Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude) - Einzelmaßnahmen (BEG EM), BAFA
Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Nichtwohngebäude im Bereichen der
- Gebäudehülle
Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, Erneuerung bzw. Aufbereitung von Vorhangfassaden, Austausch von Fenstern und Außentüren, -toren, Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz - Anlagentechnik (außer Heizung)
Raumlufttechnische Anlagen, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (Klasse B nach DIN V 18599-11), Kältetechnik zur Raumkühlung, energieeffiziente Beleuchtung - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) Gas-Brennwertheizung (renewable ready), Gas-Hybridheizungen, Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages Erneuerbarer Energien)
-Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vor-und Rücklauftemperaturen in Gebäudenetzen, Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung der Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern, Mess-, Steuer- und Regeltechnik - Fachplanung und Baubegleitung
Förderkonditionen
Förderfähige Kosten maximal 1.000 Euro pro m² Nettogrundflächen entsprechend 15 Millionen Euro
Für Einzelmaßnahmen
- Förderzuschuss 20%: Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Gas-Brennwertheizungen, Heizungsoptimierung
- Förderzuschuss 30%: Gas-Hybridheizungen und Solarkollektoranlagen
- Förderzuschuss 35% Wärmpepumpen, Biomasseheizungen, Inovative Heizungstechnik, EE-Hybridheizungen
- zwischen 25% und 55% beträgt der Fördersatz für Wärmeübergabestationen eines Netzes.
Fachplanung/ Baubegleitung mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal 5 Euro je m² Nettogrundfläche entsprechend 20.000 Euro.