SUKW - Programm zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds)
Fördergegenstand
Gefördert werden können
strategische Klimaschutzmaßnahmen sowie
investive Klimaschutzmaßnahmen der Kommunalrichtlinie.
Voraussetzung: Die Maßnahmen sind über die Kommunalrichtlinie gefördert
Förderkonditionen
Unter Berücksichtigung der zur max. gültigen mindestens zu erbringenden Eigenanteil
Strategische Maßnahmen: Verdopplung der in der Kommunalrichtlinie festgelegten Fördersatzes bis max. 60.000 Euro je Fördervorhaben
Investive Maßnahmen: maximal 10% der Förderfähigen Kosten, maximal 60.000 Euro