BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Modul 1 bis 4
Fördergegenstand
Neue Richtlinie seit 30.11.2022 befristet bis 31.12.2026
Alternativ zum Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW-Programm 295
Förderung von Konzepten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen mit einer Amortisationszeit > 2 Jahre in Modulen:
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
- Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien- Ersatz oder Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen deren Wärme zu über 50% für Prozesse verwendet wird.
- Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
- Anbindung an Wärmesenken und- quellen
- Mess- und Datenerfassungseinrichtungen
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
- MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Prozess- und Verfahrensumstellungen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik (Heizung, Lüftung, Klimaanlagen, Beleuchtung)
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -Kälte
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
Das Einsparkonzept kann unternehmensintern durchgeführt werden - sofern das Unternhemen DIN ISO 50001/ EMAS zertifiziert ist. Unternehmensexterne Energieberater müssen für die "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1" zugelassen sein.
Förderkonditionen
Technische Anforderungen gemäß der Richtlinie Querschnittstechnologien
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Förderzuschuss nach „De-minimis“ und AGVO: Endenergie-Einsparung 25%-35%:
Zuschusshöhe:
Modul 1: 40% der förderfähigen Kosten (KMU) bzw. 30% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss 200.000 Euro
Modul 2: 55% der förderfähigen Kosten (KMU) bzw. 45% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 15 Mio. EURO
Modul 3: 40% der förderfähigen Kosten (KMU) bzw. 30% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss max. 15 Mio. Euro
Modul 4: 50% der förderfähigen Kosten (KMU) bzw. 40% (andere Unternehmen) maximaler Zuschuss 15 Mio. Euro
Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro bzw. 900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen pro jährlich eingesparte Tonne CO₂ begrenzt.