Aufgestellte Solarpanele auf Flachdach von Meiners Druck
© energiekonsens

Die EU-Staaten haben letzte Woche mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung über den EU-Solarstandard einen wichtigen Meilenstein zur Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien erreicht. In allen EU-Ländern werden Solaranlagen auf allen neuen öffentlichen und gewerblichen Gebäuden bis 2026 Pflicht, auf allen neuen Wohngebäuden bis 2029, auf Nichtwohngebäuden, die bis 2027 einer entsprechenden Renovierung unterzogen werden, und auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden schrittweise bis 2030. Die Kommission stellte die Maßnahme als Teil der EU-Solardachstrategie zur Bekämpfung der Energiekrise vor.

Die Maßnahme wird nicht nur den Einsatz von Solarenergie in allen Gebäudesegmenten fördern, sondern auch die effiziente Integration von PV-Anlagen in die Bauprozesse von Gebäuden verbessern. So werden beispielsweise Dachkonstruktionen bald verstärkt mit Solaranlagen kombiniert, was die Kosten senkt und es ermöglicht, die begrenzten vorhandenen Arbeitskräfte so effizient wie möglich zu nutzen. "Das ist ein wichtiger Schritt in eine Zukunft, in der eine Solaranlage auf dem Dach so selbstverständlich ist wie eine Waschmaschine." findet das Bündnis SolarPower Europe.

Die Umsetzung der Richtlinie muss nun die effektive Integration in die Baupraktiken und Gebäudeanforderungen sicherstellen und den Zugang zu privaten Finanzierungslösungen erleichtern, um insbesondere innovative Lösungen wie Solaranlagen an den Gebäudefassaden zu unterstützen.