KfW-Programm Erneuerbare Energien Energien Standard (270), Offshore Windenergie (273)
Fördergegenstand
Standard (270):
- Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen, Biogasanlagen, Geothermische Anlagen, Wasserkraft-Anlagen max. 20 MW, Batteriespeicher, Anlagen)
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
- ontracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Offshore Windenergie (273):
Errichtung von Offshore-Windparks in der Deutschen AWZ oder 12-Seemeilenzone der Nord- und Ostsee.
Förderkonditionen
Finanziert werden bis zu 100% der Investitionskosten bei max. 150 Millionen Euro je Vorhaben