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BAFA - Zuschläge für Wärme- und Kältenetze nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Fördergegenstand

Neu- oder Ausbau von Wärme- und Kältenetze gemäß KWKG
Zuschläge für Wärme- und Kältenetze

Speisung der Netze mind. 75%bzw. 80% (bei Inbetriebnahme ab dem 1.1.2028) aus KW(K)K-Anlagen, erneuerbaren Energien oder Abwärme. Anschluss an das Netz für allgemeine Versorgung (Abnehmer*In außerhalb des Grundstückes bzw. Nichteigentümer*In)

Antragstellung über BAFA - DKWKG-Antragsportal
Auszahlung durch Stromnetzbetreiber*In.

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind der/die Netzbetreiber*In.
Der Zuschuss beträgt maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn 75% bzw. 80% der Wärme aus KWK-Anlagen oder einer Kombination von KWK-Anlage, erneuerbarer Energien oder industrieller Abwärme erfolgt.

Maximal 50 Millionen Euro je Projekt
Für die Berechnung des Zuschlages werden Gebühren erhoben.
Auszahlung über den/die Stromnetzbetreiber*In.

www.bafa.de

Logo Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Kontakt

BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte-Klimatechnik
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn

Tel.: 06196 908-1003

Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr

www.bafa.de