Ortsschild Energieeffizienz
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Der Bundestag hat das Energieeffizienzgesetz beschlossen und damit Einsparziele und -Maßnahmen für Unternehmen sowie die öffentliche Hand festgelegt. Das Gesetz ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Was bedeutet das für die Betriebe?

Um 500 Terrawattstunden (TWh) gegenüber dem aktuellen Niveau soll der Endenergieverbrauch Deutschlands, also die nach Transport und Umwandlung von Energieträgern zur Verfügung stehende Energie, bis 2030 auf rund 1.900 TWh sinken. Damit das gelingt, fordert das Gesetz eine Steigerung der Effizienz.

So sollen Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen. Mit dieser umfassenden und fortlaufenden Analyse ihrer Energieverbräuche sollen die Betriebe Einsparpotenziale identifizieren, beispielsweise durch die Norm ISO 50001. Ein Umweltmanagementsystem erfasst darüber hinaus auch alle umweltwirksamen Aspekte eines Unternehmens, wie den Materialeinsatz, Emissionen, Abfall und Arbeitswege der Mitarbeiter. Bekannte Umweltmanagementsysteme sind die ISO 14001 und die Europäische Umweltmanagement-Verordnung EMAS.

Energieeffizienz: Schnell Einsparpotenziale erkennen

„Energie- und Umweltmanagementsysteme sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Effizienz und damit zu sinkenden Verbräuchen und Kosten“, so Bernd Langer, stellvertretender Geschäftsführer der gemeinnützigen Klimaschutzagentur energiekonsens. „Das ist zwar zu Beginn mit einem gewissen Aufwand verbunden; doch ist das Management erstmal aufgesetzt, haben die Betriebe wenig Arbeit damit und profitieren stark von den systematischen Analysen, dank derer sie schnell erkennen, wie sie Verbräuche runterbekommen.“

Weniger umfassende Maßnahmen sieht das Gesetz für Unternehmen vor, deren Gesamtendenergieverbrauch mehr als 2,5 GWh beträgt. Diese sollen aber zumindest wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen erarbeiten und veröffentlichen. Ob die Betriebe diese allerdings umsetzen, bleibt ihnen überlassen.

Gesetz nimmt Abwärme von Unternehmen in den Blick

Bei vielen Produktionsprozessen entsteht Abwärme, die viel zu häufig ungenutzt durch den Schornstein entweicht. Das Gesetz sieht daher vor, dass diese Wärme, also überflüssig erzeugte Energie, vermieden wird. Ist das nicht möglich, soll sie anderweitig genutzt werden. Dabei soll eine Plattform helfen, die die betrieblichen Potenziale erfasst und öffentlich einsehbar macht. Beim dem Thema nimmt das Gesetz auch Rechenzentren in den Blick, die große Mengen an Abwärme produzieren und diese künftig nutzen sollen. Außerdem sollen sie künftig Strom aus erneuerbaren Energien nutzen und ihre Verbräuche transparent machen.

Auch für die öffentliche Hand sieht das Gesetz Maßnahmen vor. In ihrer Vorbildfunktion sollen auch sie Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen und jährlich 2 Prozent Gesamtenergieeinsparung erreichen.

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