KfW - BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
Fördergegenstand
Baulich, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich Ausgaben/Kosten der Inbetriebnahme in Bereichen:
- Abwasserbehandlung,
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Circular Economy
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung, Klimaschutz
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
Förderkonditionen
Gewährung eines KfW-Umweltdarlehens mit Zinszuschuss des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, ohne Höchstbetrag);
Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt behandelt.