BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 1 bis 4
Achtung: Neue Förderrichtlinie (Februar 2024)
Fördergegenstand
Alternativ zum Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW-Programm 295
Förderung von Konzepten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Modulen:
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für den Transport von Flüssigkeiten
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
- Wärmeübertrager, die zu Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden. Die erschlossene Abwärme muss innerbetrieblich genutzt werden.
- Thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung, Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden.
- Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie,
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von
- Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines
Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software). - Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem.
- Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt.
Modul 4 (Basisförderung): Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Nachweis der Einsparung von 15% der Endenergie
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
- Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
- Kinoprojektoren
- Elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Modul 4 (Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus): Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Prozess- und Verfahrensumstellungen
- Maßnahmen zur Nutzung von Prozesswärme
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und /oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
- Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers eine erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
Die Erstellung eines Einsparkonzeptes ist erforderlich.
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternehmen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.
Förderkonditionen
Technische Anforderungen gemäß der Richtlinie Querschnittstechnologien
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Förderzuschuss nach „De-minimis“ und AGVO: Endenergie-Einsparung 25%-35%:
Zuschusshöhe:
Modul 1: bis 25% der förderfähigen Kosten (KU), 20% der förderfähigen Kosten (MU), maximaler Zuschuss 200.000 Euro
Modul 2: bis 60% der förderfähigen Kosten (KU), 50% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 40% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 20 Mio. EURO
Modul 3: bis 45% der förderfähigen Kosten (KU), 35% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 25% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 20 Mio. Euro
Modul 4 (Basisförderung): 15% der förderfähigen Kosten (KU) , 10% der förderfähigen Kosten (MU) maximaler Zuschuss 20 Mio. Euro
Modul 4 (Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus): 45% der förderfähigen Kosten (KU) , 35% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 25% (andere Unternehmen)
zusätzlich Dekarbonisierungsbonus für ausgewählte Maßnahmen:10% der förderfähigen Kosten
maximaler Zuschuss 20 Mio. Euro