BAFA - Zuschläge für Wärme- und Kältenetze nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Fördergegenstand

Neu- oder Ausbau von Wärme- und Kältenetze gemäß §6a KWKG
Zuschläge für Wärme- und Kältenetze, deren Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2020 und 31.12.2026 erfolgt.
Speisung der Netze überwiegend aus KW(K)K-Anlagen. Anschluss an das Netz für allgemeine Versorgung (Abnehmer*In außerhalb des Grundstückes bzw. Nichteigentümer*In)

Antragstellung über BAFA, Auszahlung durch Stromnetzbetreiber*In.

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind der/die Netzbetreiber*In.
Der Zuschuss beträgt maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn 75% der Wärme aus KWK-Anlagen oder einer Kombination von KWK-Anlage, erneuerbarer Energien oder industrieller Abwärme erfolgt.

Maximal 20 Millionen Euro je Projekt
Für die Berechnung des Zuschlages werden Gebühren erhoben.
Auszahlung über den/die Stromnetzbetreiber*In.

www.bafa.de