KFW - Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (432)

Für die Förderung werden in absehbarer Zeit keine Fördermittel mehr bereitgestellt.
Das Förderprogramm wird nicht fortgeführt.

Fördergegenstand

A - Integriertes Quartierskonzept

  • Ausgangsanalyse: Energieeinsparpotentiale-/Effizienz
  • Konkrete Maßnahmen und Ausgestaltung derer
  • Kosten, Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit
  • Erfolgskontrolle
  • Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
  • Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit

B - Kosten für einen Sanierungsmanagement

  • Konzeptumsetzung planen
  • Akteure aktivieren und vernetzen
  • Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
  • Ansprechpartner Fragen zu Finanzierung und Förderung

Förderkonditionen

Zuschusshöhe 75% der förderfähigen Kosten
A. Integriertes Konzept: ohne Höchstbetrag
Konzept sollte innerhalb eines Jahres fertiggstellt und abgenommen sein.
B. Sanierungsmanagement: Zuschüsse unter 5.000 EURO werden nicht ausgezahlt bis zu einem Höchstbetrag von 210.00 Euro je Quartier. Bei einer Verlängerung kann auf bis zu 350.00 Euro aufgestockt werden.
Förderzeitraum beträgt max. 3 Jahre - Verlängerung bis zu 5 Jahre möglich.

Das Programm ist kumulierbar, der Anteil aus Mittel des Bundes und der Länder darf 85% der Kosten nicht überschreiten.

www.kfw.de