GModG und BEG - Update zu gesetzlichen Anforderungen und Förderung
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Die Bundesregierung hat, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) novelliert und dabei unter anderem die 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen gestrichen und neue Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe eingeführt. Zum 1.1.2027 setzt das GModG zudem wichtige Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie um und führt eine Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude sowie eine bundesweite Solarpflicht ein. Für alle Neubauten muss ab 2028 bzw. 2030 eine Ökobilanzierung erstellt und der neue Standard eines Nullemissionsgebäudes eingehalten werden.
Darüber hinaus wurde im Juli 2026 die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gekürzt und umfassend geändert. Die Änderungen betreffen alle Teile der Sanierungsförderung (Einzelmaßnahmen und systemische Sanierung) und bringen neben verschiedene neue Anforderungen und Fördersätze mit sich.
Das Online-Seminar bietet eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten zur Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden und gibt einen fundierten Ausblick auf die noch kommenden Änderungen.
Referent:
Jan Karwatzki, Geschäftsführer Öko-Zentrum NRW. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren als Referent und Fachautor intensiv mit den gesetzlichen Anforderungen und den Fördermöglichkeiten in diesem Bereich. Zudem unterstützt er als externer technischer Sachverständiger die KfW zu den technischen Fragen der Gebäudeförderung.
Die Fortbildungspunkte bei der dena und der Architektenkammer Bremen sind in der Beantragung und werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Weitere Informationen
- Ort
- online
- Teilnahmekosten
- 100 EUR
- Frühbuchendenpreis bis inkl. 1. September
- 60 EUR