SWHT - Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW-Richtlinie)

Fördergegenstand

  1. Investitionsvorhaben von KMU u.a. Errichtung neuer Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion, Ausbau von Kapazitäten, Änderung von Produktionsprozessen usw.
  2. Investitionsvorhaben von großen Unternehmen u.a. Errichtung neuer Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion usw.
  3. Investitionsmaßnahmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft u.a. Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten, Decken des Energieeigenbedarfes aus erneuerbaren Quellen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Land Bremen

Investitionsvolumen mind. 100.000 Euro

Förderkonditionen

Förderung durch Förderdarlehen und/oder Förderzuschuss
Förderdarlehen maximal 50% der förderfähigen Investitionskosten

Investitionsvorhaben nach Ziffern 1 und 2 werden gestaffelt nach Unternehmensgröße und Fördergebiet mit bis zu 30% der förderfähigen Kosten gefördert.

Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft werden gestaffelt nach Unternehmensgröße mit bis 65% der förderfähigen Kosten gefördert.

Förderprogramm