BMVI - Förderrichtlinie Elektromobilität
Fördergegenstand
Gefördert werden
- Kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte,
- Umstellung der Fahrzeugflotte auf Elektrofahrzeuge (mit Batterie oder mit Wasserstoff bzw. Brennstoffzelle) und Ladeinfrastruktur,
- Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufes von E-Fahrzeugen.
Befristet bis zum 30.06.2024
Aktueller Förderaufruf bis 19.5.2022
Förderkonditionen
Elektromobilitätskonzepte können mit einer Anteilfinanzierung von bis zu 80% gefördert werden,
Die Umstellung der Fahrzeugflotte mit 90% Anteilfinanzierung und die Forschung mit bis zu 50%.