Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) tritt in Kraft
Etwa 25 % unseres CO₂-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energieversorgung an.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung deshalb beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen. Um Anträge zu erleichtern und zu entbürokratisieren werden ab dem 1. Juli alle KfW-Förderprodukte unter einem Dach zusammengefasst – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Für modernisierungswillige Hauseigentümer*innen und Unternehmen bedeutet das, dass zukünftig nur noch ein einziger Antrag für die Förderung einer Modernisierungsmaßnahme bei der KfW-Bank gestellt werden muss – darin enthalten sind auch die Fachplanung und Baubegleitung.
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ unterteilt sich in:
- Zuschüsse und Kredite für Einzelmaßnahmen (EM)
- Zuschüsse und Kredite für Wohngebäude (WG) – Vollsanierung und energetischer Neubau
- Zuschüsse und Kredite für Nichtwohngebäude (NWG) – Vollsanierung und energetischer Neubau
Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Wir raten Hauseigentümer*innen nicht nur die attraktiven Bundesförderungen für energetische Sanierungen zu nutzen, sondern zusätzlich mit Landesförderungen zu kombinieren. Eine Übersicht über die Förderprogramme sowie Ansprechpartner für individuelle Beratungen finden sich auf der Webseite