SUKW - Programm zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds)

Fördergegenstand

Gefördert werden können
strategische Klimaschutzmaßnahmen sowie
investive Klimaschutzmaßnahmen der Kommunalrichtlinie.

Voraussetzung: Die Maßnahmen sind über die Kommunalrichtlinie gefördert

Förderkonditionen

Unter Berücksichtigung der zur max. gültigen mindestens zu erbringenden Eigenanteil

Strategische Maßnahmen: Verdopplung der in der Kommunalrichtlinie festgelegten Fördersatzes bis max. 60.000 Euro je Fördervorhaben

Investive Maßnahmen: maximal 10% der Förderfähigen Kosten, maximal 60.000 Euro

Ko-Finanzierungsfonds