BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Modul 1 bis 4

Fördergegenstand

Neue Richtlinie seit 30.11.2022 befristet bis 31.12.2026
Alternativ zum Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW-Programm 295
Förderung von Konzepten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen mit einer Amortisationszeit > 2 Jahre in Modulen:

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien- Ersatz oder Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen deren Wärme zu über 50% für Prozesse verwendet wird.
  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
  • Anbindung an Wärmesenken und- quellen
  • Mess- und Datenerfassungseinrichtungen

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware

  • MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik (Heizung, Lüftung, Klimaanlagen, Beleuchtung)
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -Kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess

Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternhemen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.

Förderkonditionen

Technische Anforderungen gemäß der Richtlinie Querschnittstechnologien
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Förderzuschuss nach „De-minimis“ und AGVO: Endenergie-Einsparung 25%-35%:

Zuschusshöhe:
Modul 1: 40% der förderfähigen Kosten (KMU) bzw. 30% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss 200.000 Euro
Modul 2: 55% der förderfähigen Kosten (KMU) bzw. 45% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 15 Mio. EURO
Modul 3: 40% der förderfähigen Kosten (KMU) bzw. 30% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 15 Mio. Euro
Modul 4: 50% der förderfähigen Kosten (KMU) bzw. 40% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss 15 Mio. Euro
Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro bzw. 900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen pro jährlich eingesparte Tonne CO₂ begrenzt.

www.bafa.de