energiekonsens - energievisiten
Fördergegenstand
Gefördert werden Kurzberatungen, die sich auf eine der folgenden Querschnittstechnologien beziehen:
- Abwärme
- Beleuchtung
- Druckluft
- Heizung
- Kälte
- Kleinstbetriebe
- Lüftungsanlagen
- Server
- Neubau
- Mobilität
- Solar
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem Bundesland Bremen, die weniger als 250 Mitarbeiter*Innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.