KfW - IKK- Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218) und IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (219/220)
Fördergegenstand
Neubau oder energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, Baujahr vor 1995 in kommunaler Trägerschaft (217/218) und kommunaler Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Privatunternehmen (Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro), natürliche Personen und Privatunternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (219/220) Gefördert wird:
- Errichtung, Ersterwerb, Ausbau sowie Erweiterung von KfW-Effizienzgebäude 55 und 70
- Sanierung zum KfW-Effizienzgebäude 70, 100 und Denkmal
- Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung, Fenster, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftung und Klima
inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung, Wärme- und Kälteerzeugung,-
verteilung und –speicherung, KW- und KWK, Beleuchtung, Mess- Steuer- und Regelungstechnik,
Gebäudeautomation) - sonstige Maßnahmen wie Ausbau und Entsorung von Altanlagen, Eneuerung Fensterbänke, Prüfung Luftdichtigkeit, Planungskosten, Einregulierung der geförderten Maßnahme, Aufwendungen für Energiemanagementsysteme
(noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragbar - ab dem 01.07.2021 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG))
Förderkonditionen
Neubau eines KfW-Effizienzhauses 55 und 70 , energetische Sanierung auf
KfW-Effizienzhaus 70 oder 100, KfW-Effizienzhaus Denkmal oder Einzelmaßnahmen werden mit Darlehen in Höhe 100% der Investitionskosten gefördert.
Planungskosten
Maximale Förderhöhe je nach Sanierungs- bzw. Neubaustandards zwischen 175 - 275 Euro je m² Nettogrundfläche.
Tilgungszuschüsse je nach Standard von 17,5% bis 27,5%
Zinssätze Programm 217/218: 0,01% effektiv
Zinssätze Programm 219/220: 1,00% - 7,61% effektiv