU) und 45% andere Unternehmen
  • im Modul 4 bis zu
    KU - 1.200 Euro je jährlich eingesparte Tonne CO₂ maximal 50% der förderfähigen Kosten
    MU - 900 Euro je jährlich eingesparte Tonne CO₂ maximal 40% der förderfähigen Kosten
    andere Unternehmen - 500 Euro je jährlich eingesparte Tonne CO₂ maximal 30% der förderfähigen Kosten
  • im Modul 5 bis zu 60% (KU), 50% (MU) und 40% andere Unternehmen
  • im Modul 6 bis zu 33% (nur für Klein- und Kleinstunternehmen)

Der maximale Förderzuschuss je Vorhaben beträgt in
bis 80.000 Euro bei Modul 5
bis 200.000 Euro in den Modulen 1 und 6
bis 15 Mill. Euro in den Modulen 2-4

Landwirt*Innen erhalten eine Förderung nur im Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO

www.kfw.de