SWHT - Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW-Richtlinie)
Fördergegenstand
- Investitionsvorhaben von KMU u.a. Errichtung neuer Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion, Ausbau von Kapazitäten, Änderung von Produktionsprozessen usw.
- Investitionsvorhaben von großen Unternehmen u.a. Errichtung neuer Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion usw.
- Investitionsmaßnahmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft u.a. Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten, Decken des Energieeigenbedarfes aus erneuerbaren Quellen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Land Bremen
Investitionsvolumen mind. 100.000 Euro
Förderkonditionen
Förderung durch Förderdarlehen und/oder Förderzuschuss
Förderdarlehen maximal 50% der förderfähigen Investitionskosten
Investitionsvorhaben nach Ziffern 1 und 2 werden gestaffelt nach Unternehmensgröße und Fördergebiet mit bis zu 30% der förderfähigen Kosten gefördert.
Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft werden gestaffelt nach Unternehmensgröße mit bis 65% der förderfähigen Kosten gefördert.