energiekonsens - energievisiten

Fördergegenstand

Gefördert werden Kurzberatungen, die sich auf eine der folgenden Querschnittstechnologien beziehen:

  • Beleuchtung
  • Druckluft
  • Heizung
  • Kälte
  • Kleinstbetriebe
  • Lüftungsanlagen
  • Server
  • Neubau
  • Mobilität/Mobilität+
  • Solar/Solar+

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem Bundesland Bremen, die weniger als 250 Mitarbeiter*Innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben (die Einschränkungen bzgl. Mitarbeiterinnen, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme gelten nicht für die energievisite:solar!).

www.energiekonsens.de