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Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (BEG KFN) KfW-Programm 298

Neue Förderstufe Effizienzhaus 55 ab 16.12.2025

Neubau und Ersterwerb

  • Effizienzhaus 55

    Effizienzhaus 55 mit einer Wärmeerzeugung ohne Einsatz fossiler Brennstoffe

    Voraussetzung: Baumaßnahmen noch nicht begonnen aber Baugenehmigung/Bauanzeige vorhanden

    Antragstellung ab 16.12.2025 möglich

  • Klimafreundliches Wohngebäude
    Effizienzhaus 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt und keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist.

  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
    Effizienzhaus 40, das die Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt, keinen Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse aufweist und zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM verfügt.

Förderkonditionen

Zinsgünstiger Kredit

Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Kredithöhe bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit

Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
Kredithöhe bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit

www.kfw.de

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