KfW - Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167)

Fördergegenstand

Ersatz bzw. die Unterstützung einer seit mindestens zwei Jahren vorhandenen Heizungs- oder Kühlanlage im Wohngebäude

  • thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m²
    Bruttokollektorfläche
  • Biomasseanalgen mit einer Nennwärmeleistung
    von 5 kW bis 100 kW
  • Wärmepumpen mit einer Nennleistung bis
    zu 100 kW
  • kombinierte Heizungsanlagen auf Basis
    erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger

(noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragbar - ab dem 01.07.2021 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG))

Förderkonditionen

Zinsgünstiges Darlehen als Ergänzung zur Förderung im Marktanreizprogramm, kombinierbar mit den Programmen 151, 152, 153, 430 und 431

Zinssatz 1,0 % effektiv.

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