BMVI - Förderrichtlinie Elektromobilität

Fördergegenstand

Gefördert werden

  • Kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte,
  • Umstellung der Fahrzeugflotte auf Elektrofahrzeuge (mit Batterie oder mit Wasserstoff bzw. Brennstoffzelle) und Ladeinfrastruktur,
  • Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufes von E-Fahrzeugen.

Befristet bis zum 30.06.2024
Kein aktueller Förderaufruf

Förderkonditionen

aktuell kein Förderaufruf

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