BMWK - Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil
keine Antragstellung möglich
Fördergegenstand
Gefördert wird der Kauf rein batterieelektrischer Neufahrzeuge (BEV) sowie die Beschaffung und Errichtung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bis 22 kW.
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind u.a. im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q, deren Träger sowie Leasinggeber, die unter anderem an solche Organisationen und Unternehmen verleasen.
Zuschussförderung von 10.000 Euro je Fahrzeug und 1.500 Euro je Wallbox oder 2.500 Euro je Ladesäule
Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2023
Die Laufzeit des Flottenaustauschprogramms ist bis zum 30.09.2024 befristet.