Gebäudeenergiegesetz verabschiedet
Neue Regelungen für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien
Lange hat es gedauert, jetzt ist es da: Nach mehreren Entwürfen wurde am 18. Juni das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag verabschiedet. Das Inkrafttreten wird frühestens für Oktober 2020 erwartet. Seitens der Regierung wird das Gesetz als wichtiger Beitrag zur Energiewende gelobt, tatsächlich bleibt es aus unserer Sicht jedoch hinter den Klimaschutzanforderungen zurück, da die energetischen Standards nicht angehoben werden.
Hintergrund ist die Notwendigkeit, gültiges EU-Recht in nationale Gesetzgebung umzusetzen. Das neue GEG regelt einheitlich die Bestimmungen zur Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Damit werden die bestehenden Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammengeführt und sollen so entbürokratisiert und vereinfacht werden. Neu sind u.a. die Aufnahme des Quartiersansatzes im Bereich der Wärmeversorgung sowie die „Innovationsklausel“, mit der alternativ die Anforderungen über die berechneten Treibhausgasemissionen nachgewiesen werden können. Hier werden jedoch Schlupflöcher befürchtet, wodurch die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden weiter abgesenkt werden.
Die vereinfachte Handhabung in der Baupraxis wird hingegen von vielen Akteur*innen begrüßt. Zudem muss beim Neubau und bei der Sanierung von öffentlichen Gebäuden künftig die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen geprüft werden. Für Privatpersonen gilt künftig beim Kauf und bei bestimmten Sanierungen von Häusern und Wohnungen eine obligatorische Energieberatung, die im Gegensatz zu einem alten Gesetzesentwurf nun neben den Energieberater*innen der Verbraucherzentrale auch durch freie Energieberater*innen durchgeführt werden kann.
Chance für Klimaschutz verpasst
Die energetischen Standards werden mit dem GEG nicht angehoben, sondern der seit 2016 geltende Standard für den Neubau bis zur Überprüfung des GEG im Jahr 2023 festgeschrieben. Damit wird die Chance vertan, die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu stellen.
Im Gebäudebestand gibt es ein erhebliches Energieeinsparpotenzial, das zur Erreichung der Klimaziele gehoben werden muss. Etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland entstehen durch den Energieverbrauch in Gebäuden, zum großen Teil durch Heizen und die Warmwasserbereitung. Nur durch eine deutliche Reduzierung des Energiebedarfs und den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien schaffen wir die benötigte Wärmewende.
Die gesetzlichen Standards sind schon jetzt überholt. Mit den bewährten und geförderten Konzepten der Passiv- und KfW-Effizienzhäuser können die Energieverbräuche in Gebäuden stark reduziert werden. Energiesparendes Bauen ist wirtschaftlich und spart langfristig CO₂-Emissionen und Energiekosten ein. Wer zukunftssicher bauen möchte, sollte ein höheres Effizienzniveau ansteuern und dabei die Förderprogramme nutzen.
Über die Änderungen durch das GEG und was diese für die Baupraxis bedeuten, informieren wir im Rahmen unser klima:akademie in einer Fachveranstaltung am 30. September 2020.