KfW - Energieeffizient Sanieren - Komplettsanierung (151) KfW Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen (152)

Fördergegenstand

Gefödert wird, die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.02.20002 gestellt wurde. Voraussetzung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.

Komplettsanierung zum KfW- Effizienzhaus

  • alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.
    Einzelne energetische Maßnahmenen
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erstanschluss an Nah- und Fernwärme
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau der Lüftungsanlage

Außerdem werden Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten sowie Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert.
Sanierung eines Baudenkmals
Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohnfläche
Kauf von saniertem Wohnraum

(noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragbar - ab dem 01.07.2021 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG))

Förderkonditionen

Für Träger*Innen von Investitionsmaßnahmen an selbst-genutzten u. vermieteten Wohngebäuden.
Kreditvariante: 100%-Finanzierung der Investitionskosten bei max. Kredithöhe von 120.000 Euro je Wohneinheit bei KfW-Effizienzhaus bzw. 50.000 Euro je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen

20,0% bei Einzelmaßnahmen
25,0% bei KfW-Effizienzhaus Denkmal
25,0% bei KfW-Effizienzhaus 115,
27,5% bei KfW-Effizienzhaus 100,
30,0%bei KfW-Effizienzhaus 85
35,0% bei KfW-Effizienzhaus 70
40,0% bei KfW-Effizienzhaus 55
Energie-Effizienzexperte: 4.000 Euro

Zinssätze effektiv in Abhängigkeit der Laufzeit:
0,75%

www.kfw.de