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Damit kommunale Akteur*innen weiterhin Projekte für den Klimaschutz ermöglichen können, stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zusätzlich 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Fördergelder, die aus dem Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung stammen, stehen zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2021 zum Abruf bereit. In diesem Zeitraum sind damit Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich.

Alle Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU erhöhen sich um jeweils zehn Prozentpunkte.

Auf einen Blick:

  • Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften sowie weitere kommunale Akteur*innen. Bei ausgewählten Förderschwerpunkten profitieren Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten von erhöhten Förderquoten.
  • Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen: Von Klimaschutzkonzepten und -personalstellen über Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Beleuchtung, Lüftung etc.

Sie haben Fragen zur Antragsstellung? Ansprechpartner bei energiekonsens ist Enno Nottelmann: 0421/37 66 71- 3, nottelmann@energiekonsens.de