Präsenz GEG-Forum - Zwischenbilanz aus Energieberatungssicht
Zum Jahresbeginn 2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Die Novellierung beinhaltete vor allem Anforderungen an die Wärmeerzeugung von Gebäuden sowie die Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die nun verpflichtend nach DIN V 18599 ist.
Nicht nur in Expert*innenkreisen wurde das GEG heiß diskutiert.
Doch wie ist die Bilanz nach einem Jahr? Fest steht, es besteht Austauschbedarf. Die Möglichkeit zum Austausch möchte energiekonsens Ihnen in diesem Rahmen anbieten.
Zu Beginn der Veranstaltung wird Hauke Sander von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft den Vollzug des GEG in Bremen vorstellen. Anschließend gibt Gisela Renner einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des GEG (mit Klärungsbedarf) und stellt Beziehungen her zur Kommunalen Wärmeplanung und Neuerungen der EU-Gebäuderichtlinie, die bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgewandelt werden müssen.
Im Zuge der Veranstaltung möchte energiekonsens gemeinsam Ihre Fragen zu den Themenbereichen Energieausweise, Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude, Anforderungen an Wohnungseigentümergemeinschaften mit Gasetagenheizung und dem Gebäudeenergiegesetz als Teil der kommunalen Wärmeplanung beantworten. Senden Sie also gern Ihre Fragen, Diskussionsbedarf und Anmerkungen bei Anmeldung an veranstaltungen@energiekonsens.de.
Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet der moderierte Austausch, den Sie nutzen können, um zum Beispiel folgende Aspekte zu klären:
Welche Erfahrungen haben Sie mit der Novelle gemacht? Sind Ihnen Aspekte unklar?
Sie sind als Beteiligte*r sowie Expert*in gefragt!
Referent*innen:
Dipl.-Phys. Ing. Gisela Renner, innovative Energieberatung
Hauke Sander, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247: 2 (BAFA)) angerechnet.
Die Veranstaltung wird gemäß Fortbildungssatzung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen mit Fortbildungspunkten anerkannt
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