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Etwa 25 % unseres CO₂-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energie­versorgung an.
Mit dem Klima­schutz­programm 2030 hat die Bundes­regierung deshalb beschlossen, die Gebäude­förderung weiter­zu­entwickeln und noch attraktiver zu machen. Um Anträge zu erleichtern und zu entbürokratisieren werden ab dem 1. Juli alle KfW-Förderprodukte unter einem Dach zusammen­gefasst – als „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Für modernisierungswillige Hauseigentümer*innen und Unternehmen bedeutet das, dass zukünftig nur noch ein einziger Antrag für die Förderung einer Modernisierungsmaßnahme bei der KfW-Bank gestellt werden muss – darin enthalten sind auch die Fach­planung und Baubegleitung.

Die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ unterteilt sich in:

  • Zuschüsse und Kredite für Einzelmaßnahmen (EM)
  • Zuschüsse und Kredite für Wohngebäude (WG) – Vollsanierung und energetischer Neubau
  • Zuschüsse und Kredite für Nichtwohngebäude (NWG) – Vollsanierung und energetischer Neubau

Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energie­einsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.

Wir raten Hauseigentümer*innen nicht nur die attraktiven Bundesförderungen für energetische Sanierungen zu nutzen, sondern zusätzlich mit Landesförderungen zu kombinieren. Eine Übersicht über die Förderprogramme sowie Ansprechpartner für individuelle Beratungen finden sich auf der Webseite

www.bremer-modernisieren.de/foerderung