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KfW-Programm Erneuerbare Energien Energien Standard (270), Offshore Windenergie (273) und Geothermie (572)

Fördergegenstand

Standard (270):

  • Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen, Biogasanlagen, Geothermische Anlagen, Wasserkraft-Anlagen max. 20 MW, Batteriespeicher, Anlagen)

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden

  • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren

  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Offshore Windenergie (273):
Errichtung von Offshore-Windparks in der Deutschen AWZ oder 12-Seemeilenzone der Nord- und Ostsee.

Geothermie (572):

Bohrungen ab 400m Tiefe
Große Erdwärmesonden
Maßnahmen zur Sicherung des Bohrerfolgs

Förderkonditionen

Finanziert werden bis zu 100% der Investitionskosten bei max. 150 Mio. Euro je Vorhaben in Programm 270, 400 Mio. Euro je Vorhaben in Programm 273 und max. 25 Mio. pro Bohrprojekt in Programm 572

www.kfw.de/270

www.kfw.de/273

www.kfw.de/572

Logo Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Kontakt

KfW Bankengruppe

KfW
60325 Frankfurt
infocenterkfw.de
Tel. 0800 539 ­9001 (Programm 270, 273)
Tel. 0800 539 ­9008 (Programm 572)

www.kfw.de/270

www.kfw.de/273

www.kfw.de/572