KFW - Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (432)
Für die Förderung werden in absehbarer Zeit keine Fördermittel mehr bereitgestellt.
Das Förderprogramm wird nicht fortgeführt.
Fördergegenstand
A - Integriertes Quartierskonzept
- Ausgangsanalyse: Energieeinsparpotentiale-/Effizienz
- Konkrete Maßnahmen und Ausgestaltung derer
- Kosten, Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit
- Erfolgskontrolle
- Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
- Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
B - Kosten für einen Sanierungsmanagement
- Konzeptumsetzung planen
- Akteure aktivieren und vernetzen
- Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
- Ansprechpartner Fragen zu Finanzierung und Förderung
Förderkonditionen
Zuschusshöhe 75% der förderfähigen Kosten
A. Integriertes Konzept: ohne Höchstbetrag
Konzept sollte innerhalb eines Jahres fertiggstellt und abgenommen sein.
B. Sanierungsmanagement: Zuschüsse unter 5.000 EURO werden nicht ausgezahlt bis zu einem Höchstbetrag von 210.00 Euro je Quartier. Bei einer Verlängerung kann auf bis zu 350.00 Euro aufgestockt werden.
Förderzeitraum beträgt max. 3 Jahre - Verlängerung bis zu 5 Jahre möglich.
Das Programm ist kumulierbar, der Anteil aus Mittel des Bundes und der Länder darf 85% der Kosten nicht überschreiten.