KfW-Programm Erneuerbare Energien Energien Standard (270) Premium (271, 272) Offshore Windenergie (273)

Fördergegenstand

Standard (270):
Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen nach EEG (Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen, Biogasanlagen, Geothermische Anlagen, Wasserkraft-Anlagen max. 20 MW, Batteriespeicher)

Premium (271):
große Solarkollektoranlagen, große Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse (thermische Nutzung), KWK-Biomasseanlagen, große Wärmespeicher, große eff. Wärmepumpen, Wärmenetze aus erneuerbaren Energien

Premium-Tiefengeothermie (272):
Errichtung von Anlagen zur thermischen Nutzung, Förder- und Injektionsbohrungen, tatsächliche Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrung mit besonderen techn. Bohrrisiken.

  • die Bohrtiefe muss mindesten 400 m tief sein, und das Thermalfluid mindestens 20°C warm sein.

Offshore Windenergie (273):
Errichtung von Offshore-Windparks in der Deutschen AWZ oder 12-Seemeilenzone der Nord- und Ostsee.

Förderkonditionen

Finanziert werden bis zu 100% der Investitionskosten bei max. 10 Millionen Euro je Vorhaben
Im Bereich Premium werden für besondere Vor-haben Tilgungszuschüsse bis zu 60% gewährt.

www.kfw.de/270

www.kfw.de/271

www.kfw.de/272

www.kfw.de/273