BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 1 bis 4

Achtung: Neue Förderrichtlinie (Februar 2024)

Fördergegenstand

Alternativ zum Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW-Programm 295
Förderung von Konzepten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Modulen:

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für den Transport von Flüssigkeiten
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager, die zu Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden. Die erschlossene Abwärme muss innerbetrieblich genutzt werden.
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung, Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden.
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie,
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von

  • Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines
    Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software).
  • Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem.
  • Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt.

Modul 4 (Basisförderung): Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Nachweis der Einsparung von 15% der Endenergie

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
  • Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • Elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Modul 4 (Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus): Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • Maßnahmen zur Nutzung von Prozesswärme
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und /oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers eine erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen

Die Erstellung eines Einsparkonzeptes ist erforderlich.
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternehmen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.

Förderkonditionen

Technische Anforderungen gemäß der Richtlinie Querschnittstechnologien
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Förderzuschuss nach „De-minimis“ und AGVO: Endenergie-Einsparung 25%-35%:

Zuschusshöhe:
Modul 1: bis 25% der förderfähigen Kosten (KU), 20% der förderfähigen Kosten (MU), maximaler Zuschuss 200.000 Euro
Modul 2: bis 60% der förderfähigen Kosten (KU), 50% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 40% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 20 Mio. EURO
Modul 3: bis 45% der förderfähigen Kosten (KU), 35% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 25% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 20 Mio. Euro
Modul 4 (Basisförderung): 15% der förderfähigen Kosten (KU) , 10% der förderfähigen Kosten (MU) maximaler Zuschuss 20 Mio. Euro
Modul 4 (Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus): 45% der förderfähigen Kosten (KU) , 35% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 25% (andere Unternehmen)
zusätzlich Dekarbonisierungsbonus für ausgewählte Maßnahmen:10% der förderfähigen Kosten
maximaler Zuschuss 20 Mio. Euro

www.bafa.de