BMU - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Leuchtturm-Vorhaben)
Fördergegenstand
Förderung kommunaler Leuchtturm-Vorhaben sowie regional Verbünde im Aufbau von Kooperationen, der Erstellung von Konzepten und deren pilothafter Umsetzung in der Anpassung an den Klimawandel Konzepte für die Anpassung an den Klimawandel im städtischen und ländlichen Bereich: Studien, Modell- und Explorationsvorhaben sowie fachliche Netzwerke integraler regionaler Ansätze wie gemeinsame Evaluierungs- und Monitoringsysteme
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Projektskizzen sind einzureichen:
Das nächste Förderfenster wurde noch nicht festgelegt.
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind Kommunen und Verbünde unter Beteiligung von Kommunen, Verbände der öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Zuschuss in Höhe von max. 300.000 EURO je Verbundprojekt, Eigenanteil mind. 35% der förderfähigen Gesamtkosten.