energiekonsens - energievisiten

Fördergegenstand

Gefördert werden Kurzberatungen, die sich auf eine der folgenden Querschnittstechnologien beziehen:

  • Abwärme
  • Beleuchtung
  • Druckluft
  • Heizung
  • Kälte
  • Kleinstbetriebe
  • Lüftungsanlagen
  • Server
  • Neubau
  • Mobilität
  • Solar

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem Bundesland Bremen, die weniger als 250 Mitarbeiter*Innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

www.energiekonsens.de