Netzwerktreffen des Bremer Mobilitätsnetzwerks im Klima Bau Zentrum am 9.9.2026.
Vor ungefähr sechs Jahren empfing Miriam Rinkwitz bei der swb GmbH eine damals noch eher ungewöhnliche Anfrage: Die benachbarte Immobilien Bremen AG/GmbH wolle ihren kompletten Fuhrpark auf E-Mobile umstellen, könne jedoch als Mieterin in dem Gebäude die benötigte Ladeinfrastruktur (LIS) nicht bereitstellen. Eine Lösung auf dem kurzen Dienstweg wurde gefunden und seitdem nutzen beide Unternehmen in nachbarschaftlicher Verbundenheit gemeinsam die LIS der swb an der Theodor-Heuss-Allee. Ein schönes Beispiel für ein erfolgreiches Kooperationsprojekt, das dank der direkten Nachbarschaft unkompliziert umzusetzen war.
swb und Cambio präsentieren bereits umgesetzte Kooperationsprojekte
Diese und ähnliche Möglichkeiten zur gemeinschaftlichen Ladeinfrastrukturnutzung diskutierten am Mittwoch, 9.9. die Teilnehmenden des Bremer Mobilitätsnetzwerks bei ihrem Treffen im Klima Bau Zentrum. Sowohl die swb als auch der Carsharing-Anbieter cambio präsentierten bereits umgesetzte Lösungen und mögliche innovative Herangehensweisen. Das Interesse an Kooperationen bei der Ladeinfrastruktur ist groß. Oft lohnt es sich nicht, eigene Ladepunkte aufzubauen, Flächen fehlen oder der Betrieb befindet sich auf einem gemieteten Gelände. Da kann es sinnvoll sein, Ladesäulen zu teilen anstatt Insellösungen zu entwickeln. Sei es über direkte Nachbarschaftsprojekte oder das Einbinden von Sharing-Angeboten. Beispielsweise nutzen in Bremen sowohl die GEWOBA als auch die hanseWasser GmbH Anbindungen an die Cambio Sharing-Strukturen für ihre Firmenmobilität. Die swb bietet mit ihrem Projekt „Ladepartner“ mittlerweile ebenfalls Kooperationslösungen speziell für Unternehmenskunden an
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GEIG-Novelle verpflichtet Gebäudeeigentümer zu Ladestruktur-Ausbau
Heiß diskutiert wurde beim Netzwerktreffen auch die Novelle des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz). Das GEIG, das seit 2021 in Kraft ist, soll den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland sichern und verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Aufbau von Stationen an den zugehörigen Stellplätzen. Zum 1.1.27 tritt eine neue Fassung des Gesetzes in Kraft, der die bisherigen Vorgaben noch verschärft. Für Nichtwohngebäude gilt dann beispielsweise bei Neubau die Pflicht zu einem Ladepunkt je 5 Stellplätze, sowie eine vollständige Vorverkabelung („ladepunkt-ready“) an 50% der Stellplätze und grundsätzliche Leitungsinfrastruktur an allen übrigen Stellplätzen. Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden, sind von den Verpflichtungen des GEIG ausgenommen. Die genauen Vorgaben des Gesetzes sind hier nachzulesen: GEIG - Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität*
Über das Mobilitätsnetzwerk
Das Mobilitätsnetzwerk Bremen steht allen Unternehmen im Land Bremen offen. Es wurde von der Bremer Klimaschutzagentur energiekonsens gefördert und von BEKS EnergieEffizienz, einem Tochterunternehmen von energiekonsens, organisiert.