KfW-Programm Erneuerbare Energien Energien Standard (270), Offshore Windenergie (273) und Geothermie (572)
Fördergegenstand
Standard (270):
Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen, Biogasanlagen, Geothermische Anlagen, Wasserkraft-Anlagen max. 20 MW, Batteriespeicher, Anlagen)
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Offshore Windenergie (273):
Errichtung von Offshore-Windparks in der Deutschen AWZ oder 12-Seemeilenzone der Nord- und Ostsee.
Geothermie (572):
Bohrungen ab 400m Tiefe
Große Erdwärmesonden
Maßnahmen zur Sicherung des Bohrerfolgs
Förderkonditionen
Finanziert werden bis zu 100% der Investitionskosten bei max. 150 Mio. Euro je Vorhaben in Programm 270, 400 Mio. Euro je Vorhaben in Programm 273 und max. 25 Mio. pro Bohrprojekt in Programm 572
KfW Bankengruppe
KfW
60325 Frankfurt
infocenterkfw.de
Tel. 0800 539 9001 (Programm 270, 273)
Tel. 0800 539 9008 (Programm 572)