Hendrik Lüürs (Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft)
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Hendrik Lüürs (Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft) stellt die Förderung von Einzelmaßnahmen im Klimaschutz vor.

Bis 2045 – so sieht es das Bundes-Klimaschutzgesetz vor – soll in Deutschland Treibhausgasneutralität hergestellt sein. Um das Ziel zu erreichen, ist insbesondere auch der kommunale Bereich gefragt. Denn hier liegt ein hohes Potential für CO₂-Einsparungen. Zur Umsetzung entsprechender Klimaschutzmaßnahmen erhalten Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Vereine, kulturelle und soziale Einrichtungen sowie Religionsgemeinschaften Unterstützung: Sie können Förderanträge über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) stellen. Seit Anfang 2022 gibt es erweiterte Fördermöglichkeiten.

Veranstaltung zur Kommunalrichtlinie 2023
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Informierten im Klima Bau Zentrum über die Kommunalrichtlinie: (v.l.n.r.) Ines Fauter (Agentur für kommunalen Klimaschutz), Hille Heumann-Klemm (energiekonsens), Hendrik Lüürs (Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft), Katharina Kirchhoff (Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft), Lorenz Blume (Agentur für kommunalen Klimaschutz)

Was genau das bedeutet und wer mit welchen Vorhaben profitieren kann, das erfuhren Teilnehmende an einer Veranstaltung, zu der die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens in Kooperation mit der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie der Agentur für kommunalen Klimaschutz eingeladen hatten. Mitarbeitende Letzterer stellten die wichtigsten Eckpunkte der Richtlinie vor. Während kommunale Unternehmen und Einrichtungen für die meisten Förderschwerpunkte antragsberechtigt sind, gilt dies für einzelne Förderschwerpunkte nun auch für externe Dienstleistende wie Energieberater:innen, für Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag, öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände und Energie-Contractoren. Neben der regulären Förderquote gelten erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen, zu denen Bremen und Bremerhaven gehören. Für sie ist es zum Beispiel erstmalig möglich, eine Personalstelle für die Erstellung eines Klimaschutzprojekts mit bis zu 90 Prozent gefördert zu bekommen. Aber: Kommunale Unternehmen, Einrichtungen und Vereine im Bundesland Bremen, die nicht an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltsicherungsprogramm teilnehmen, können keine erhöhte Förderquote für sich beanspruchen.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird ein breites Spektrum an Bausteinen finanziell unterstützt. Diese beziehen sich auf zwei Schwerpunkte: das Erarbeiten von Strategien und investive Maßnahmen. Konkret gefördert werden beispielsweise Klimaschutzberatungen, die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems sowie die Erstellung von Machbarkeitsstudien. Letzteres wird mit 50 beziehungsweise 70 Prozent für finanzschwache Kommunen bezuschusst. Als weiteres Beispiel für bis zu 90 Prozent geförderte Vorhaben nennt Hille Heumann-Klemm Klimaschutzkoordinierung. „Antragssteller sollen in die Lage versetzt werden, selbst für den Klimaschutz aktiv zu werden, indem sie eine Koordinierungsstelle einrichten. Dafür werden Personalkosten sowie Ausgaben für Fachleute und Öffentlichkeitsarbeit vom Bund mitgetragen“, so die Leiterin des Teams Institutionen und Kommune bei energiekonsens.

Doppelte Unterstützung möglich

Zu den investiven Förderschwerpunkten gehören unter anderem die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Innen- und Hallenbeleuchtung, die Modernisierung oder Erneuerung raumlufttechnischer Anlagen sowie die Entwicklung von Mobilitätskonzepten zur Verbesserung des Radverkehrs und dessen Infrastruktur. Auch hier gibt es über die aktuelle Kommunalrichtlinie Zuschüsse für Investitionen und die Kosten. Etliche dieser Klimaschutzmaßnahmen und ihre Organisation, das führt Hendrik Lüürs von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft aus, erhalten überdies Unterstützung aus dem Ko-Finanzierungsfonds des Landes Bremen. So können weitere Fördermittel von 10 bis 35 Prozent der Gesamtkosten etwa für die Errichtung neuer Radabstellanlagen, Beratungsleistungen, die Entwicklung von Quartierskonzepten oder die Sanierung zum Effizienzgebäude beantragt werden. „Wir beraten gerne dazu, was möglich ist und welche Kombinationen der Förderprogramme zu empfehlen sind. Mitunter können mehrere Maßnahmen in einem Formular gemeinsam beantragt werden“, betont Hendrik Lüürs. Um im Vorfeld zu ermitteln, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht, empfiehlt Hille Heumann-Klemm, zwei Angebote der Klimaschutzagentur zu nutzen: die Einstiegsberatung energievisite sowie die vertiefende Energieanalyse, die Einsparpotentiale in Gebäuden aufdeckt. „Daten und Fakten, die dabei zusammengestellt werden, helfen das Thema systematisch anzugehen.“.

Mehr zur Kommunalrichtlinie und weitergehenden Unterstützungsangeboten für Bremer Institutionen gibt es bei

heumann-klemm@energiekonsens.de oder Tel. 376671-55.

Beratungen zum Bremer Unterstützungsinstrumentarium und der Kommunalrichtlinie sind erhältlich bei

hendrik.lueuers@umwelt.bremen.de oder Tel. 361-59268.