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BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 1 bis 4

Fördergegenstand

Alternativ zum Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW-Programm 295
Förderung von Konzepten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Modulen:

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe einschließlich Frequenzumrichter

  • Hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen (einschließlich Frequenzumrichter) zum Transport von Flüssigkeiten

  • Ventilatoren

  • Hocheffiziente Ventilatoren einschließlich Frequenzumrichter

  • Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung

  • Wärmeübertrager, die zu Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden. Die erschlossene Abwärme muss innerbetrieblich genutzt werden.

  • Frequenzumrichter zur Nachrüstung von bereits im Unternehmen vorhandenen Elektromotoren, Antrieben, Pumpen und Ventilatoren.

  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung

  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden.

  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie,

  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,

  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware

-Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von

  • Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System.

  • Analog-Digital-Wandlern.

  • Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen

  • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll

  • Die Einweisung bzw. die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung

  • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt: Die vollständigen externen Kosten zur Nutzung

Modul 4 (Basisförderung): Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Nachweis der Einsparung von 15% der Endenergie

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge

  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen

  • Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen

  • Lackierkabinen

  • Wasserstrahlschneidanlagen

  • Laserschneider

  • Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung

  • Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel

  • Werkzeugmaschinen

  • Pelletpressen, Brikettierpressen

  • Geschirrspülmaschinen

  • Kinoprojektoren

  • Handgeführte elektrische Schweißgeräte

  • Kühlmöbel für Lebensmittel

  • Solarien

Modul 4 (Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus): Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen

  • Maßnahmen zur Nutzung von Prozesswärme

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung

  • Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und /oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess

  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers eine erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.

  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen

Die Erstellung eines Einsparkonzeptes ist erforderlich.
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternehmen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.

Förderkonditionen

Technische Anforderungen gemäß der Richtlinie Querschnittstechnologien
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Förderzuschuss nach „De-minimis“ und AGVO: Endenergie-Einsparung 25%-35%:

Zuschusshöhe:
Modul 1: bis 25% der förderfähigen Kosten (KU), 20% der förderfähigen Kosten (MU), maximaler Zuschuss 200.000 Euro
Modul 2: bis 60% der förderfähigen Kosten (KU), 50% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 40% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 20 Mio. EURO
Modul 3: bis 45% der förderfähigen Kosten (KU), 35% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 25% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 20 Mio. Euro
Modul 4 (Basisförderung): 15% der förderfähigen Kosten (KU) , 10% der förderfähigen Kosten (MU) maximaler Zuschuss 20 Mio. Euro
Modul 4 (Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus): bis 45% der förderfähigen Kosten (KU) , 35% der förderfähigen Kosten (MU) bzw. 25% (andere Unternehmen)
zusätzlich Dekarbonisierungsbonus für ausgewählte Maßnahmen:10% der förderfähigen Kosten
maximaler Zuschuss 20 Mio. Euro

www.bafa.de

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